{"id":289171,"date":"2023-12-12T00:01:00","date_gmt":"2023-12-11T23:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=289171"},"modified":"2023-12-12T23:08:53","modified_gmt":"2023-12-12T22:08:53","slug":"nis2-muss-bis-17-oktober-2024-von-unternehmen-umgesetzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/12\/12\/nis2-muss-bis-17-oktober-2024-von-unternehmen-umgesetzt-werden\/","title":{"rendered":"NIS-2-Richtlinie muss bis 17. Oktober 2024 von (betroffenen) Unternehmen umgesetzt werden"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" title=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Sicherheit_klein.jpg\" alt=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" width=\"200\" \/>Die NIS-2-Richtlinie (NIS steht f\u00fcr Network and Information Security) ist zwar bereits am 16. Januar 2023 in Kraft getreten, muss aber erst zum 17. Oktober 2024 von betroffenen Unternehmen verpflichtend umgesetzt werden. Die NIS-2-Richtlinie legt verbindliche Cyber Security-Mindeststandards f\u00fcr Betreiber Kritischer Infrastrukturen fest. NIS-2 betrifft mehr Unternehmen als die seit 2016 geltende Richtlinie NIS-1. Ein Blog-Leser hat mich letztens per Mail kontaktiert und regte an, das Thema im Blog aufzugreifen, denn Oktober 2024 sei ja nicht mehr so weit entfernt. IT-Verantwortliche sollten daher handeln und pr\u00fcfen, ob sie mit der Unternehmens-IT unter die NIS-2-Richtlinie fallen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>NIS-2-Richtlinie der EU<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/0694b6bc1fc7485fb78f1659cb46d9d5\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Netzwerk- und Informationssicherheit, die bereits 2022 <a href=\"https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/press\/press-releases\/2022\/11\/28\/eu-decides-to-strengthen-cybersecurity-and-resilience-across-the-union-council-adopts-new-legislation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">beschlossen<\/a>, und\u00a0 im Dezember 2022 im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlicht wurde. NIS-2 ist am 16. Januar 2023 offiziell EU-weit in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Oktober 2024 Zeit, NIS-2 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das NIS-2UmsuCG, welches aktuell als Referentenentwurf vorliegt.\u00a0 Ab dem 17. Oktober 2024 gelten die Vorgaben der Richtlinie NIS-2 in allen EU-L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Ziel der Richtlinie ist die St\u00e4rkung von Risiko- und Sicherheitsvorfallmanagement und der Zusammenarbeit. NIS-2 bildet die Grundlage f\u00fcr Risikomanagementma\u00dfnahmen und Meldepflichten im Bereich Cybersicherheit in allen Sektoren, die unter die Richtlinie fallen. Dazu geh\u00f6ren etwa Energie, Verkehr, Gesundheit und digitale Infrastruktur.<\/p>\n<p>Mit der \u00fcberarbeiteten Richtlinie sollen die Anforderungen an die Cybersicherheit und die Umsetzung von Cybersicherheitsma\u00dfnahmen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Dazu werden Mindestvorschriften f\u00fcr einen Rechtsrahmen und Mechanismen f\u00fcr eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Die Liste der Sektoren und T\u00e4tigkeiten, f\u00fcr die Verpflichtungen im Hinblick auf die Cybersicherheit gelten, werden aktualisiert und es werden Abhilfema\u00dfnahmen und Sanktionen festgelegt, um die Durchsetzung zu gew\u00e4hrleisten. Eine \u00dcbersicht, warum NIS-2 notwendig wurde, findet sich beispielsweise auf <a href=\"https:\/\/www.security-insider.de\/was-ist-nis2-a-b79c165e1330602799ad3862c0ac8e39\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Webseite<\/a>.<\/p>\n<h2>Wer ist von NIS-2 betroffen?