{"id":313737,"date":"2025-07-21T13:51:54","date_gmt":"2025-07-21T11:51:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=313737"},"modified":"2025-07-21T13:59:07","modified_gmt":"2025-07-21T11:59:07","slug":"dsgvo-lg-leipzig-spricht-nutzer-5000-euro-schadensersatz-gegen-meta-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/07\/21\/dsgvo-lg-leipzig-spricht-nutzer-5000-euro-schadensersatz-gegen-meta-zu\/","title":{"rendered":"DSGVO: LG Leipzig spricht Nutzer 5000 Euro Schadensersatz gegen Meta zu"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"margin: 0px 9px 0px 0px; display: inline; float: left;\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/FB_thumb.jpg\" width=\"62\" height=\"62\" align=\"left\" \/>In einem zum 4. Juli 2025 ver\u00f6ffentlichten Urteil hat das LG Leipzig entschieden, dass ein Facebook-Nutzer gegen Meta einen Anspruch auf Schadensersatz in H\u00f6he von 5.000 EURO aus Art. 82 DGSVO wegen Verwendung der Meta Business Tools hat.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/e3d41a6b250e4b44a329243937528654\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Der Fall ist mir die Tage bereits (<a href=\"https:\/\/www.focus.de\/finanzen\/5000-euro-schadensersatz-von-facebook-was-andre-schaffte-kann-jeder-versuchen_93babf55-2ca2-411e-b2b0-5ce554095118.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> mit Quelle Bild) untergekommen, was mir aber absolut zu d\u00fcnn war &#8211; und ich hatte noch keine juristischen Details.<\/p>\n<h2>Urteil\u00a005 O 2351\/23 des LG Leipzig gegen Meta<\/h2>\n<p>In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage eines Nutzers hat die f\u00fcr Datenschutzrecht zust\u00e4ndige 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig mit Urteil\u00a005 O 2351\/23\u00a0vom 4. Juli 2025 einem Nutzer von Facebook eine Entsch\u00e4digung wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen von 5.000 Euro zugesprochen.<\/p>\n<h3>Worum geht es?<\/h3>\n<p>Meta hat als Betreiberin der sozialen Netzwerke Instagram und Facebook Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf ihren Webseiten und Apps eingebunden werden und die Daten der Nutzer von Instagram und Facebook an Meta senden. Konkret geht es um die Meta-Pixel, die die Seitenbetreiber in ihre Seiten einbauen (das k\u00f6nnte sogar ein Like-Button sein, wer auch ohne Anklicken die Information an Meta sendet, dass ein Nutzer die Seite besucht hat).<\/p>\n<blockquote><p>Das Meta-Pixel (fr\u00fcher Facebook-Pixel) ist ein Code, den Webseitenbetreiber auf ihrer Website einf\u00fcgen, um f\u00fcr\u00a0 Meta-Werbetreibende das Verhalten von Nutzern zu verfolgen und die Wirksamkeit von Facebook- und Instagram-Anzeigen zu messen. Das Pixel erm\u00f6glicht das Tracking von Aktionen wie Seitenaufrufen, Warenkorb-Hinzuf\u00fcgungen oder K\u00e4ufen und soll helfen, Anzeigen besser auf bestimmte Zielgruppen auszurichten und den Erfolg von Kampagnen zu analysieren.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Warum das problematisch ist<\/h3>\n<p>Der Einbau der betreffenden \"Meta-Pixel\" ist problematisch, der Seitenbetreiber muss sich eine DSGVO-Einwilligung der Seitenbesucher einholen. Hier in den Blogs auf borncity.com habe ich &#8211; wegen der problematischen Konstruktion &#8211; von jeher auf die Einbindung von Meta-Pixeln verzichtet.<\/p>\n<p>Der Hintergrund ist, dass jeder Nutzer f\u00fcr Meta zu jeder Zeit durch diese Pixel individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht \u00fcber den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat. Die Daten sendet Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort werden die Daten in f\u00fcr den Nutzer unbekanntem Ma\u00df ausgewertet.<\/p>\n<h3>LG\u00a0Leipzig sieht massiven DSGVO-Versto\u00df<\/h3>\n<p>Das Landgericht Leipzig sieht in den Meta Business Tools einen massiven Versto\u00df gegen\u00a0 den europarechtlichen Datenschutz durch Meta. Da Meta die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet. Zudem fahre Meta mit dem Gesch\u00e4ftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne ein.<\/p>\n<p>Daher hat die f\u00fcr Datenschutzrecht zust\u00e4ndige 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig mit Urteil vom 4. Juli 2025 dem klagenden Facebook-Nutzer eine Entsch\u00e4digung wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen von 5.000 Euro zugesprochen. Das Gericht h\u00e4lt laut seiner <a href=\"https:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1088732\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung<\/a>\u00a0die hohe Entsch\u00e4digungssumme f\u00fcr gerechtfertigt.