{"id":296830,"date":"2024-07-01T18:54:06","date_gmt":"2024-07-01T16:54:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=296830"},"modified":"2024-07-01T18:54:06","modified_gmt":"2024-07-01T16:54:06","slug":"meta-eu-strt-sich-an-facebooks-pay-or-consent-modell-nicht-dma-kompatibel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/07\/01\/meta-eu-strt-sich-an-facebooks-pay-or-consent-modell-nicht-dma-kompatibel\/","title":{"rendered":"Meta: EU st&ouml;rt sich an Facebooks &quot;pay or consent&quot;-Modell, nicht DMA-kompatibel"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 9px 0px 0px; display: inline\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/FB_thumb.jpg\" width=\"62\" align=\"left\" height=\"62\"\/>Die europ\u00e4ische Kommission hat Meta dar\u00fcber informiert, dass das f\u00fcr Facebook und Instagram eingef\u00fchrte \"pay or consent\"-Modell, nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) kompatibel ist. Nach vorl\u00e4ufiger Auffassung der Kommission zwingt diese bin\u00e4re Wahl die Nutzer, der Kombination ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/72abb62193c24dc0ac3610606903c49b\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Zum Hintergrund: Meta sieht f\u00fcr Nutzer von Facebook und Instagram vor, dass diese entweder der Erfassung pers\u00f6nlicher Daten zustimmen, oder ein Monatsabo abschlie\u00dfen, um den Dienst nutzen zu k\u00f6nnen. Da Meta mit Facebook einen marktbeherrschende Stellung einnimmt,&nbsp; f\u00e4llt es unter die Gatekeeper-Kriterien. Damit muss das Unternehmen bestimmte Regeln einhalten. <\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat daher gepr\u00fcft, wie das \"pay or consent\"-Modell in diesem Licht zu bewerten ist, und musste \"den Daumen senken\". Die Kommission hat zum 1. Juli 2024 Meta \u00fcber ihre vorl\u00e4ufigen Feststellungen informiert, dass ihr Werbemodell \"Bezahlen oder Einverst\u00e4ndnis\" nicht mit dem Gesetz \u00fcber digitale M\u00e4rkte (DMA) vereinbar ist. Nach vorl\u00e4ufiger Auffassung der Kommission zwingt diese bin\u00e4re Wahl die Nutzer dazu, der Kombination ihrer pers\u00f6nlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet wird dies von der EU-Kommission damit, dass Online-Plattformen h\u00e4ufig personenbezogene Daten \u00fcber ihre eigenen Dienste und die von Dritten sammeln, um Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer bedeutenden Stellung auf den digitalen M\u00e4rkten waren die Gatekeeper in der Lage, ihrer gro\u00dfen Nutzerbasis Nutzungsbedingungen aufzuerlegen, die es ihnen erm\u00f6glichten, gro\u00dfe Mengen an personenbezogenen Daten zu sammeln.&nbsp; Dies hat ihnen potenzielle Vorteile gegen\u00fcber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu solch gro\u00dfen Datenmengen haben, und damit hohe H\u00fcrden f\u00fcr die Erbringung von Online-Werbediensten und Diensten sozialer Netzwerke errichtet.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 5 Absatz 2 des DMA m\u00fcssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer f\u00fcr die Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen, und wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper d\u00fcrfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalit\u00e4ten nicht von der Zustimmung der Nutzer abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>Als Reaktion auf die regulatorischen \u00c4nderungen in der EU f\u00fchrte Meta zwar im November 2023 ein bin\u00e4res \"Pay or consent\"-Angebot ein, bei dem EU-Nutzer von Facebook und Instagram zwischen: <\/p>\n<blockquote>\n<p>(i) dem Abonnement einer werbefreien Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche Geb\u00fchr oder <br \/>(ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>w\u00e4hlen m\u00fcssen. Die Kommission vertritt die vorl\u00e4ufige Auffassung, dass das \"Pay or consent\"-Werbemodell von Meta nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Anforderungen nicht erf\u00fcllt. <\/p>\n<ul>\n<li>Das Modell erm\u00f6glicht es den Nutzern nicht, sich f\u00fcr einen Dienst zu entscheiden, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden, der aber ansonsten mit dem auf \"personalisierter Werbung\" basierenden Dienst gleichwertig ist.  <\/li>\n<li>Es erlaubt es den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszu\u00fcben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zu gew\u00e4hrleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem Fall f\u00fcr die Personalisierung von Werbung. W\u00e4hrend der gesamten Untersuchung hat sich die Kommission mit den zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rden abgestimmt.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission ist der Meinung, dass Meta gegen EU-Datenschutzgesetze verst\u00f6\u00dft. Meta kann nun Stellung nehmen, Widerspruch einlegen und seine Entscheidung verteidigen, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission pr\u00fcft und schriftlich auf die vorl\u00e4ufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Er\u00f6ffnung des Verfahrens am 25. M\u00e4rz 2024 abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Sollte sich die vorl\u00e4ufige Auffassung der Kommission letztlich best\u00e4tigen, w\u00fcrde die Kommission eine Entscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass das Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO vereinbar ist. Im Falle der Nichteinhaltung kann die Kommission Geldbu\u00dfen in H\u00f6he von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verh\u00e4ngen. Bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen k\u00f6nnen diese Geldbu\u00dfen bis zu 20 % betragen. <\/p>\n<p>Bei systematischer Nichteinhaltung ist die Kommission au\u00dferdem befugt, zus\u00e4tzliche Abhilfema\u00dfnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Gesch\u00e4ft oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot f\u00fcr den Gatekeeper, zus\u00e4tzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu erwerben.<\/p>\n<p>Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden, hei\u00dft es in <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/ip_24_3582\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Mitteilung<\/a> der EU-Kommission.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die europ\u00e4ische Kommission hat Meta dar\u00fcber informiert, dass das f\u00fcr Facebook und Instagram eingef\u00fchrte \"pay or consent\"-Modell, nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) kompatibel ist. 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