{"id":316010,"date":"2025-09-22T13:43:07","date_gmt":"2025-09-22T11:43:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=316010"},"modified":"2025-12-05T12:43:06","modified_gmt":"2025-12-05T11:43:06","slug":"weiteres-urteil-gegen-die-1n-telecom-gmbh-erklaert-vertrag-als-ungueltig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/22\/weiteres-urteil-gegen-die-1n-telecom-gmbh-erklaert-vertrag-als-ungueltig\/","title":{"rendered":"Weiteres Urteil gegen die 1N Telecom GmbH erkl\u00e4rt Vertrag als ung\u00fcltig"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Die Luft d\u00fcrfte f\u00fcr Schadensersatzforderungen aus angeblich nicht eingehaltenen \"Vertr\u00e4gen\", die von 1N Telecom GmbH und der neu gegr\u00fcndeten TPI Investment GmbH gegen\u00fcber Verbrauchern gestellt werden, langsam d\u00fcnner werden. Erneut ist ein (noch nicht rechtskr\u00e4ftiges) Urteil eines Amtsgerichts gefallen, welches einen solchen \"Vertrag\" wegen Verbrauchert\u00e4uschung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rte und laut Aussage des f\u00fcr eine Mandantin klagenden Anwalts\u00a0 das Ganze als \"Masche einer Wiederholungst\u00e4terin mit dreist-professioneller Systematik\" einstuft.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Worum geht es beim Thema 1N Telecom GmbH?<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/2713336c535242c4b2f60608b7520a9c\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Seit 2023 versuchte das Unternehmen 1N Telecom GmbH \"Opfer\" mit mutma\u00dflich \"windigen\" Gesch\u00e4ftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Zu Beginn waren es Postwurfsendungen, die versuchten, Opfer weg von der Deutsche Telekom AG, hin zu einem Vertrag f\u00fcr Telefon und Internet der 1N Telecom GmbH zu locken.\u00a0Dabei machte sich das Unternehmen die Namens\u00e4hnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG zunutze, um einen Wechsel in einen vermeintlich \"g\u00fcnstigeren\" Tarif zu werben. Ich hatte im Beitrag\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a> \u00fcber den Sachverhalt berichtet.<\/p>\n<h3>1N Telecom-Anschl\u00fcsse funktionieren nicht<\/h3>\n<p>Abseits des Umstands, dass \"Opfer\" \u00fcber den wahren Sachverhalt get\u00e4uscht wurden, kristallisierte sich ein noch gravierenderes Problem heraus. Von der Deutsche Telekom\u00a0 AG zu 1N Telecom GmbH portierte Anschl\u00fcsse konnten nach meinen Beobachtungen nicht, oder nur selten, und mit gro\u00dfem Aufwand technisch \u00fcberhaupt f\u00fcr Internet und\/oder Telefonie in Betrieb genommen werden. Opfer standen teilweise monatelang ohne Telefon- und Internetzugang da &#8211; Notrufsysteme f\u00fcr Senioren funktionierten deshalb nicht mehr. Ich hatte Leserberichte, wo den Betroffenen f\u00fcr 16 oder 18 Monate ein Handy als Notfall-Option bereitgestellt werden musste, damit die Leute kommunikationsf\u00e4hig waren.<\/p>\n<h3>Verbrauchert\u00e4uschung steht im Raum<\/h3>\n<p>Opfer, die von der Deutsche Telekom AG \u00fcber den Portierungsantrag informiert und diesem Wechsel zustimmen sollten, verweigerten daher die Portierung (sie f\u00fchlten sich get\u00e4uscht, da sie glaubten, ein Angebot der Deutsche Telekom angenommen zu haben). Die Bundesnetzagentur verbot meinen Kenntnissen nach sp\u00e4ter der 1N Telecom GmbH sogar Portierungen einzuleiten.<\/p>\n<h3>1N Telecom GmbH macht Vertragsstrafe geltend<\/h3>\n<p>Sp\u00e4ter erhielten die Opfer Schreiben der 1N Telecom GmbH, in der eine Vertragsstrafe f\u00fcr den nicht eingehaltenen \"Vertrag\" in H\u00f6he von ca. 420 Euro eingefordert wurde. Den Verbraucherzentralen liegen meinen aktuellen Informationen nach um die 15.000 Beschwerden von Verbrauchern wegen dieser Gesch\u00e4ftsgebaren vor.