{"id":315085,"date":"2025-08-30T00:01:06","date_gmt":"2025-08-29T22:01:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=315085"},"modified":"2025-08-29T11:22:35","modified_gmt":"2025-08-29T09:22:35","slug":"ipads-im-unterricht-lfdi-warnt-datenschutz-ist-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/08\/30\/ipads-im-unterricht-lfdi-warnt-datenschutz-ist-zu-beachten\/","title":{"rendered":"iPads im Unterricht: LfDI warnt \"Datenschutz ist zu beachten\""},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Die Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LfDI NRW) hat zum Start der Schulsaison darauf hingewiesen, dass Schulen, die iPads einsetzen, sicherstellen m\u00fcssen, dass die datenschutzrechtlichen Pflichten gegen\u00fcber der Sch\u00fclerschaft und den Lehrkr\u00e4ften erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Und in Skandinavien macht man die Rolle r\u00fcckw\u00e4rts, und steigt aus der Digitalisierung in Grundschulen aus. Zum Schulstart ein kleiner \u00dcberblick \u00fcber diese Themen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/acb5f452d8754f35b0184e7a3e1cf369\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Nachdem die Sommerferien in vielen Bundesl\u00e4ndern beendet sind, starten viele Sch\u00fcler ins neue Unterrichtsjahr. Dabei kommen an immer mehr Schulen auch iPads f\u00fcr Sch\u00fcler und ggf. Lehrkr\u00e4fte zum Einsatz. Man sieht sich halt progressiv, was ich pers\u00f6nlich sehr spannend finde. Denn in Skandinavien geht man in die andere Richtung. Zudem wirft der Einsatz von iPads eigene Probleme auf.<\/p>\n<h2>D\u00e4nemark und Schweden proben den Exit<\/h2>\n<p>Das \"Experiment mit Tablet PCs im Unterricht\" wird n\u00e4mlich in Skandinavien gerade r\u00fcckabgewickelt. Der Tagesspiegel hatte es Mitte August 2025 <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20250821033509\/https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/zuruck-zu-stift-und-papier-das-planen-die-16-bundeslander-bei-der-digitalisierung-im-klassenzimmer-14198609.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aufgegriffen<\/a> (einen Sprachbeitrag des NDR gibt es <a href=\"https:\/\/www.ndr.de\/nachrichten\/info\/Digitalisierung-in-der-Schule-Schweden-macht-die-Rolle-rueckwaerts,audio1710854.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>): In D\u00e4nemark und Schweden werden die Tablet PCs (zumindest an Grundschulen) wieder aus dem Unterricht verbannt. Der d\u00e4nische Bildungsminister Mattias Tesfaye wird mit einer Entschuldigung zitiert, dass man\u00a0 Jugendliche zu Versuchskaninchen in einem digitalen Experiment gemacht habe.<\/p>\n<p>Hintergrund ist eine Studie des schwedischen Karolinska-Instituts (siehe auch <a href=\"https:\/\/www.friedrich-verlag.de\/friedrich-plus\/schule-paedagogik\/digitale-schule\/digitalisierung-gesellschaft\/digitale-rolle-ruckwarts-in-schweden-eine-bilanz-19684\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diese Erl\u00e4uterungen<\/a>). Dessen n\u00fcchternes Fazit: \"Die Digitalisierung der Schulen hat gro\u00dfe negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Sch\u00fcler\". Kinder, die Texte auf Bildschirmen lasen, lagen im Durchschnitt etwa zwei Jahre hinter Sch\u00fclern zur\u00fcck, die Texte auf Papier lasen. Dort kommen in Grundschulen wieder B\u00fccher zum Einsatz.<\/p>\n<h2>LfDI mahnt DSGVO-konformen Einsatz von iPads an<\/h2>\n<p>In weiterf\u00fchrenden Schulklassen sieht es dagegen anders aus &#8211; hier geh\u00f6ren digitale Medien, auch in Deutschland, mit zum Konzept. Die Landesbeauftragte von Nordrhein-Westfalen gibt zum Schulbeginn Hinweise zur datenschutzgerechten Nutzung von iPads im Unterricht. Bettina Gayk sieht Schulen, die iPads einsetzen, vor einer gro\u00dfen Herausforderung stehen. Sie fragt, wie die Schulen ihre datenschutzrechtlichen Pflichten gegen\u00fcber Sch\u00fclern und Lehrkr\u00e4ften erf\u00fcllen sollen?<\/p>\n<p>Die Vertragsunterlagen und Datenschutzrichtlinie des US-Konzerns Apple legen laut LfDI nahe, dass auf dem iPad erfasste Nutzungsdaten \u00fcber die iCloud auch in die USA \u00fcbermittelt werden. Denn Apple m\u00f6chte diese Daten zur Produktentwicklung verwenden.