{"id":287658,"date":"2023-11-01T00:01:00","date_gmt":"2023-10-31T23:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=287658"},"modified":"2024-10-04T11:00:17","modified_gmt":"2024-10-04T09:00:17","slug":"steuersparerklrung-liefert-fr-2022-andere-elster-bescheiddaten-als-der-ek-steuerbescheid-zurck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/11\/01\/steuersparerklrung-liefert-fr-2022-andere-elster-bescheiddaten-als-der-ek-steuerbescheid-zurck\/","title":{"rendered":"Steuersparerkl&auml;rung liefert f&uuml;r 2022 andere Elster-Bescheiddaten als der EK-Steuerbescheid zur&uuml;ck"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/DNxhm89.jpg\" align=\"left\"\/>Ich stelle mal eine kurze Beobachtung hier im Blog ein, die ich vor einigen Wochen mit dem Steuerportal Elster gemacht habe. Mir wurden vom Elster-Portal Bescheiddaten zur Einkommensteuererkl\u00e4rung 2022 f\u00fcr mein Steuerprogramm \"Steuersparerkl\u00e4rung\" der Akademische Arbeitsgemeinschaft zur\u00fcckgeliefert, die von den Angaben im Steuerbescheid abwichen. Nach einigem Nachfragen hat sich der Sachverhalt dann aber kl\u00e4ren lassen. Es h\u00e4ngt mit der Anrechnung der Energiepreispauschale zusammen. Ich stelle den Fall aber mal hier im Blog ein, vielleicht stolpert noch jemand dar\u00fcber. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Darum geht es <\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/d67b04e394c5486a9ad5cd290d2ef5c3\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Ich erstelle als Freiberufler seit Jahren meine Einnahme-\u00dcberschussrechnung samt Steuererkl\u00e4rungen mittels einer Steuersoftware f\u00fcr Freiberufler. Die Steuererkl\u00e4rungen sind schnell gemacht und elektronisch verschickt. Bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung gibt es dann irgendwann den Papierausdruck mit dem Steuerbescheid des Finanzamts und ich bekomme eine Benachrichtigung des Elsterportals, dass ich die Bescheiddaten mit meinem Steuerprogramm abrufen k\u00f6nne.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Auf die elektronische Zustellung des Steuerbescheids habe ich in Elster verzichtet. Denn als ich das einrichten wollte, kam ich nach dem Lesen der Ausf\u00fchrung zum Schluss, dass es dann keinen Papierbescheid mehr gibt. Verlierst Du (oder die Familie) den Elster-Zugang, kriegst Du auch keinen Steuerbescheid mehr, war meine Vermutung. Also habe ich das gelassen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Sobald der Einkommensteuerbescheid sowie die Elster-R\u00fcckmeldung der Bescheiddaten vorliegen, lasse ich einen Steuervergleich durch das Programm Steuersparerkl\u00e4rung vornehmen und kann sehr schnell sehen, ob im Bescheid von der Steuererkl\u00e4rung abgewichen wurde. Im EK-Bescheid des Finanzamts findet sich dann in der Regel auch die Erl\u00e4uterung, warum das so ist. Dann l\u00e4sst sich entscheiden, ob ein Einspruch erforderlich ist oder ob es ein Eingabefehler meinerseits war (z.B. Umsatzsteuerzahlungen nicht ber\u00fccksichtigt etc.). <\/p>\n<h2>Pl\u00f6tzlich eine Diskrepanz f\u00fcr 2022<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Einkommensteuer 2022 bin ich dann auf ein Problem gelaufen, was ich so nicht erkl\u00e4ren konnte. Als ich die von Elster zur\u00fcckgemeldeten Bescheiddaten im Bescheidvergleich der Steuersparerkl\u00e4rung ansah, gab es zwar nur wenige Abweichungen zwischen der Erkl\u00e4rung und dem Bescheid &#8211; die f\u00fcr mich auch erkl\u00e4rbar waren. Aber der Betrag der nachzuzahlenden Einkommensteuer 2022, den mir das Steuerprogramm von Elster meldete, war \u00fcber 500 Euro niedriger als die Summe, die der Steuerbescheid des Finanzamts auf Papier auswies. Nat\u00fcrlich gilt der Betrag, der auf dem Steuerbescheid ausgewiesen wurde, als Steuerschuld oder ggf. als Steuererstattung. Aber unterschiedliche Zahlen, das kann ja wohl nicht sein?<\/p>\n<p>An dieser Stelle kam bei mir sofort die Frage auf, ob es da m\u00f6glicherweise einen Bug in Elster oder in der Steuersoftware gibt. Eine formlose Anfrage beim Finanzamt, die ich \u00fcber Elster stellte, ergab, dass die Abweichung wohl mit den 600 Euro Energiepauschale zusammen h\u00e4nge. Die Angabe klang zwar irgendwie nachvollziehbar, erkl\u00e4rte mir aber nicht, warum Elster bzw. das Steuerprogramm mir andere Werte in den Bescheiddaten anzeigte, als auf dem Papierausdruck des Finanzamts angegeben werden.<\/p>\n<p>Ein Anruf bei der Sachbearbeitung des Finanzamts brachte mich nicht weiter &#8211; die konnten nur die Daten sehen, die auch im Papierausdruck aufgelistet sind, hatten aber keinen Zugriff auf die Elster-Bescheiddaten. Eine (im August 2023) an den Elster-Support gestellte Anfrage ist bis heute unbeantwortet. Ich habe dann auch den Support der Steuersoftware bei der Akademische Arbeitsgemeinschaft angeschrieben und erhielt zum 22. August 2023 die folgende R\u00fcckmeldung. <\/p>\n<blockquote>\n<p>Der Wert \"Verbleibende Einkommensteuer\" ist im Programm der Wert <em>vor<\/em> Anrechnung der Energiepreispauschale (EPP), w\u00e4hrend das FA f\u00fcr diesen Wert schon den Betrag <em>nach<\/em> Anrechnung der EPP zur\u00fcck \u00fcbermittelt hat. Dadurch wird eine Differenz angezeigt, die es aber nur scheinbar gibt.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Warum das Finanzamt dann im Papierbescheid einen anderen Nachzahlungsbetrag angibt, als in den elektronischen Bescheiddaten, konnte mir der Support aber auch nicht sagen. Unter dem Strich bleibt also die Differenz, die sich durch die 600 Euro Energiepreispauschale ergibt, die dann auf die Steuerschuld addiert wird. Muss man also mit leben. Keine Ahnung, ob das eine Spezifika der Steuersparerkl\u00e4rung ist, und ob da die Tage noch jemand bei der Pr\u00fcfung des Steuerbescheids dr\u00fcber stolpert. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich stelle mal eine kurze Beobachtung hier im Blog ein, die ich vor einigen Wochen mit dem Steuerportal Elster gemacht habe. 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