<\/p>\n<h3>Neue Entwicklungen: Vertragsabschl\u00fcsse per Internet reklamiert<\/h3>\n<p>Seit den ersten Forderungen wurden inzwischen neue Entwicklungen bekannt. Nach der ersten Welle mittels Postaussendungen reklamiert die 1N Telecom GmbH zwischenzeitlich Vertragsabschl\u00fcsse per Internet durch die Opfer. Hier ergibt sich durchg\u00e4ngig das Bild, dass die Opfer nicht mit der 1N Telecom GmbH in Verbindung standen, aber an Internetpreisausschreiben, bei denen pers\u00f6nliche Daten angegeben wurden, teilgenommen haben.<\/p>\n<h3>Inkasso-Unternehmen stecken schnell auf<\/h3>\n<p>Es verdichtet sich das Bild bzw. der Verdacht, dass mit windigen Gesch\u00e4ftsmethoden auf betr\u00fcgerische Art Kasse gemacht werden sollte.\u00a0Zwei zwischenzeitlich von der 1N Telecom GmbH beauftragte Inkasso-Firmen haben schnell das Handtuch geworfen, als der dahinter stehende Sachverhalt klar wurde.<\/p>\n<h3>Neue GmbH zum Eintreiben von \"Forderungen\"<\/h3>\n<p>Inzwischen hat eine im Sommer 2025 neu gegr\u00fcndete TPI Investment GmbH\u00a0 nicht titulierte \"Forderungen\" der 1N Telecom GmbH \u00fcbernommen und legt Opfern eine entsprechende Abtretungserkl\u00e4rung vor. Garniert ist diese Erkl\u00e4rung mit der Forderung auf \"Schadensersatz\", der nun in diversen F\u00e4llen \u00fcber ein gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben werden soll. So kommen schon mal Forderungen um die 500 Euro zusammen. Ich hatten die Entwicklung in zahlreichen Blog-Beitr\u00e4gen, die am Artikelende verlinkt sind, nachgezeichnet.<\/p>\n<h3>Warnung der Verbraucherschutzzentrale<\/h3>\n<p>Die Verbraucherschutzzentralen warnen inzwischen vor der Masche der 1N Telecom GmbH und der TPI Investment GmbH, und raten davon ab, zu zahlen. Gleichzeitig bieten die Verbraucherzentralen Betroffenen Hilfestellung, sich gegen diese &#8211; in der Regel unberechtigten &#8211; Forderungen zur Wehr zu setzen.<\/p>\n<p>Inzwischen l\u00e4uft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft D\u00fcsseldorf gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der 1N Telecom GmbH wegen Betrugsverdacht, und es sind weitere Klagen gegen das\u00a0 Unternehmen anh\u00e4ngig.<\/p>\n<h2>Erste Urteile erkl\u00e4rten Vertr\u00e4ge f\u00fcr nichtig<\/h2>\n<p>Ich hatte bereits hier im Blog berichtet, dass die Verbraucherzentrale Sachsen im Dezember 2024 ein Urteil (Aktenzeichen 109 C 1409\/24) gegen die 1N Telecom GmbH vor dem Amtsgericht Leipzig erstritten habe. Im Verfahren ging es um einen von der 1N Telecom GmbH gegen eine betagte Seniorin erwirkten Vollstreckungstitel des Amtsgerichts Hagen. Mit dem Vollstreckungstitel versuchte die 1N Telecom GmbH die Vertragsstrafe einzutreiben.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte diesen Vorgang per Klage vor Gericht gebracht.\u00a0Das Gericht in Leipzig sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass durch die Postwurfsendungen der 1N Telecom GmbH im April 2023 eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorget\u00e4uscht wurde. Der Vertrag wurde als nichtig angesehen und der Vollstreckungstitel verworfen. Ich hatte im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/12\/05\/verbraucherzentrale-erringt-urteil-gegen-1n-telecom-gmbh\/\">Verbraucherzentrale erringt Urteil gegen 1N Telecom GmbH<\/a> \u00fcber diese Entwicklung berichtet.<\/p>\n<p>Da ich diesen Fall und die Entwicklung hier im Blog mit zahlreichen Beitr\u00e4gen begleite, ging mir von einem Leser ein weiteres Anerkennungsurteil gegen das Unternehmen zu (siehe\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/01\/04\/weiteres-anerkennungsurteil-gegen-die-1n-telecom-gmbh\/\" rel=\"bookmark\">Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH<\/a>). Blog-Leser Michael Feldner hatte sich zum 28. Dezember 2024 in\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/12\/27\/1n-telecom-forderungen-kommen-ueber-bid-bayerischer-inkasso-dienst-dez-2024\/#comment-203941\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Kommentar<\/a> zu Wort gemeldet. Auch dieser Leser ist Opfer der 1N Telecom GmbH, und hatte aber Klage vor dem Amtsgericht Ansbach gegen den Anbieter erhoben.