{"id":308551,"date":"2025-02-14T00:20:58","date_gmt":"2025-02-13T23:20:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=308551"},"modified":"2025-02-14T10:35:21","modified_gmt":"2025-02-14T09:35:21","slug":"bundeskartellamt-bedenken-gegen-apples-app-tracking-transparency-framework-attf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/02\/14\/bundeskartellamt-bedenken-gegen-apples-app-tracking-transparency-framework-attf\/","title":{"rendered":"Bundeskartellamt: Bedenken gegen Apples App Tracking Transparency Framework (ATTF)"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Das Bundeskartellamt \u00e4u\u00dfert seine Bedenken gegen\u00fcber dem von Apple seit 2021 verwendeten App Tracking Transparency Framework (ATTF). Apple wurde nun eine rechtliche Bewertung zur Stellungnahme zugeschickt. M\u00f6glicherweise liegt ein Wettbewerbsversto\u00df vor.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Was ist ATTF?<\/h2>\n<p>Apple hat im April 2021 das App Tracking Transparency Framework (ATTF) eingef\u00fchrt. Seit dessen Einf\u00fchrung m\u00fcssen Anbieter von Apps im iOS App Store eine zus\u00e4tzliche Einwilligung der Nutzenden einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten f\u00fcr Werbezwecke bekommen.<\/p>\n<p>Das ATTF wurde von Apple im April 2021 mit den Updates iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 auf Apple Ger\u00e4ten wie dem iPhone eingef\u00fchrt. Darin wird das Tracking von Nutzerinnen und Nutzern durch Dritt-Apps \u00fcber verschiedene Dienste und Unternehmen hinweg (sog. Third-Party-Tracking) an bestimmte Voraussetzungen gekn\u00fcpft.<\/p>\n<p>Tracking erm\u00f6glicht es Werbetreibenden oder App-Publishern, personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten f\u00fcr andere Zwecke zu erheben und zu verwenden. Diese M\u00f6glichkeiten haben insbesondere f\u00fcr Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz, wenn sie auf kostenlose aber werbefinanzierte Apps als Gesch\u00e4ftsmodell setzen.<\/p>\n<p>Nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben m\u00fcssen App-Herausgeber f\u00fcr den Zugriff auf die Daten der Nutzenden zun\u00e4chst deren Einverst\u00e4ndnis einholen. Durch das ATTF wird dieser Zugang f\u00fcr dritte Unternehmen nun au\u00dferdem davon abh\u00e4ngig gemacht, dass der Nutzende beim Erststart einer App, die nicht von Apple stammt, in einem Pop-up Dialog zus\u00e4tzlich zu den bisher schon erforderlichen Zustimmungen eine weitere Einwilligung zur unternehmens\u00fcbergreifenden Verwendung und Kombination von Nutzendendaten gibt.<\/p>\n<p>Von dieser Einwilligung h\u00e4ngt auch die Verwendung des f\u00fcr die Werbewirtschaft wichtigen, von Apple bereitgestellten Identifizierungsmerkmals f\u00fcr Ger\u00e4te, dem Identifier for Advertisers (IDFA), ab. Dagegen betreffen diese Regelungen Apple bei der Verwendung und dienst\u00fcbergreifenden Kombination von Nutzendendaten im eigenen \u00d6kosystem (First-Party-Tracking) nicht.<\/p>\n<p>Nutzende k\u00f6nnen zwar auch gegen\u00fcber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung f\u00fcr personalisierte Werbung einschr\u00e4nken, allerdings unterliegt Apple nicht den zus\u00e4tzlichen Regelungen des ATTF.<\/p>\n<h2>Warum hat das Bundeskartellamt Bedenken?<\/h2>\n<p>Im April 2023 hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass Apple \u00fcber eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb verf\u00fcgt und deshalb der erweiterten Missbrauchsaufsicht des \u00a7 19a GWB unterliegt (siehe\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/04\/05\/apple-hat-laut-bundeskartellamt-eine-marktbergreifende-bedeutung-fr-den-wettbewerb\/\" rel=\"bookmark\">Apple hat laut Bundeskartellamt eine markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb<\/a>). Daher beobachtet die Beh\u00f6rde das Verhalten Apples genauer.<\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2025\/02_13_2025_Apple_ATTF.html?nn=52004\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">schreibt<\/a>, dass die oben skizzierten, engen Anforderungen des ATTF nur f\u00fcr andere App-Anbieter und nicht f\u00fcr Apple selbst gelten.\u00a0Darin k\u00f6nnte nach vorl\u00e4ufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Versto\u00df gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften f\u00fcr gro\u00dfe Digitalunternehmen (\u00a7 19a Absatz 2 GWB) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV liegen.