{"id":309615,"date":"2025-03-20T12:52:49","date_gmt":"2025-03-20T11:52:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=309615"},"modified":"2025-03-20T12:55:32","modified_gmt":"2025-03-20T11:55:32","slug":"eu-kommission-knoepft-sich-apple-und-google-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/03\/20\/eu-kommission-knoepft-sich-apple-und-google-vor\/","title":{"rendered":"EU-Kommission kn\u00f6pft sich Apple und Google vor"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Die EU-Kommission geht sowohl gegen Apple als auch gegen Google (bzw. die Mutter Alphabet) vor. So wurde Apple von der EU-Kommission angewiesen, iOS f\u00fcr vernetzte Ger\u00e4te von Drittanbietern zu \u00f6ffnen. Und gegen Google geht die EU-Kommission auf Basis des Digital Markets Act vor und wirft dem Anbieter vor, bei der Suche mittels Apps gegen die DSGVO zu versto\u00dfen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Apple soll iOS \u00f6ffnen<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/f3552f12566b42b4b853c54cd9d15f33\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Zum 19. M\u00e4rz 2025 hat die EU-Kommission zwei Entscheidungen <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/ip_25_816\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mitgeteilt<\/a>, die Apple ergreifen muss, um bestimmte Aspekte seiner Interoperabilit\u00e4tsverpflichtung im Rahmen des Gesetzes \u00fcber die digitalen M\u00e4rkte (Digital Markets Act, DMA) zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.postimg.cc\/s2MG4cW7\/image.png\" alt=\"EU-Kommission gegen Apple\" width=\"570\" height=\"800\" \/><\/p>\n<h3>Verbundene Ger\u00e4te<\/h3>\n<p>Das erste Ma\u00dfnahmenpaket betrifft neun iOS-Konnektivit\u00e4tsfunktionen, die vor allem f\u00fcr verbundene Ger\u00e4te wie Smartwatches, Kopfh\u00f6rer oder Fernsehger\u00e4te verwendet werden. Apple muss seine unterst\u00fctzten iOS-Betriebssysteme soweit \u00f6ffnen, dass die Ger\u00e4te von Drittherstellern mit Apples Ger\u00e4ten verbunden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Ma\u00dfnahmen der EU-Kommission sollen Ger\u00e4teherstellern und App-Entwicklern einen verbesserten Zugang zu iPhone-Funktionen gew\u00e4hren, die mit solchen Ger\u00e4ten interagieren (z. B. Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches), schnellere Daten\u00fcbertragungen (z. B. Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindungen und Nahfeldkommunikation) und eine einfachere Einrichtung der Ger\u00e4te (z. B. Kopplung).<\/p>\n<p>Interoperabilit\u00e4t erm\u00f6glicht nach Ansicht der EU-Kommission eine tiefere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Apple-\u00d6kosystem. Interoperabilit\u00e4t sei daher der Schl\u00fcssel zur Er\u00f6ffnung neuer M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Dritte, innovative Produkte und Dienste auf den Gatekeeper-Plattformen von Apple zu entwickeln. Infolgedessen werde den Verbrauchern in Europa eine gr\u00f6\u00dfere Auswahl an Produkten zur Verf\u00fcgung stehen, die mit ihren Apple-Ger\u00e4ten kompatibel sind.<\/p>\n<p>Die Kommission unterst\u00fctzt laut eigenen Aussagen Apple bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Erm\u00f6glichung der Interoperabilit\u00e4t mit iOS f\u00fcr vernetzte Ger\u00e4te von Drittanbietern im Einzelnen darlegt und das von Apple eingerichtete Verfahren f\u00fcr die Bearbeitung k\u00fcnftiger Antr\u00e4ge auf Interoperabilit\u00e4t mit iPhone- und iPad-Ger\u00e4ten vereinfacht.