<\/p>\n<p>Mit Datum vom 13.12.2024 erging ein \"Teil-Anerkenntnis- und Endurteil\" (AZ: 4 C 653\/24) des Amtsgericht Ansbach, welches mir vorliegt). Vom Gericht wurde in diesem Urteil festgestellt, dass zwischen dem Kl\u00e4ger und der Beklagten kein Vertragsverh\u00e4ltnis \u00fcber Telekommunikationsleistungen besteht. In Folge wird vom Gericht festgestellt, dass der Beklagten keine Anspr\u00fcche aus dem vermeintlichen Vertragsverh\u00e4ltnis entstehen. Auch die geltend gemachte \"Vertragsstrafe\" wird f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt, d.h. alle Forderungen der 1N Telecom GmbH gegen den Kl\u00e4ger sind nichtig.<\/p>\n<p>Damit bleibt festzuhalten, dass zwei rechtskr\u00e4ftige Urteile vorliegen, in denen Forderungen der 1N Telecom GmbH aus der \"Kampagne mit den Postwurfsendungen\" und reklamierten \"Vertr\u00e4ge\" f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wurden. Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die 1N Telecom GmbH ist noch anh\u00e4ngig. Hinter den Kulissen laufen weitere Verfahren und Aktionen, zu denen ich noch nichts ausf\u00fchren m\u00f6chte.<\/p>\n<h2>Drittes Urteil gegen die 1N Telecom GmbH<\/h2>\n<p>Letzte Woche bin ich aus dem Kreis der 1N Telecom-Opfer auf ein weiteres Urteil eines Amtsgerichts in der Sache hingewiesen worden. Rechtsanwalt Fabian Fritsch vertritt eine Mandantin, die sich durch die 1N Telecom GmbH durch den obigen Sachverhalt get\u00e4uscht und gesch\u00e4digt f\u00fchlt, vor Gericht gegen dieses Unternehmen.<\/p>\n<p>Auf anwalt.de hat er zum 19. September 2025 den Beitrag\u00a0<a href=\"https:\/\/www.anwalt.de\/rechtstipps\/1n-telecom-gmbh-gericht-sieht-keinen-anspruch-und-erkennt-dreist-professionelle-systematik-253824.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">1N Telecom GmbH: Gericht sieht keinen Anspruch und erkennt \"dreist-professionelle\" Systematik<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Die Kurzfassung: Der Rechtanwalt hat im Namen seiner Mandantin Klage gegen die von der 1N Telecom GmbH erhobenen Anspr\u00fcche und das Pochen auf einen angeblich abgeschlossenen Vertrag erhoben.<\/p>\n<p>\"<em>\u00dcber ein Jahr lang hat die 1N Telecom GmbH meine Mandantin mit unzul\u00e4ssiger Werbung, Rechnungen, Mahnungen und \u00a0Inkassoforderungen \u00fcberzogen und \u00a0hierbei nachhaltig Forderungsbem\u00fchungen und sonstige rechtliche Falschbehauptungen verbreitet<\/em>\", schrieb der Anwalt. Aber der Spuk habe nun ein Ende, meint Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht D\u00fcsseldorf hat mit dem Urteil (Aktenzeichen 235 C 176\/25) im Verfahren der Klage des Rechtsanwalts umf\u00e4nglich stattgegeben. Das Gericht erkl\u00e4rte im Urteil nicht nur die Forderung der 1N Telecom GmbH in H\u00f6he von knapp 500 Euro als unzul\u00e4ssig, schreibt Fabian Fritsch, und erg\u00e4nzt: \"Auch die verbraucherfeindliche Kommunikation des Unternehmens wurde deutlich ger\u00fcgt\". Die Werbeschreiben der 1N Telecom GmbH seien von der Form und inhaltlich nicht zul\u00e4ssig, um darauf einen rechtsg\u00fcltigen Vertragsschluss zu begr\u00fcnden, meint das Gericht.<\/p>\n<p>Fabian Fritsch sagt dazu: \"Zwischen meiner Mandantin und der 1N Telecom GmbH bestand und besteht keinerlei Schuldverh\u00e4ltnis.\" Das Gericht verurteilt das Unternehmen, den Versand von Werbung zu unterlassen, solange die Kl\u00e4gerin nicht ausdr\u00fccklich den Empfang w\u00fcnscht. Sollte die im Rheingau wohnende Kl\u00e4gerin nochmals Post von der 1N Telecom GmbH erhalten, droht dem D\u00fcsseldorfer Unternehmen eine Unterlassungsstrafe in H\u00f6he von 250.000 Euro. Die Beklagte muss auch s\u00e4mtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen.<\/p>\n<p>Interessant ist die Auslassung des Rechtsanwalts, dass das Gericht, entgegen der Argumentation der Anw\u00e4lte der 1N Telecom GmbH, dass das Unternehmen keinen Irrtum \u00fcber den Vertragspartner zugelassen und den Sachverhalt \"superdeutlich\" kommuniziert habe, diese Argumentation in Bausch und Bogen verwarf. Hier die Ausf\u00fchrungen des Rechtsanwalts auf anwalt.de:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.postimg.cc\/GhyV506W\/image.png\" alt=\"Ausf\u00fchrungen des Gerichts\" width=\"640\" height=\"246\" \/><\/p>\n<blockquote><p>Der Vertrag sei von Anfang an nichtig gewesen. Als Anfechtungsgrund lie\u00df das Gericht, laut Anwalt, die \"Arglistige T\u00e4uschung\" zu.<\/p>\n<p>\"1N\" habe mit dem Zusatz \"Telecom GmbH\" bewusst in die Irre gef\u00fchrt und die Namensgleichheit mit der vertrauensw\u00fcrdigen Telekom absichtlich genutzt. Dass es ein Wechselangebot einer v\u00f6llig fremden Firma war, h\u00e4tte die Seniorin nicht erkennen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Vorgehen wird in der Urteilsbegr\u00fcndung als \"Masche\" bezeichnet, um m\u00f6glichst viele Verbraucher zum Vertragsschluss zu bringen.\" Die Beklagte handele als Wiederholungst\u00e4terin mit \"dreist-professioneller Systematik! \"<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Urteil ist in meinen Augen \u00fcberdeutlich, aber noch nicht rechtskr\u00e4ftig, geht aber im Tenor mit den von mir weiter oben erw\u00e4hnten Urteilen durch Amtsgerichte in gleichartig gelagerten F\u00e4llen einher. Der Rechtsanwalt schlie\u00dft daraus, dass unlauteres Gesch\u00e4ftsgebaren mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich abgewehrt werden kann. Die Urteile geben auch anderen Verbrauchern die Werkzeuge in die Hand, ebenfalls mutig und engagiert gegen die 1N Telecom entschieden gerichtlich vorzugehen.<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung:<\/strong> Mit Aktualisierung des oben <a href=\"https:\/\/www.anwalt.de\/rechtstipps\/1n-telecom-gmbh-gericht-sieht-keinen-anspruch-und-erkennt-dreist-professionelle-systematik-253824.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">verlinkten Beitrags<\/a> informiert Rechtsanwalt Fabian Fritsch zum 18. November 2025, dass das zitierte Urteil gegen die 1N Telecom GmbH nun rechtskr\u00e4ftig sei.<\/p>\n<p>Ich gehe daher davon aus, dass im laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft D\u00fcsseldorf gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der 1N Telecom GmbH auch eine Anklage wegen Betrug stehen d\u00fcrfte. Und die \"im Umfeld der 1N Telecom GmbH\" im Sommer 2025, zwecks Eintreibung weiterer Forderungen, neu gegr\u00fcndete TPI Investment GmbH (deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer fungierte als Pressesprecher der 1N Telecom GmbH) d\u00fcrfte auch auf \"t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen\" stehen.<\/p>\n<p>Es dauerte, bis die Maschinerie der Justiz gegen das oben erw\u00e4hnten Gesch\u00e4ftsgebaren anl\u00e4uft. Viele Opfer wissen sich kaum zu wehren und sicherlich ist das alles belastend. Aber es tut sich etwas hinter den Kulissen. Ich werde hier im Blog die Entwicklung weiter begleiten und \u00fcber weitere Erkenntnisse (die sich f\u00fcr mich im Hintergrund bereits abzeichnen) berichten.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/17\/deutsche-telekom-geht-gegen-1n-telecom-gmbh-wegen-werbebriefen-vor\/\">Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen \"Werbebriefen\" vor<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/02\/22\/weiterhin-rger-mit-1n-telecom-feb-2024\/\">Weiterhin \u00c4rger mit 1N Telecom (Feb. 2024)<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/06\/13\/1n-telecom-gmbh-was-ist-da-los-wirken-urteile-juni-2024-teil-1\/\">1N Telecom GmbH: Was ist da los? 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