<\/p>\n<h3>Gericht st\u00fctzt sich auf Europarecht<\/h3>\n<p>Das Gericht hat den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ausschlie\u00dflich auf Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gest\u00fctzt, damit auf Europarecht und nicht (wie andere Gerichte in vergleichbaren F\u00e4llen) auf das nationale Recht bei Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen, hei\u00dft es in der Presseerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Das Landgericht Leipzig hat sich dabei auf Feststellungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Verfahren gegen Meta gest\u00fctzt, in dem es ebenfalls um die Zul\u00e4ssigkeit der Business Tools ging. Da die Verarbeitung personenbezogener Daten besonders umfangreich ist \u2013 sie betrifft potenziell unbegrenzte Datenmengen und hat nahezu die vollst\u00e4ndige \u00dcberwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge \u2013 f\u00fchrt nach dem EuGH zu einem Gef\u00fchl, dass das gesamte Privatleben kontinuierlich \u00fcberwacht wird.<\/p>\n<h3>Bemerkenswerte Vorgehensweise<\/h3>\n<p>Das Landgericht Leipzig hat auf eine informatorische Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers \u2013 so wie die meisten anderen Gerichte bislang \u2013 verzichtet. Bei einer Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers w\u00e4ren keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen, der \u00fcber die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gef\u00fchls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgeht, argumentieren die Richter.\u00a0 Denn es sei ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat.<\/p>\n<p>Das Gericht stellt deshalb f\u00fcr eine Mindestentsch\u00e4digung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verst\u00e4ndigen \u00bbDurchschnitts\u00ab-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.<\/p>\n<h2>Urteil mit Signalwirkung?<\/h2>\n<p>Die Kammer ist sich, laut eigener Aussage, der Folgen ihrer Entscheidung bewusst. Auch wenn sie dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen effektiv durchzusetzen.<\/p>\n<p>Beck Aktuell geht in <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/lg-leipzig-05o235123-datenschutz-meta-facebook-nutzer-schadensersatz-business-tools\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Mitteilung<\/a> auf diesen Sachverhalt ein, ohne aber wirklich viel Neues gegen\u00fcber obigen Verlautbarungen zu liefern. Aus meiner (nicht juristischen) Sichtweise folgende Einsch\u00e4tzung: Vom Ablauf m\u00fcsste das oben genannte Urteil des LG Leipzig rechtskr\u00e4ftig sein &#8211; damit der Kl\u00e4ger seinen Schadensersatz bekommt. Meta kann (und wird) Berufung vor dem OLG Leipzig einlegen.<\/p>\n<p>Falls jemand ebenfalls auf einen \"Meta-Schadensersatz von 5.000 Euro\" spekuliert, m\u00fcsste er separat gegen Meta klagen (eine Sammelklage ohne ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil in der Sache sehe ich derzeit noch nicht). Ob jedes Landgericht genau so argumentiert oder auf das LG-Urteil auf Leipzig abstellt, ist auch offen. Rechtsanwalt Solmecke von WBS geht in <a href=\"https:\/\/www.wbs.legal\/it-und-internet-recht\/datenschutzrecht\/instagram-facebook-nutzer-betroffen-datenschutzverstoesse-durch-meta-business-tools-ihre-chance-auf-entschaedigung-83383\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> auf das Thema ein. Die sehen wohl bereits ein Gesch\u00e4ftsmodell, welches dieses Urteil er\u00f6ffnet. Aber nur zur Einordnung: Der oben erw\u00e4hnte Kl\u00e4ger erhielt in erster Instanz einen Schadensersatzanspruch in H\u00f6he von 5.000 Euro zugesprochen. WBS \"kauft den Anspruch f\u00fcr 50 Euro\" ab und w\u00fcrde das Prozessrisiko tragen.<\/p>\n<p>Nachfolgend ist noch die <a href=\"https:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1088732\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung<\/a> vom 4.7.2025 des LG Leipzig zum Urteil mit dem Aktenzeichen 05 O 2351\/23 im Volltext zu finden (falls diese sp\u00e4ter gel\u00f6scht wird).