{"id":316475,"date":"2025-10-04T00:07:58","date_gmt":"2025-10-03T22:07:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=316475"},"modified":"2025-10-04T12:37:34","modified_gmt":"2025-10-04T10:37:34","slug":"neues-von-1n-telecom-fingierte-vertraegen-tpi-vergleichsangebot-und-tricks-mit-urteilskopie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/10\/04\/neues-von-1n-telecom-fingierte-vertraegen-tpi-vergleichsangebot-und-tricks-mit-urteilskopie\/","title":{"rendered":"Neues von 1N Telecom: Fingierte Vertr\u00e4ge und Vergleichsangebote"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Es gibt ein Update, was sich bez\u00fcglich der Forderungen der TPI Investment GmbH an \"Schadensersatz in Sachen angeblicher 1N Telecom-Vertr\u00e4ge\" tut. Inzwischen haben einige Personen ein weiteres Schreiben der TPI Investment GmbH erhalten, in denen ein \"Vergleich\" angeboten wird &#8211; es sollen 200 oder 250 Euro gezahlt werden. Beigelegt ist die \"Kopie eines Urteils\", um die Opfer zur Zahlung zu veranlassen. Weiterhin tauchen mutma\u00dflich fingierte Vertr\u00e4ge auf, die die Opfer angeblich nicht unterschrieben haben. Zeit f\u00fcr den n\u00e4chsten \u00dcberblick.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<h2>Der Fall 1N Telecom GmbH und TPI Investment GmbH<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/4de02085a2094d479502c403128d5269\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Zuerst ein verk\u00fcrzter R\u00fcckblick auf die Sachverhalte, die nachfolgend aufgegriffen werden, verbunden mit einer Einordnung des Ganzen. Seit 2023 versuchte das Unternehmen 1N Telecom GmbH Menschen (ich bezeichne sie inzwischen als \"Opfer\") mit mutma\u00dflich \"unsauberen\" Gesch\u00e4ftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zum eigenen Angebot zu verleiten (siehe auch <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a>).<\/p>\n<p>Da diese Vertragswechsel entweder auf Verbrauchert\u00e4uschung (sagt das AG Leipzig in einem Urteil) beruhen oder es nach meinem Wissen auch technische Probleme beim Wechsel des Anschlusses gibt, d\u00fcrfte die Zahl der von der Firma wirklich gehaltenen Internet- und Telefonanschl\u00fcsse nicht sehr hoch liegen (siehe auch <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/05\/1n-telecom-neue-entwicklungen-bei-tpi-investment-gmbh-sept-2025\/\">1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)<\/a>).<\/p>\n<p>F\u00fcr mich als Au\u00dfenstehenden verdichtet sich der Verdacht, dass das Gesch\u00e4ftsmodell des Unternehmens weniger auf die Bereitstellung von Internet- und Telefonanschl\u00fcssen ausgerichtet war, sondern dass sich die Ums\u00e4tze inzwischen eher \u00fcber geltend gemachte Schadensersatzforderungen in H\u00f6he von ca. 420 Euro Einnahmen generieren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Bei Verbraucherzentralen liegen m.W. inzwischen \u00fcber 18.000 Beschwerden vor, in denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher get\u00e4uscht f\u00fchlen. Keine Ahnung, wie hoch die Dunkelziffer der Betroffenen ist, die gezahlt haben.<\/p>\n<h2>Teilweise fingierte Vertr\u00e4ge?<\/h2>\n<p>Im Grunde herrscht ja Vertragsfreiheit und jeder kann im Prinzip irgendwo etwas abschlie\u00dfen. Ich m\u00f6chte aber einen Sachverhalt erneut aufgreifen, der nicht uninteressant ist. F\u00fcr mich zeichnet sich ab, dass Empf\u00e4nger von Schreiben der 1N Telecom GmbH, und mittlerweile einer TPI Investment GmbH, eigentlich einen Nachweis \u00fcber den angeblich bestehenden Vertrag vorgelegt bekommen m\u00fcssen. Manche Personen bekommen diesen Nachweis auch auf mehrfache Frage wohl nicht vorgelegt.