<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend nach der alten NIS-1-Richtlinie die Mitgliedstaaten daf\u00fcr zust\u00e4ndig waren, festzulegen, welche Einrichtungen die Kriterien f\u00fcr die Einstufung als Betreiber wesentlicher Dienste erf\u00fcllen, wird mit der neuen NIS 2-Richtlinie ein Schwellenwert f\u00fcr die Gr\u00f6\u00dfe der Unternehmen eingef\u00fchrt, der als allgemeine Regel Europa-weit f\u00fcr die Ermittlung beaufsichtigter Einrichtungen dient. Das bedeutet, dass alle mittleren und gro\u00dfen Einrichtungen, die in den von der Richtlinie erfassten Sektoren t\u00e4tig sind oder unter die Richtlinie fallende Dienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Das f\u00fcr zu einer massiven Ausweitung Zahl der betroffenen Unternehmen, die unter NIS-2 fallen und dann einer erweiterten Berichts und Aufsichtspflicht unterliegen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/image-10.png\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Wer f\u00e4llt unter NIS-2?\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/image-10.png\" alt=\"Wer f\u00e4llt unter NIS-2?\" width=\"662\" height=\"405\" \/><\/a><br \/>\nWer f\u00e4llt unter NIS-2? Quelle: <a href=\"https:\/\/www.dv-kontor.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DV-Kontor<\/a>, zum <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/image-10.png\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vergr\u00f6\u00dfern klicken<\/a><\/p>\n<p>Obiger Screenshot zeigt eine Folie aus einem Workshop des <a href=\"https:\/\/www.dv-kontor.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DV-Kontor<\/a>, die aufzeigt, wer k\u00fcnftig als Unternehmen unter den Geltungsbereich der NIS-2-Richtlinie f\u00e4llt (einfach auf das Bild klicken, um eine vergr\u00f6\u00dferte Darstellung abzurufen). Dazu gibt es zwei Kriterien: Die Unternehmensgr\u00f6\u00dfe, bestehend aus Mitarbeiterzahl und Umsatz sowie Jahresbilanzsumme &#8211; sowie der Sektor, in dem das Unternehmen t\u00e4tig ist. Bei den Sektoren wird noch zwischen wichtigen und wesentlichen Bereich aufgeteilt.<\/p>\n<ul>\n<li>Wesentliche Einrichtungen unterliegen k\u00fcnftig erweiterten Aufsichts- und Durchsetzungsma\u00dfnahmen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzlich gibt es eine Pflicht zur Registrierung f\u00fcr Dienstleister von Cloudangeboten, Rechenzentrums-Dienstleistern und<br \/>\nTelekommunikations-Dienstleistern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Konkret geht es um inzwischen 18 Sektoren, die dann EU-weit mit gleichen Standards als kritische Infrastruktur eingestuft sind und sich entsprechend r\u00fcsten m\u00fcssen \u2013 darunter Gesundheit, Energie und Wasserversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr.<\/p>\n<p>KRITIS-Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und zehn Millionen Euro Jahresumsatz m\u00fcssen mit der neuen Richtlinie bestimmte Cyber-Security-Pflichten verbindlich umsetzen.<\/p>\n<p>Betreiber digitaler Infrastruktur, darunter Anbieter elektronischer Kommunikation und Domain-Registrare, werden unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe reguliert \u2013 ebenso wie Bereiche der \u00f6ffentlichen Verwaltung und einige Spezialanbieter von besonderer Wichtigkeit, die etwa in Metropolen oder grenz\u00fcbergreifend agieren.<\/p>\n<p>Wesentliche Einrichtungen unterliegen der aktiven Kontrolle durch den Gesetzgeber, w\u00e4hrend wesentliche Einrichtungen einer reaktiven gesetzlichen Kontrolle unterliegen. Herauszuheben ist, dass NIS-2 Sanktionen und Bu\u00dfgelder vorsieht, die folgende Betr\u00e4ge umfasst:<\/p>\n<ul>\n<li>10 Mio. EUR bzw. 2% Jahresumsatzes f\u00fcr wesentliche Einrichtungen<\/li>\n<li>7 Mio. EUR bzw. 1,4% Jahresumsatzes f\u00fcr wichtige Einrichtungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vor allem gilt, dass die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \/ Leitungsebene der von NIS-2 erfassten