<\/p>\n<p>Das Abfragefenster f\u00fcr Apple-eigene Anwendungen unterscheidet sich laut Bundeskartellamt ma\u00dfgeblich von dem f\u00fcr die Apps von Dritt-Anbietern. Dieses ist derzeit, insbesondere was die sprachliche Ausgestaltung angeht, sehr viel einwilligungsfreundlicher konzipiert als das ATTF-Abfragefenster f\u00fcr Apps von anderen Anbietern, hei\u00dft es von der Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Als wettbewerblich problematisch sieht das Bundeskartellamt nach vorl\u00e4ufiger Bewertung insbesondere drei Aspekte des ATTF an, die zur Selbstbevorzugung Apples gegen\u00fcber anderen App-Herausgebern und zur Behinderung der betroffenen Marktkreise beitragen k\u00f6nnten:<\/p>\n<ul>\n<li>Erstens ist kritisch, dass Apple den Begriff \u201eTracking\" im ATTF so definiert, dass nur die unternehmens\u00fcbergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken erfasst ist. Die von Apple selbst praktizierte Vorgehensweise, Nutzendendaten \u00fcber das \u00d6kosystem hinweg \u2013 aus dem App Store, der Apple ID und angeschlossenen Ger\u00e4ten \u2013 zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden, f\u00e4llt nach dem bisherigen Befund hingegen nicht unter die strengen Regeln des ATTF.<\/li>\n<li>Zweitens werden dem Nutzenden im ATTF bei Dritt-Apps bis zu vier aufeinanderfolgende Abfragefenster gezeigt; bei Apple-Apps sind es h\u00f6chstens zwei. Zudem wird die eigene dienst\u00fcbergreifende Verarbeitung von Nutzendendaten, sog. First-Party-Tracking, nicht als solches benannt.<\/li>\n<li>Drittens sind die von Apple vorgegebenen Auswahldialoge nach vorl\u00e4ufiger Einsch\u00e4tzung derzeit so ausgestaltet, dass die Nutzenden zur Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Apple ermuntert werden. Bei Dritt-Apps wird der Nutzende dagegen in Richtung einer Ablehnung der Datenverarbeitung durch Dritte gelenkt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu den von diesen Aspekten betroffenen Unternehmen z\u00e4hlen nicht nur App-Herausgeber oder Inhalteanbieter (z. B. Medienverlage) mit eigenen Apps, sondern z. B. auch Werbetreibende oder technische Dienstleister im Bereich der Werbewirtschaft.\u00a0Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes, sagte dazu:<\/p>\n<blockquote><p>Apple ist Betreiber eines umfassenden digitalen \u00d6kosystems und verf\u00fcgt mit zahlreichen Diensten und angeschlossenen Ger\u00e4ten, dem App Store und der Apple ID \u00fcber einen weitreichenden Zugang zu werberelevanten Daten seiner Kundinnen und Kunden. Apple nutzt einen Teil dieser Daten, um im App Store Pl\u00e4tze f\u00fcr personalisierte Werbung anzubieten und erzielt hiermit hohe Einnahmen. F\u00fcr andere Unternehmen, die im App Store kostenfreie und zum Teil zu den Apple-eigenen Diensten in Konkurrenz stehende Apps anbieten wollen, hat personalisierte Werbung ebenfalls eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Dies gilt besonders f\u00fcr die vielen Anbieter, die \u2013 anders als z. B. Apple \u2013 selbst nicht \u00fcber einen breiten und tiefen Datenschatz verf\u00fcgen. Der Zugang zu den daf\u00fcr relevanten Daten der Nutzenden wird konkurrierenden Herausgebern von Apps aber durch das ATTF deutlich erschwert.<\/p>\n<p>F\u00fcr uns ist ganz zentral, dass die Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob ihre Daten \u00fcberhaupt f\u00fcr personalisierte Werbung verwendet werden d\u00fcrfen oder nicht. Die Frage ist aber, ob Apple f\u00fcr andere Anbieter diesbez\u00fcglich strengere Ma\u00dfst\u00e4be aufstellen darf als f\u00fcr sich selbst. Nach unserer vorl\u00e4ufigen Sichtweise k\u00f6nnte darin eine kartellrechtlich verbotene Ungleichbehandlung und Selbstbevorzugung Apples liegen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Apple hat jetzt Gelegenheit zu den Vorw\u00fcrfen Stellung zu nehmen.\u00a0Gegen diese Entscheidung hat Apple Beschwerde eingelegt, die derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof anh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund:\u00a0Das Bundeskartellamt pr\u00fcft das Verhalten Apples als Unternehmen, f\u00fcr das eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb gem\u00e4\u00df \u00a7 19a Abs. 1 GWB festgestellt ist.<\/p>\n<p>Das ATTF-Verfahren schlie\u00dft sich an diese Feststellungsentscheidung des Bundeskartellamtes vom 3. April 2023 an, die am 28. Januar 2025 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde. Als Verk\u00fcndungstermin wurde der 18. M\u00e4rz 2025 anberaumt. Das Bundeskartellamt kooperiert in dem Verfahren eng mit der Europ\u00e4ischen Kommission und mit anderen nationalen Wettbewerbsbeh\u00f6rden, die das ATTF parallel in eigenen nationalen Wettbewerbsverfahren untersuchen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskartellamt \u00e4u\u00dfert seine Bedenken gegen\u00fcber dem von Apple seit 2021 verwendeten App Tracking Transparency Framework (ATTF). Apple wurde nun eine rechtliche Bewertung zur Stellungnahme zugeschickt. 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