<\/p>\n<p>Schulen ist es aber gem\u00e4\u00df DSGVO nicht erlaubt, Nutzungsdaten einem Unternehmen f\u00fcr eigene Zwecke zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dar\u00fcber hinaus gibt es, laut LfDI, Hinweise auf eine Daten\u00fcbermittlung in weitere Drittl\u00e4nder ohne angemessenes Datenschutzniveau.<\/p>\n<p>\"Schulen und Schultr\u00e4ger, die iPads einsetzen wollen, sind damit faktisch nicht in der Lage, die Kontrolle \u00fcber die Verarbeitung der Daten von Sch\u00fcler*innen und Lehrkr\u00e4ften zu gew\u00e4hrleisten, wenn sie die iCloud uneingeschr\u00e4nkt nutzen\", betont die Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk. \"Wir beteiligen uns aber an konstruktiven Gespr\u00e4chen mit Apple, um hier auf Dauer eine L\u00f6sung zu schaffen.\"<\/p>\n<h3>Auf iCloud verzichten, hilft<\/h3>\n<p>Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten in die USA und damit auch die Verarbeitung zu eigenen Zwecken durch Apple l\u00e4sst sich weitestgehend verhindern, wenn die iPads ohne Nutzung der iCloud-Funktionalit\u00e4ten eingerichtet werden. In diesem Fall sind aber zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen erforderlich, um Datenverluste zu vermeiden, da das iCloud-Backup dann nicht zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>Die Beauftragte empfiehlt, bis auf Weiteres datenschutzfreundlichere Anwendungen f\u00fcr ein Backup zu verwenden. So kann die Nutzung alternativer Clouds in Betracht kommen. \"Die Datenschutzkonferenz hat Kriterien f\u00fcr Souver\u00e4ne Clouds aufgestellt, die bei der Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters herangezogen werden k\u00f6nnen\", so Gayk.<\/p>\n<blockquote><p>Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist der Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Oder alternative L\u00f6sungen verwenden<\/h3>\n<p>Alternativ bleiben ansonsten nur sehr aufw\u00e4ndige L\u00f6sungen, um die Schuldaten zu sch\u00fctzen. Dazu muss mit pseudonymen Accounts und verschl\u00fcsselten Inhaltsdaten gearbeitet werden, auf die Appel keinen Zugriff hat. \"Das Problem besteht darin, dass die Schulen aufgrund der vertraglichen Regelungen, die sich Apple derzeit noch vorbeh\u00e4lt, ihrer eigenen Verantwortung zum Schutz der Daten der Sch\u00fcler\/Sch\u00fclerinnen und Lehrkr\u00e4fte nicht gerecht werden k\u00f6nnen,\" erl\u00e4utert die Landesbeauftragte.<\/p>\n<p>Deswegen m\u00fcssten sie technische umst\u00e4ndlichere L\u00f6sungen nutzen, solange Apple nicht f\u00fcr Schulen geeignete Vertr\u00e4ge anbietet. \"In unseren Gespr\u00e4chen hat Apple allerdings zugesagt, neue Vertr\u00e4ge vorzulegen. Insofern hoffe ich, dass auch die iCloud-Nutzung bald m\u00f6glich sein wird.\", schreibt die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<h3>Das Problem gilt auch f\u00fcr die Verwaltung!<\/h3>\n<p>Die geschilderten Probleme haben, darauf weist die LfDI nochmals hin, im \u00dcbrigen nicht nur Schulen. Das Gleiche gilt f\u00fcr die gesamte Verwaltung, die Ger\u00e4te oder Programme nutzt, bei denen die Anbieter f\u00fcr eigene Zwecke auf Nutzungsdaten zugreifen wollen. Die \u00f6ffentliche Verwaltung darf personenbeziehbare Nutzungsdaten, die bei ihrer Aufgabenerf\u00fcllung entstehen, nicht f\u00fcr Unternehmenszwecke weitergeben.<\/p>\n<p>Weitere Hinweise zum Thema finden sich ab Seite 48 des neuesten <a href=\"https:\/\/www.ldi.nrw.de\/bericht2025\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">T\u00e4tigkeitsberichts der LDI NRW<\/a>. Dort findet sich eine ausf\u00fchrliche Darstellung dazu, welche Regeln Schulen und Schultr\u00e4ger beim Einsatz von iPads kennen und einhalten sollten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LfDI NRW) hat zum Start der Schulsaison darauf hingewiesen, dass Schulen, die iPads einsetzen, sicherstellen m\u00fcssen, dass die datenschutzrechtlichen Pflichten gegen\u00fcber der Sch\u00fclerschaft und den Lehrkr\u00e4ften erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. 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