Unternehmen nun pers\u00f6nlich haftbar sind (wobei das wohl aktuell so nicht mehr direkt im Gesetzentwurf steht). Die Organisationen m\u00fcssen sich beim BSI registrieren und sicherstellen, dass die\u00a0 Mindestvorgaben in Sachen Cybersicherheit umgesetzt werden. Es gelten bestimmte organisatorische Auflagen (z.B. Risiko-Management,\u00a0 Information Security Managements etc. einf\u00fchren), und bei Sicherheitsf\u00e4llen ist das BSI innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Zudem muss die Sicherheit innerhalb der Lieferkette gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<h2>Wo kann ich mich informieren?<\/h2>\n<p>Eine erste, schnelle \u00dcberpr\u00fcfung, ob ein Unternehmen unter NIS-2 f\u00e4llt, l\u00e4sst sich online \u00fcber <a href=\"https:\/\/survey.pwc.com\/jfe\/form\/SV_b7wc0Tg7IxcaqBo\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">diese interaktive Seite<\/a> von PwC vornehmen. Wer sich mit der Thematik auseinandersetzen muss oder m\u00f6chte, kommt nicht um die Details herum. Obige Folie stammt aus einem Workshop des <a href=\"https:\/\/www.dv-kontor.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DV-Kontor<\/a>, der die Kernpunkte und Anforderung von NIS-2 f\u00fcr einen schnellen \u00dcberblick heraus arbeitet. Ich hatte bei<em> DV-Kontor<\/em> nachgefragt und bekam dankenswerterweise die Zustimmung, dass ich das betreffende <a href=\"https:\/\/borncity.com\/web\/Security%20Workshop%20NIS2%20Richtlinie.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF-Dokument<\/a> hier im Blog zum Download anbieten darf (auf den DV-Kontor-Seiten gibt es die Daten bisher nicht).<\/p>\n<h2>Wie ist der aktuelle Stand?<\/h2>\n<p>Auf der Webseite <a href=\"https:\/\/www.openkritis.de\/eu\/eu-nis-2-direktive-kritis.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">OpenKRITIS<\/a> finden sich ebenfalls viele Hinweise sowie Download-Links zu NIS-2. Aktuell befindet sich das <a href=\"https:\/\/www.openkritis.de\/it-sicherheitsgesetz\/nis2-umsetzung-gesetz-cybersicherheit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">NIS2-Umsetzungsgesetz<\/a> im Zustand eines Referentenentwurfs, der bis sp\u00e4testens Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Aktuell finden da noch einige Verhandlungen statt &#8211; ich denke, im Fr\u00fchjahr 2024 wird der Entwurf final gehen.<\/p>\n<p>Bis dahin werden noch \"einige Sp\u00e4ne fallen\" &#8211; speziell der Vorschlag des IT-Planungsrats, dass die Kommunal-IT von der NIS-2-Richtlinie auszunehmen sei (siehe folgende Links) hat schon Wellen geschlagen. Angesichts der aktuellen Cybersicherheitslage kann man \u00fcber solche Vorschl\u00e4ge nur den Kopf sch\u00fctteln. Wobei mir aktuell unklar bleibt, ob die Kommunen da \u00fcberhaupt einen entsprechenden Entscheidungsspielraum haben. So gut wie jede Kommune ist Wasserversorger oder ggf. sogar Energieversorger (Stadtwerke) &#8211; f\u00e4llt also in die betreffenden Sektoren.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/12\/30\/nis-2-richtlinie-zu-cybersicherheit-und-resilienz-im-amtsblatt-der-eu-verffentlicht\/\" rel=\"bookmark\">NIS-2-Richtlinie zu Cybersicherheit und Resilienz im Amtsblatt der EU ver\u00f6ffentlicht<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/11\/12\/cyber-security-ii-it-planungsrat-empfiehlt-kommunal-it-von-nis-2-richtlinie-auszunehmen\/\" rel=\"bookmark\">Cyber-Security II: IT-Planungsrat empfiehlt Kommunal-IT von NIS-2-Richtlinie auszunehmen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die NIS-2-Richtlinie (NIS steht f\u00fcr Network and Information Security) ist zwar bereits am 16. Januar 2023 in Kraft getreten, muss aber erst zum 17. Oktober 2024 von betroffenen Unternehmen verpflichtend umgesetzt werden. 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