{"id":296624,"date":"2024-06-25T08:33:32","date_gmt":"2024-06-25T06:33:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=296624"},"modified":"2024-06-25T08:41:33","modified_gmt":"2024-06-25T06:41:33","slug":"eu-kommission-erffnet-dma-verfahren-gegen-apple","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/06\/25\/eu-kommission-erffnet-dma-verfahren-gegen-apple\/","title":{"rendered":"EU-Kommission er&ouml;ffnet DMA-Verfahren gegen Apple"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Recht\" style=\"border-left-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px\" border=\"0\" alt=\"Paragraph\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" width=\"91\" align=\"left\" height=\"88\"\/>Die EU-Kommission hat offiziell ein DMA-Verfahren gegen Apple er\u00f6ffnet. Damit ist Apple das erste Unternehmen, gegen das eine Untersuchung wegen DMA-Verletzung l\u00e4uft. Es geht einerseits um Apples App-Store-Regeln, die eventuell nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) konform sind. Und es geht um die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschlie\u00dflich der neuen \"Core Technology Fee\" von Apple.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Apple drohten schon l\u00e4nger Verfahren<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/507ea16e77c9485fb421ae50c133f1b9\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Apple hatte es versucht, man wollte die EU-Kommission verschaukeln, indem man ein wenig seine Regeln f\u00fcr App-Stores an den Digital Markets Act (DMA) anpasst und die Betriebssysteme wie iOS oder iPadOS \u00f6ffnet, dass sich Apps aus den Stores von Drittanbietern laden lassen. Gleichzeitig erstellte Apple aber hohe H\u00fcrden f\u00fcr die Betreiber von alternativen App-Stores und f\u00fcr Entwickler. Ich hatte das im M\u00e4rz 2023 im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/03\/21\/apple-drohen-wettbewerbsverfahren-in-der-eu-und-in-den-usa\/\">Apple drohen Wettbewerbsverfahren in der EU und in den USA<\/a> bereits aufgegriffen.<\/p>\n<p>Aber Apple hat eine sogenannte Core Technology Fee f\u00fcr diese Anbieter eingef\u00fchrt. Die Core Technology Fee belegt Apps, die in der Europ\u00e4ischen Union aus einem App Store bezogen werden, mit einer Zusatzgeb\u00fchr. Laut <a href=\"https:\/\/developer.apple.com\/de\/support\/core-technology-fee\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> betr\u00e4gt die Geb\u00fchr 50 Cent pro App-Installation, sobald eine Million Installationen erreicht sind. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis die EU-Kommission reagiert.<\/p>\n<h2>EU-Kommission er\u00f6ffnet ein Pr\u00fcfverfahren<\/h2>\n<p>Die EU-Kommission hat ein Pr\u00fcfverfahren gegen Apple er\u00f6ffnet, wie aus der Mitteilung <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_24_3433\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Commission sends preliminary findings to Apple and opens additional non-compliance investigation against Apple under the Digital Markets Act<\/a> vom 24. Juni 2024 hervorgeht. Apple wurde von der EU-Kommission \u00fcber die vorl\u00e4ufige Auffassung informiert, dass seine App-Store-Regeln gegen das Gesetz \u00fcber digitale M\u00e4rkte (Digital Markets Act, DMA) versto\u00dfen. Die Apple-Vorgaben hindern App-Entwickler daran, Verbraucher ungehindert auf alternative Kan\u00e4le f\u00fcr Angebote und Inhalte zu lenken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple eingeleitet, da sie bef\u00fcrchtet, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschlie\u00dflich der neuen \"Core Technology Fee\" von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des DMA zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Hintergrund ist, dass keine der Apple Gesch\u00e4ftsbedingungen es Entwicklern erlaubt, ihre Kunden \"frei zu lenken\" und beispielsweise Preisinformationen innerhalb der App bereitzustellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um f\u00fcr Angebote auf alternativen Vertriebskan\u00e4len zu werben.<\/p>\n<p>Bei den meisten Gesch\u00e4ftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verf\u00fcgung stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch \"Link-Outs\", d. h. App-Entwickler k\u00f6nnen in ihrer App einen Link einf\u00fcgen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet, auf der er einen Vertrag abschlie\u00dfen kann. Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple auferlegten Beschr\u00e4nkungen, die App-Entwickler daran hindern, \u00fcber den Vertriebskanal ihrer Wahl zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Zwar kann Apple aus Sicht der EU-Kommission eine Geb\u00fchr daf\u00fcr erheben, dass die Entwickler \u00fcber den AppStore einen neuen Kunden gewinnen. Diese Geb\u00fchren gehen nach Ansicht der EU-Kommission \u00fcber das hinaus, was f\u00fcr eine solche Verg\u00fctung unbedingt erforderlich ist. So berechnet Apple den Entwicklern beispielsweise eine Geb\u00fchr f\u00fcr jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach dem Verlassen der App t\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat Apple ihre vorl\u00e4ufige Auffassung, dass das Unternehmen gegen das Markenschutzgesetz verst\u00f6\u00dft, mitgeteilt. Apple hat nun die M\u00f6glichkeit hat, sich zu verteidigen, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission pr\u00fcft und schriftlich auf die vorl\u00e4ufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Die EU-Kommission gibt Apple dazu 12 Monate Zeit.<\/p>\n<h2>Weiteres Verfahren angesto\u00dfen<\/h2>\n<p>Die EU-Kommission hat au\u00dferdem eine dritte Untersuchung wegen Nichteinhaltung der neuen Vertragsbedingungen von Apple f\u00fcr Entwickler eingeleitet. Es geht insbesondere um die Bereitstellung alternativer App-Stores oder die M\u00f6glichkeit, eine App \u00fcber einen alternativen Vertriebskanal anzubieten. Apple hat bisher die Option beibehalten, die bisherigen Bedingungen zu unterzeichnen, die keinerlei alternative Vertriebskan\u00e4le zulassen.<\/p>\n<p>Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern gegen Artikel 6 Absatz 4 des EU-DSGVO und insbesondere gegen die darin enthaltenen Anforderungen an die Notwendigkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit versto\u00dfen. Dazu geh\u00f6ren auch Apples Core Technology Fee, nach der Entwickler von Drittanbieter-App-Stores und Drittanbieter-Apps eine Geb\u00fchr von 0,50 \u20ac pro installierter App zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Kommission will untersuchen, ob Apple nachgewiesen hat, dass die Geb\u00fchrenstruktur, die es als Teil der neuen Gesch\u00e4ftsbedingungen eingef\u00fchrt hat, und insbesondere die Core Technology Fee, tats\u00e4chlich mit dem EU-DSGVO vereinbar ist. Die Kommission wird auch Apples mehrstufiger Weg zum Herunterladen und Installieren alternativer App-Stores oder Apps auf iPhones untersuchen. Es sind eine Reihe Punkte, die die EU-Kommission im Hinblick auf die DMA-Konformit\u00e4t pr\u00fcft. Apple kann Stellung nehmen und in 12 Monaten trifft die Kommission ihre endg\u00fcltige Entscheidung. Dann wird sich zeigen, ob der DMA Wirkung zeigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission hat offiziell ein DMA-Verfahren gegen Apple er\u00f6ffnet. Damit ist Apple das erste Unternehmen, gegen das eine Untersuchung wegen DMA-Verletzung l\u00e4uft. Es geht einerseits um Apples App-Store-Regeln, die eventuell nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) konform sind. 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