<\/p>\n<p>Infolgedessen werden vernetzte Ger\u00e4te aller Marken, so die Kommission, besser mit iPhones funktionieren. Ger\u00e4tehersteller werden neue M\u00f6glichkeiten haben, innovative Produkte auf den Markt zu bringen, die das Nutzererlebnis f\u00fcr Verbraucher in Europa verbessern. Die Ma\u00dfnahmen stellen sicher, dass diese Innovation unter voller Wahrung der Privatsph\u00e4re und Sicherheit der Nutzer sowie der Integrit\u00e4t der Apple-Betriebssysteme erfolgt.<\/p>\n<h3>Effizientes Verfahren f\u00fcr Interoperabilit\u00e4tsanfragen<\/h3>\n<p>Das zweite Ma\u00dfnahmenpaket der EU-Kommission soll die Transparenz und Effektivit\u00e4t des Verfahrens, das Apple f\u00fcr Entwickler entwickelt hat, die Interoperabilit\u00e4t mit iPhone- und iPad-Funktionen erreichen wollen, verbessern. Dazu geh\u00f6ren ein verbesserter Zugang zu technischen Unterlagen \u00fcber Funktionen, die Dritten noch nicht zur Verf\u00fcgung stehen, rechtzeitige Kommunikation und Aktualisierungen sowie ein besser vorhersehbarer Zeitplan f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Interoperabilit\u00e4tsanfragen.<\/p>\n<p>Die Entwickler werden, so die Kommission, von einer schnellen und fairen Bearbeitung ihrer Interoperabilit\u00e4tsanfragen profitieren. Die Ma\u00dfnahmen werden sie in die Lage versetzen, den europ\u00e4ischen Verbrauchern eine gr\u00f6\u00dfere Auswahl an innovativen Diensten und Hardware anzubieten, die mit iPhones und iPads interoperabel sind.<\/p>\n<h3>Spezifikationsentscheidungen sind rechtsverbindlich<\/h3>\n<p>Die endg\u00fcltigen Ma\u00dfnahmen, die in den beiden Spezifikationsentscheidungen festgelegt wurden, sind das Ergebnis einer umfassenden Zusammenarbeit mit Apple und von Beitr\u00e4gen Dritter im Rahmen der \u00f6ffentlichen Konsultation, die am 18. Dezember 2024 eingeleitet wurde.<\/p>\n<p>Die Spezifikationsentscheidungen sind rechtsverbindlich. Apple ist verpflichtet, die festgelegten Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df den Bedingungen der Entscheidungen umzusetzen.\u00a0Die Spezifikationsentscheidungen legen den Zeitplan f\u00fcr die Umsetzung der spezifizierten Ma\u00dfnahmen und die Schritte fest, die Apple unternehmen muss. Allerdings kann Apple vor EU-Gerichten gegen die Entscheidungen der EU-Kommission klagen.<\/p>\n<p>Apple zeigt sich ob der neuen EU-Auflagen alles andere als erfreut und argumentiert, dass die EU-Interoperabilit\u00e4tsanforderungen den ungehinderten Zugang zum iPhone erm\u00f6glichen\u00a0und die Sicherheit sowie den Datenschutz der Kunden gef\u00e4hrden. 9to4Mac hat dies in <a href=\"https:\/\/9to5mac.com\/2025\/03\/19\/apple-says-eu-interoperability-requirements-enables-unfettered-access-to-the-iphone-risks-customer-security-and-privacy\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> angesprochen.<\/p>\n<h2>Alphabet bekommt DSA-Post von der EU<\/h2>\n<p>Google bzw. die Mutter Alphabet steht ja seit geraumer Zeit im Fokus der EU-Kommission im Hinblick auf Wettbewerbspraktiken bei der Google Suche. Die Europ\u00e4ische Kommission hat laut <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/ip_25_811\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Mitteilung<\/a> zum 19. M\u00e4rz 2025 zwei vorl\u00e4ufige Feststellungen an Alphabet geschickt. Dort wird der Vorwurf erhoben, dass das Unternehmen bei zwei Diensten, f\u00fcr die es als Gatekeeper benannt wurde, gegen das Gesetz \u00fcber digitale M\u00e4rkte (Digital Markets Act &#8211; DMA) versto\u00dfen habe.