{"id":292564,"date":"2024-02-22T00:04:00","date_gmt":"2024-02-21T23:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=292564"},"modified":"2025-01-05T13:03:51","modified_gmt":"2025-01-05T12:03:51","slug":"weiterhin-rger-mit-1n-telecom-feb-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/02\/22\/weiterhin-rger-mit-1n-telecom-feb-2024\/","title":{"rendered":"Weiterhin &Auml;rger mit 1N Telecom (Feb. 2024)"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Es gibt weiterhin \u00c4rger mit dem Anbieter 1N Telecom. Das Unternehmen verschickt pers\u00f6nlich adressierte Werbeschreiben, die f\u00fcr einen Wechsel des Tarifs werben. Durch den Namen glauben viele Kunden, einen Telekom-Tarif zu wechseln, es findet aber ein Anbieterwechsel statt. Wer den Wechsel zum Anbieter widerruft, soll 419,88 Euro Schadensersatz f\u00fcr eine vorzeitige Vertragsbeendigung zahlen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>1N Telecom ein \"alter Bekannter\"<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/2c100e156888414591228ec5a0b26931\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Ich hatte im August 2023 im Artikel <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a> vor der Masche gewarnt. Die 1N Telecom ist ein in D\u00fcsseldorf angesiedeltes Unternehmen, welches auch DSL-Anschl\u00fcsse f\u00fcr Endverbraucher anbietet. Allerdings dr\u00e4ngt sich der Verdacht auf, dass der Name 1N Telecom auf eine leichte Verwechselbarkeit mit der Deutsche Telekom abzielt.<\/p>\n<h3>Kunden in Vertrag getrickst<\/h3>\n<p>Das Unternehmen 1N Telecom verschickte in 2023 pers\u00f6nlich adressierte Briefe an Kunden der Deutsche Telekom, in denen diesen ein Vertragswechsel angeboten wurde. Im Schreiben hie\u00df es laut Verbraucherzentrale, dass die Empf\u00e4nger nur im beigelegten Formular die IBAN eintragen und unterschreiben m\u00fcssten. Dann soll der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gek\u00fcndigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet werden.<\/p>\n<p>Das Problem: Viele Empf\u00e4nger dieser Briefe glauben, dass sie ein Schreiben der Deutschen Telekom erhielten und sind davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Das jedoch ist nicht der Fall, und der \"Irrtum\" l\u00f6st sich auf, wenn die Leute ein Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info: \"Wir richten den Anschluss ein\" bekommen. In Beratungsgespr\u00e4chen bei den Verbraucherzentralen schildern Betroffene, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de\/presse\/1n-telecom-gmbh-loest-erneut-beschwerdewelle-aus\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> \u00fcber eine Beschwerdewelle von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf ein Angebot zum Vertragswechsel von der deutschen Telekom zu 1N Telecom hereingefallen sind. Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt dazu: \"Auch wenn sich das Logo in Farbe und Design auf dem Werbeschreiben unterscheidet, verwechseln viele 1N Telecom mit der Deutschen Telekom\". In der Annahme, es handele sich lediglich um eine Tarifanpassung, unterschreiben Kundinnen und Kunden der Deutschen Telekom das Werbeangebot und schlie\u00dfen einen neuen Vertrag ab.<\/p>\n<h3>Die Schadensersatzfalle<\/h3>\n<p>Wer keinen neuen Vertrag abschlie\u00dfen wollte, zieht dann die K\u00fcndigung bei der Deutschen Telekom zur\u00fcck. Damit wird die Rufnummer nicht von der Deutsche Telekom an den neuen Anbieter portiert. Das die 1N Telecom dann den Anschluss nicht aktivieren kann, fordert sie von den betreffenden Anschlussinhabern eine Vertragsstrafe f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung des Vertrags. Denn in den meisten F\u00e4llen ist die K\u00fcndigungsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss verstrichen.<\/p>\n<h2>Neue Welle von Forderungen<\/h2>\n<p>Mitte Februar 2024 teilte die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg in einer Presseinformation mit, dass der \u00c4rger um die1N Telecom GmbH nicht abrei\u00dft. Wie obigen beschrieben, l\u00e4uft die Beschwerdewelle bei den Verbraucherzentralen seit Mitte 2023. In der Mitteilung hei\u00dft es, dass aktuell viele Betroffene erneut Rat suchen, da die 1N Telecom sich nun bei den Empf\u00e4ngern mit einer hohen Schadensersatzforderung meldet.<\/p>\n<p>Die 1N Telecom schreibt aktuell Verbraucher in Baden-W\u00fcrttemberg an und fordert 419,88 Euro Schadensersatz f\u00fcr eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Der Anbieter k\u00fcndigt den angeblich abgeschlossenen Vertrag u.a. mit der Begr\u00fcndung, dass Verbraucher eine Vertragserf\u00fcllung verhindern w\u00fcrden, da sie ihrem bisherigen Dienstleister keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Wie oben erw\u00e4hnt, wird vielen Verbrauchern jedoch erst durch die K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung ihres bisherigen Anbieters, der Deutschen Telekom, bewusst, dass sie ungewollt einen Anbieterwechsel zu 1N Telecom vollzogen haben. Die Leute stoppten dann den Wechselvorgang.<\/p>\n<p>\"Das Vorgehen von 1N Telecom ist doppelt dreist: Erst werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertr\u00e4ge unter fragw\u00fcrdigen Bedingungen angedreht. Und wenn sich die Betroffenen dagegen wehren, sollen sie Schadensersatz zahlen\", sagt Erich Nolte, Berater f\u00fcr Telekommunikation und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg. Er r\u00e4t Verbrauchern, nicht voreilig zu zahlen: \"H\u00e4ufig sind diese Forderungen unberechtigt\", so Nolte weiter. Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte den Vertrag unbedingt anfechten und nicht sofort zahlen. \"Wurde der Vertrag bereits durch Widerruf oder Anfechtung erfolgreich r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, kann 1N Telecom unserer Auffassung nach keinen Schadensersatz verlangen\", erl\u00e4utert Nolte.<\/p>\n<p>Im Artikel <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a> hatte ich erw\u00e4hnt, dass die Deutsche Telekom wegen dieser Masche juristisch gegen die 1n Telecom GmbH vorgeht. In einer Erg\u00e4nzung zum 19. Februar 2024 schreibt die Deutsche Telekom <a href=\"https:\/\/www.telekom.com\/de\/konzern\/details\/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>: \"Ein Ablauf des Widerrufsrechts setzt eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belehrung des Verbrauchers \u00fcber sein Widerrufsrecht voraus. Wird diese beispielsweise erst mit der Vertragsbest\u00e4tigung \u00fcbermittelt, l\u00e4uft die Frist auch erst ab diesem Zeitpunkt. Erfolgt keine Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht sp\u00e4testens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.\" Die Deutsche Telekom empfiehlt den \"Opfern\", sich juristischen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht die M\u00f6glichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger T\u00e4uschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erkl\u00e4rt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverz\u00fcglich nach Kenntnis erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/17\/deutsche-telekom-geht-gegen-1n-telecom-gmbh-wegen-werbebriefen-vor\/\">Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen \"Werbebriefen\" vor<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/02\/22\/weiterhin-rger-mit-1n-telecom-feb-2024\/\">Weiterhin \u00c4rger mit 1N Telecom (Feb. 2024)<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/06\/13\/1n-telecom-gmbh-was-ist-da-los-wirken-urteile-juni-2024-teil-1\/\">1N Telecom GmbH: Was ist da los? 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