<\/p>\n<p>Es gibt aber\u00a0Schreiben der 1N Telecom GmbH, und mittlerweile einer TPI Investment GmbH, letztere gibt an, Forderungen der 1N Telecom \u00fcbernommen zu haben. Diesen Schreiben liegt dann auch eine Kopie der behaupteten \"Vertragsannahme\" bei. Dabei gibt es nach meiner Einsch\u00e4tzung zwei Kategorien von Betroffenen:<\/p>\n<ul>\n<li>\"Opfer\" der ersten Welle sind mutma\u00dflich auf einen Brief der 1N Telecom GmbH hereingefallen, die f\u00fcr einen Wechsel in einen \"g\u00fcnstigen\" Tarif f\u00fcr Internet und Telefon warb, und sich die Namens\u00e4hnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG zunutze machte.<\/li>\n<li>Sp\u00e4tere \"Opfer\" geben an, nie Kontakt mit dem Unternehmen gehabt zu haben. Es kristallisiert sich heraus, dass diese Personen an Preisausschreiben im Internet teilgenommen haben. Nun besteht der Verdacht, dass die Adressen \u00fcber dubiose Gewinnspiele eines Firmengeflechts oder \u00e4hnliche Mechanismen ermittelt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>SWR Marktcheck geht in <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/04\/eugh-weist-dsgvo-klage-gegen-eu-us-datentransferabkommen-tadpf-ab\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> auf den Verdacht ein, dass Adressen von Betroffenen aus Gewinnspielen stammen, und pl\u00f6tzlich ein Vertrag mit der 1N Telecom GmbH behauptet wird. Mir liegt eine \"statistisch nicht repr\u00e4sentative\" Auswertung mit 150 Antworten vor, bei der 80% der Betroffenen angeben, an einem Preisausschreiben der LeadOn teilgenommen zu haben, woraus dann ein Auftrag f\u00fcr die 1N Telekom abgeleitet wurde. Gerade einmal 5 % der Teilnehmer (7-8 Personen) geben an, eine Kopie eines unterschriebenen Vertrags als Nachweis eines Vertragsabschlusses erhalten zu haben. Ganze 15 % der Teilnehmer geben an, weder etwas unterschrieben noch an einem Preisausschreiben teilgenommen zu haben.<\/p>\n<p>Ja, es gibt Betroffene, die bei der Brief-Aktion einen Auftrag zum Anschlusswechsel unterschrieben haben, dann aber bzgl. des im Fernabsatzgesetz vorgesehenen 14 t\u00e4gigen Widerspruchsrechts mutma\u00dflich ausgetrickst wurden. Zu diesem Themenkomplex schreibe ich noch einen weiteren Beitrag. Aber es zieht sich durch die ganze Geschichte: Die Betroffenen h\u00e4tten bei Kenntnis des Sachverhalts nie diesem Vertrag zugestimmt.<\/p>\n<p>Aber es gibt hier noch zwei Probleme des ganzen Konstrukts.\u00a0Einmal k\u00f6nnten Vertr\u00e4ge bei arglistiger T\u00e4uschung nichtig sein, weil der Vertragsnehmer sich im Unklaren war, auf was er sich da einl\u00e4sst und von anderen Voraussetzungen ausging. Mir liegen einige Urteile in Kopie vor, wo so etwas anklingt (siehe <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/01\/04\/weiteres-anerkennungsurteil-gegen-die-1n-telecom-gmbh\/\" rel=\"bookmark\">Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH<\/a> und <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/05\/1n-telecom-neue-entwicklungen-bei-tpi-investment-gmbh-sept-2025\/\">1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)<\/a>).<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/1N-Telekom-Fake-Unterschrift.jpg\" alt=\"Bericht \u00fcber gef\u00e4lschte Unterschriften 1N Telecom GmbH\" width=\"512\" height=\"1126\" \/><\/p>\n<p>Aber es scheint F\u00e4lle zu geben, wo selbst die Unterschrift unter ein \"Dokument\" zum Vertragswechsel nicht vom Opfer stammen soll. Obiger Screenshot <a href=\"https:\/\/www.nn.de\/wirtschaft\/das-ist-nicht-meine-unterschrift-1n-telecom-schickt-vertrage-als-angeblichen-beweis-rep7-1.14825381\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieses Artikels<\/a> (leider hinter einer Paywall) greift einen Fall auf, wo ein Opfer angibt, dass die vorgelegte Kopie eines Antrags auf Anschlusswechsel nicht seine Unterschrift tr\u00e4gt. Sofern zutreffend, k\u00e4me in dieser Angelegenheit noch Urkundenf\u00e4lschung hinzu.