{"id":290082,"date":"2024-01-09T01:29:42","date_gmt":"2024-01-09T00:29:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=290082"},"modified":"2024-01-09T01:29:42","modified_gmt":"2024-01-09T00:29:42","slug":"verband-der-gesetzlichen-krankenkassen-gkv-digitale-gesundheitsanwendungen-diga-teuer-und-oft-nutzlos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/01\/09\/verband-der-gesetzlichen-krankenkassen-gkv-digitale-gesundheitsanwendungen-diga-teuer-und-oft-nutzlos\/","title":{"rendered":"Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV): Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) teuer und oft nutzlos"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Gesundheit\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" border=\"0\" alt=\"Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Gesundheit-klein.jpg\" width=\"200\"\/>Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat gerade einen Bericht \u00fcber die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht) f\u00fcr den Berichtszeitraum September 2020 bis September 2022 vorgelegt. Die Kurzfassung: Es gibt eine schleppende Nachfrage seitens der Patienten, die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind teuer, und f\u00fcr die wenigsten DiGA-Apps konnte ein Nachweis der Wirksamkeit gef\u00fchrt werden. Angesichts der Erkenntnisse pl\u00e4diert der GKV-Spitzenverband die Gelder direkt f\u00fcr die Versorgung der Patienten zu verwenden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Was ist DiGA?<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/17d171de92c242a3845f94f83860bf11\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Das K\u00fcrzel DiGA steht f\u00fcr Digitale Gesundheitsanwendungen. Diese wurden 2019 als ein weiterer Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Seit 2020 k\u00f6nnen diese \"Apps auf Rezept\" von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden. Ziel der Apps soll es sein, die Versicherten bei der Erkennung, \u00dcberwachung oder Behandlung von Krankheiten zu unterst\u00fctzen. <\/p>\n<p>Seit Aufnahme der ersten DiGA im September 2020 ist der Katalog erstattungsf\u00e4higer Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis Oktober 2022 stetig auf 33 DiGA angewachsen. Von den im Berichtszeitraum (September 2020 bis September 2022) insgesamt aufgenommenen 36 Anwendungen wurden drei DiGA zwischenzeitlich wieder gestrichen. Am Ende des Berichtszeitraums waren 33 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis1 des Bundesinstituts f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2 gelistet. Bis zum 30. September 2022 wurden 164 Tsd. DiGA in Anspruch genommen. Dies entspricht im Berichtszeitraum Leistungsausgaben der GKV f\u00fcr DiGA in H\u00f6he von 55,5 Mio. Euro. <\/p>\n<h2>Teurer Selbstbedienungsladen und wenig Nutzen<\/h2>\n<p>In ihrem <a href=\"https:\/\/www.gkv-spitzenverband.de\/media\/dokumente\/krankenversicherung_1\/telematik\/digitales\/2022_DiGA_Bericht_BMG.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht \u00fcber die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen<\/a> zieht der GKV-Spitzenverband aber eine ern\u00fcchternde Bilanz. Bereits im Vorwort hei\u00dft es: <em>Bei einer n\u00e4heren Betrachtung der bereits vorliegenden Belege des Nutzens von DiGA f\u00fcr die Versorgung zeigt sich auch im zweiten Berichtszeitraum, dass nach wie vor f\u00fcr die Mehrheit der Anwendungen bei Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden k\u00f6nnen.<\/em> Das Ganze sieht etwas wie ein Experimentierfeld auf Kosten der gesetzlich Krankenversicherten aus:<\/p>\n<ul>\n<li>Zwei Drittel der DiGA wurden seinerzeit lediglich vorl\u00e4ufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden.  <\/li>\n<li>Von den bislang im Laufe ihres zweiten Erprobungsjahres dauerhaft f\u00fcr die Regelversorgung zugelassenen DiGA wurden drei Anwendungen jedoch nicht in ihrem vollen urspr\u00fcnglichen Indikationsumfang \u00fcbernommen, da nur f\u00fcr einen Teilbereich dieser DiGA ein Nutzen durch das BfArM anerkannt wurde.  <\/li>\n<li>Drei weitere Erprobungs-DiGA wurden zwischenzeitlich wieder g\u00e4nzlich aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Die in Teilen und in G\u00e4nze gestrichenen DiGA mussten von der GKV finanziert werden, obgleich sie keine Versorgungsverbesserungen f\u00fcr die Versicherten nachweisen konnten. Zudem scheinen DiGAs so etwas wie eine Lizenz zum Geld drucken zu sein. Unabh\u00e4ngig von der Frage, ob ein Nutzenbeleg vorliegt oder nicht, hat der Hersteller innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis die M\u00f6glichkeit, den Preis f\u00fcr diese DiGA beliebig festzulegen. <\/p>\n<ul>\n<li>Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise f\u00fcr eine DiGA bei 500 Euro (i. d. R. f\u00fcr ein Quartal). Die Herstellerpreise sind damit gegen\u00fcber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20 Prozent gestiegen und liegen zum einen weit \u00fcber den Preisen f\u00fcr vergleichbare digitale Anwendungen au\u00dferhalb des DiGA-Verzeichnisses.  <\/li>\n<li>Zum anderen \u00fcbersteigen diese Preise auch deutlich das Verg\u00fctungsniveau einer konventionellen (z. B. ambulanten \u00e4rztlichen) Versorgung, schreibt der Verband. Auch die zwischenzeitlich zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen H\u00f6chstbetr\u00e4ge begrenzen dieses sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert, hei\u00dft es weiter.  <\/li>\n<li>Die derzeit h\u00f6chsten Herstellerpreise sind bemerkenswerterweise jeweils bei Erprobungs-DiGA \u2013 also bei DiGA, f\u00fcr die kein Nachweis eines positiven Effektes auf die Versorgung vorliegt \u2013 zu verzeichnen und liegen zwischen 600 Euro und 952 Euro (DiGA optimune) f\u00fcr ein Quartal. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Der GKV-Spitzenverband zieht ein vernichtendes Fazit: Augenscheinlich besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der H\u00f6he der Preise einerseits und dem nachgewiesenen Nutzen andererseits. Zudem seien auch erhebliche Preiserh\u00f6hungen durch die Hersteller im Rahmen der Preisfreiheit zu sehen. Der Bericht enth\u00e4lt ein solches Beispiel:<\/p>\n<blockquote>\n<p>Bei der Erprobungs-DiGA Invirto der Nutzen f\u00fcr die Versorgung innerhalb eines Jahres nicht belegt. Dem Hersteller ist es aber gelungen, den Erprobungszeitraum in der Folge um weitere zw\u00f6lf Monate zu verl\u00e4ngern. Ungeachtet des seit \u00fcber einem Jahr unklaren Nutzens sei der Preis im Zeitraum der Erprobung um 45 Prozent von 428,40 Euro auf 620 Euro erh\u00f6ht worden, hei\u00dft es. <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Der Verband beklagt, dass die DiGAs derzeit ausschlie\u00dflich als Zusatz -on zur bestehenden Versorgung verordnet werden k\u00f6nnen, f\u00fchrten die beliebige Preisbildung durch die Hersteller und die zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit der Preiserh\u00f6hung im Erprobungszeitraum zu gro\u00dfen Verwerfungen bei der Verg\u00fctung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und konterkarierten den Ansatz der Wirtschaftlichkeit in der GKV.<\/p>\n<p>Bis September 2022 sind sechs Verg\u00fctungsbetr\u00e4ge (\u00fcberwiegend durch die Schiedsstelle festgesetzt) in Kraft getreten. Diese gelten ab dem 13. Monat und ersetzen die Mondpreise der Hersteller aus dem ersten Jahr. Diese ersten Verg\u00fctungsbetr\u00e4ge reichen laut Bericht von 189 Euro bis 243 Euro (also bis zu 67 Prozent niedriger aus als die Mondpreise der Hersteller im ersten Jahr). Im Durchschnitt liegen diese Verg\u00fctungsbetr\u00e4ge bei 215 Euro je DiGA f\u00fcr ein Quartal, also fast 1.000 Euro pro Jahr. <\/p>\n<h2>Das gilt bei der Pflegeversicherung<\/h2>\n<p>Der GKV-Spitzenverband weist auf die im Bereich der sozialen Pflegeversicherung implementierten Erstattungsregelung zu den digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) hin. Dort werden die durch die Pflegekassen zu verg\u00fctenden Erstattungsbetr\u00e4ge f\u00fcr DiPA zum ersten Tag der Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis verhandelt. Dort gilt eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal f\u00fcr die DiPA (einschlie\u00dflich erg\u00e4nzender Unterst\u00fctzungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen). Erstattet werden DiPA nur, wenn ihr Nutzen nachgewiesen ist. Eine Aufnahme zur Erprobung, wie bei DiGA, ist nicht m\u00f6glich. <\/p>\n<p>Es sieht so aus, als ob es Lobby-Gruppen gelungen ist, unter dem damaligen Gesundheitsminister Spahn eine Lizenz zum Pl\u00fcndern der gesetzlichen Krankenversicherungen zu etablieren. Das \u00c4rzteblatt hat <a href=\"https:\/\/www.aerztezeitung.de\/Wirtschaft\/Kassenbericht-Kosten-und-Nutzen-der-Apps-auf-Rezept-stehen-weiter-in-keinerlei-vernuenftigem-Verhaelt-435575.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> einige Punkte herausgezogen und merkt an, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung der Rohrkrepierer aufgeb\u00fcrdet bekommen haben, obgleich die Hersteller keine Versorgungsverbesserungen f\u00fcr die Versicherten nachweisen konnten. Das ist Digitalisierung in der Medizin in Deutschland. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat gerade einen Bericht \u00fcber die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht) f\u00fcr den Berichtszeitraum September 2020 bis September 2022 vorgelegt. 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