<\/p>\n<hr \/>\n<p id=\"page-title\"><strong>Landgericht Leipzig spricht Facebook-Nutzer eine Entsch\u00e4digung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen durch die Business Tools von Meta zu<\/strong><\/p>\n<p>In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die f\u00fcr Datenschutzrecht zust\u00e4ndige 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig mit Urteil vom 4. Juli 2025 einem Nutzer von Facebook eine Entsch\u00e4digung wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen von 5.000 Euro zugesprochen.<\/p>\n<p>Damit, dass Meta mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verst\u00f6\u00dft, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und Meta mit dem Gesch\u00e4ftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne einf\u00e4hrt, hat das Gericht die hohe Entsch\u00e4digungssumme gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Meta, Betreiberin der sozialen Netzwerke Instagram und Facebook, hat Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf ihren Webseiten und Apps eingebunden werden und die Daten der Nutzer von Instagram und Facebook an Meta senden. Jeder Nutzer ist f\u00fcr Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht \u00fcber den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat. Die Daten sendet Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in f\u00fcr den Nutzer unbekanntem Ma\u00df aus.<\/p>\n<p>Das Gericht hat den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ausschlie\u00dflich auf Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gest\u00fctzt, damit auf Europarecht und nicht (wie andere Gerichte in vergleichbaren F\u00e4llen) auf das nationale Recht bei Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen. Das Landgericht Leipzig hat sich dabei auf Feststellungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Verfahren gegen Meta gest\u00fctzt, in dem es ebenfalls um die Zul\u00e4ssigkeit der Business Tools ging. Da die Verarbeitung personenbezogener Daten besonders umfangreich ist \u2013 sie betrifft potenziell unbegrenzte Datenmengen und hat nahezu die vollst\u00e4ndige \u00dcberwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge \u2013 f\u00fchrt nach dem EuGH zu einem Gef\u00fchl, dass das gesamte Privatleben kontinuierlich \u00fcberwacht wird.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des europarechtsautonom auszulegenden Schmerzensgeldes nach Art. 82 DSGVO muss, so das Landgericht Leipzig, \u00fcber die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Schmerzensgeldbetr\u00e4ge hinausgehen. Bei der Schadenssch\u00e4tzung wurde an den Wert der personenbezogenen Daten zu Zwecken personalisierter Werbung f\u00fcr Meta angekn\u00fcpft. Nach dem Bundeskartellamt (Beschl. v. 2.5.2022, Az. B 6-27\/21) verf\u00fcgt Meta im Bereich der sozialen Medien \u00fcber eines der f\u00fchrenden Werbeangebote. Im Jahr 2021 erzielte Meta bereits 115 Mrd. USD Werbeeinnahmen bei einem Gesamtumsatz von 118 Mrd. USD, sodass die Werbeeinnahmen 97 % vom Umsatz ausmachen. Der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem s\u00e4mtliche Daten \u00fcber die Person gespeichert sind, ist auf datenverarbeitenden M\u00e4rkte enorm. Dass der hohe Wert von Daten auch der Wahrnehmung in der Gesellschaft entspricht, sieht das Gericht durch diverse Studien best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Auf eine informatorische Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers \u2013 so wie die meisten anderen Gerichte bislang \u2013 hat das Landgericht Leipzig verzichtet. Bei einer Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers w\u00e4ren keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen, der \u00fcber die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gef\u00fchls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgeht. Denn es ist ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat. Das Gericht stellt deshalb f\u00fcr eine Mindestentsch\u00e4digung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verst\u00e4ndigen \u00bbDurchschnitts\u00ab-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.<\/p>\n<p>Die Kammer ist sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst. Auch wenn sie dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen effektiv durchzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem zum 4. 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