<\/p>\n<p>Und im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/05\/1n-telecom-neue-entwicklungen-bei-tpi-investment-gmbh-sept-2025\/\">1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)<\/a> hatte ich ausgef\u00fchrt, dass ich auch Aussagen von Betroffenenvertretern gesehen habe, die angeben, zwar eine \"Vertragskopie mit Unterschrift\" vorgelegt bekommen zu haben. Sch\u00f6nheitsfehler dieses Vertrags laut Aussage der Person, die sich mit den Forderungen herumschl\u00e4gt: Der angebliche Unterschriftsgeber sei zum Zeitpunkt der behaupteten Vertragsunterzeichnung bereits verstorben gewesen. Wirft nat\u00fcrlich, sofern zutreffend, ein besonderes Licht auf die gesamte Angelegenheit.<\/p>\n<h2>Die \"Vergleichsangebote\" der TPI Investment GmbH<\/h2>\n<p>Seit Ende September bzw. Anfang Oktober 2025 gibt es Berichte von Personen, die ein \"Vergleichsangebot\" der \"I N K A S S O\"-Abteilung einer TPI Investment GmbH zugeschickt bekamen. Daher noch ein Blick darauf, was dahinter steckt und welche Informationen vorliegen.<\/p>\n<h3>Kleiner R\u00fcckblick, was bisher war<\/h3>\n<p>Die TPI Investment GmbH ist ein im Sommer neu gegr\u00fcndetes Unternehmen (siehe <a href=\"https:\/\/www.northdata.com\/TPI%20Investment%20GmbH,%20Essen\/HRB%2037011\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">NorthData-\u00dcbersicht<\/a>). Es gab meines Wissens postalische Aussendungen dieses Unternehmens, welches die Kopie einer Best\u00e4tigung vorlegt, aus dem hervorgeht, dass man die nicht titulierte \"Forderungen\" der 1N Telecom GmbH \u00fcbernommen habe. Das ist erst einmal legitim.<\/p>\n<p>Mit im Brief lag beim ersten Schreiben auch die Kopie des Ausrisses eines Urteils bei, was belegen soll, dass der Empf\u00e4nger des Schreibens keine Chance habe, aus der Forderung nach Schadensersatz herauszukommen und endlich zahlen soll. Ich hatte dies im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/08\/19\/1n-telecom-gate-2-inkasso-schreiben-der-tpi-investment-gmbh\/\">1N Telecom-Fall: 2. 'Inkasso'-Schreiben der TPI Investment GmbH<\/a> aufgegriffen und eine Einordnung des Sachverhalts versucht. Kurzfassung: Dieses Schreiben steht meiner Einsch\u00e4tzung nach auf \"sehr wackeligen F\u00fc\u00dfen\", ein Anwalt wird das vermutlich abwehren k\u00f6nnen (kommt aber auf den genauen Sachverhalt an).<\/p>\n<p>Und dann gab es noch den im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/09\/05\/1n-telecom-neue-entwicklungen-bei-tpi-investment-gmbh-sept-2025\/\">1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025)<\/a> beschriebenen Sachverhalt. Das Amtsgericht Hagen verschickte Schreiben im Auftrag der TPI Investment GmbH, in dem die Forderung in H\u00f6he von 520 Euro wegen des nicht eingehaltenen Vertrags mit der 1N Telecom GmbH gerichtlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Ein solcher Vorgang kann aber von jedem Person oder Firma bei Gericht angesto\u00dfen werden, um einen gerichtlichen Mahn- und sp\u00e4ter Vollstreckungsbescheid zu erhalten und Forderungen ggf. per Gerichtsvollzieher durchsetzen zu k\u00f6nnen. Das Gericht pr\u00fcft die Forderung nicht, sondern sendet der betreffenden Person, die angeblich Schuldner der Forderung ist, einen Anh\u00f6rungsbogen. Wird die Forderung bestritten, geht der Vorgang an ein Amtsgericht, welches dann \u00fcber den Sachverhalt und ggf. den Erlass eines Vollstreckungsbescheids befindet. Wer hier nicht reagiert, l\u00e4uft in eine Falle. Schlecht auch, wenn ein solches Schreiben in der Post verloren geht.