<\/p>\n<ul>\n<li>Erstens hat die Kommission Alphabet von ihrer vorl\u00e4ufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass bestimmte Merkmale und Funktionen der Google-Suche Alphabets eigene Dienste im Vergleich zu konkurrierenden Diensten bevorzugen und somit nicht die in der DSGVO geforderte transparente, faire und diskriminierungsfreie Behandlung von Diensten Dritter gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus hat die Kommission Alphabet \u00fcber ihre vorl\u00e4ufige Auffassung informiert, dass sein App-Marktplatz Google Play nicht mit dem EU-DSG vereinbar ist, da App-Entwickler daran gehindert werden, die Verbraucher frei auf andere Kan\u00e4le zu lenken, um bessere Angebote zu erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach dem EU-DSGVO d\u00fcrfen Gatekeeper ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegen\u00fcber \u00e4hnlichen Diensten Dritter bevorzugen. Ein solches Ranking muss auf transparente, faire und nicht diskriminierende Weise erfolgen.<\/p>\n<p>Alphabet hat zwar eine Reihe von \u00c4nderungen an der Google-Suche vorgenommen.\u00a0Nach der Untersuchung der Kommission und den R\u00fcckmeldungen interessierter Dritter im Rahmen mehrerer Workshops ist die Kommission jedoch zu der vorl\u00e4ufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet seine eigenen Dienste gegen\u00fcber denen Dritter bevorzugt und damit gegen das Markenschutzgesetz verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Alphabet behandelt seine eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen vorteilhafter als \u00e4hnliche Dienste von Dritten. Alphabet bevorzugt seine eigenen Dienste im Vergleich zu anderen , indem es sie ganz oben in den Google-Suchergebnissen oder auf speziellen Fl\u00e4chen mit verbesserten visuellen Formaten und Filtermechanismen anzeigt.<\/p>\n<p>Nach dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps \u00fcber Google Play vertreiben, in der Lage sein, die Kunden kostenlos \u00fcber alternative, g\u00fcnstigere M\u00f6glichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen den Kauf zu erm\u00f6glichen. Auch hier stellt die Kommission vorl\u00e4ufig fest, dass Alphabet dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Auf der Grundlage der ihr derzeit vorliegenden Beweise hat die Kommission insbesondere Bedenken, dass Alphabet technisch bestimmte Aspekte der Lenkung verhindert, indem es z. B. App-Entwickler daran hindert, Kunden auf die Angebote und Vertriebskan\u00e4le ihrer Wahl zu lenken. Kritisiert wird, dass Alphabet den Entwicklern beispielsweise \u00fcber einen unangemessen langen Zeitraum hinweg eine hohe Geb\u00fchr f\u00fcr jeden Kauf digitaler Waren und Dienstleistungen berechnet.<\/p>\n<p>Die Details zu den vorl\u00e4ufigen Entscheidungen werden in der Mitteilung der EU-Kommission genannt.\u00a0Mit der \u00dcbermittlung der vorl\u00e4ufigen Feststellungen teilte die Kommission Alphabet ihre vorl\u00e4ufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen das Markenschutzgesetz verst\u00f6\u00dft. Alphabet hat nun die M\u00f6glichkeit, die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission zu pr\u00fcfen, schriftlich auf diese vorl\u00e4ufigen Feststellungen zu antworten und so seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Techcrunch gibt in <a href=\"https:\/\/techcrunch.com\/2025\/03\/19\/google-search-play-store-falling-foul-of-digital-markets-act-rules-says-eu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> die Aussage Googles wieder, dass diese\u00a0weitere n\u00c4nderungen an der Suche in der EU \"den Verkehr zu europ\u00e4ischen Unternehmen verringern\" w\u00fcrden. Die geforderten \u00c4nderungen am Google Play Store k\u00f6nnten Nutzer \"Malware und Betrug\" aussetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission geht sowohl gegen Apple als auch gegen Google (bzw. die Mutter Alphabet) vor. So wurde Apple von der EU-Kommission angewiesen, iOS f\u00fcr vernetzte Ger\u00e4te von Drittanbietern zu \u00f6ffnen. 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