<\/p>\n<h3>Was noch bekannt ist<\/h3>\n<p>Die Verbraucherzentrale hat zum 28. August 2025 den Beitrag <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/digitale-welt\/mobilfunk-und-festnetz\/1n-telecom-und-tpi-investment-so-wehren-sie-sich-gegen-forderungen-und-inkasso-69759\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">1N Telecom und TPI Investment: So wehren Sie sich gegen Forderungen und Inkasso<\/a> zum Sachverhalt ver\u00f6ffentlicht und gibt Hinweise, was Empf\u00e4nger der Forderungsschreiben der beiden genannten Unternehmen tun k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch der RBB warnt in <a href=\"https:\/\/www.rbb-online.de\/supermarkt\/zusatzmaterial\/2025\/aktuell-09-2025\/neuer-aerger-um-1n-telecom-inkasso-briefe-von-tpi-investment.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> von Mitte September 2025 vor diesen Schreiben und gibt Ratschl\u00e4ge, basierend auf Hinweisen der Verbraucherzentralen, was Empf\u00e4nger tun k\u00f6nnen, wenn diese den Vorgang als unberechtigt ansehen, weil sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg hat zum 19. August 2025 eine Unterlassungsklage gegen die TPI Investment GmbH eingereicht, wie ich <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale-bawue.de\/verbandsklagen\/klage-gegen-tpi-110077\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> gelesen habe. Die Kl\u00e4gerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegen\u00fcber Verbraucher in einem Forderungsschreiben den unzutreffenden Eindruck erweckt, bei ihr handele es sich um ein Inkassounternehmen. Zudem werden in einer Zahlungsaufforderung geltend gemachte \"Mahnkosten\" (von 3 Euro) als unberechtigt angesprochen. Der aktuelle Sachstand dieses Verfahrens ist mir derzeit nicht bekannt.<\/p>\n<h3>Es gibt \"Vergleichsangebote\" der TPI Investment GmbH<\/h3>\n<p>Mir sind in den letzten Tagen Schreiben der TPI Investment GmbH bekannt geworden, in denen dem jeweiligen Empf\u00e4nger ein \"Vergleichsangebot\" gemacht wird. Statt 420 Euro Schadensersatz, den die 1N Telecom GmbH forderte, und den 520 Euro im gerichtlichen Mahnverfahren des Amtsgerichts Hagen, werden in nachfolgendem Schreiben nur noch 200 Euro gefordert &#8211; zu zahlen, bis zum heutigen 4. Oktober 2025.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone\" title=\"TPI Vergleichsangebot 200 Euro\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/TPI-Vergleich.jpg\" alt=\"TPI Vergleichsangebot 200 Euro\" width=\"640\" height=\"939\" \/><\/p>\n<p>Es wird auf eine \"behauptete\" Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Forderung hingewiesen. Belegt wird dies durch eine Kopie des behaupteten Vertragsabschlusses. Und es wird auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg hingewiesen, wobei ein einseitiger Ausriss des Urteils als Kopie beiliegt (dazu unten mehr).<\/p>\n<p>Gedroht wird mit Zwangsvollstreckung. Kann man alles tun &#8211; und wenn es eine rechtm\u00e4\u00dfig Forderung ist, stellt die Zwangsvollstreckung sicherlich den gesetzlichen Weg dar, den man als Gl\u00e4ubiger beschreiten kann. Erste Merkw\u00fcrdigkeit ist aber, dass eine Forderung von 420 Euro pl\u00f6tzlich im \"Vergleichsangebot\" auf 200 Euro schrumpft. So richtig sicher scheint sich die TPI Investment GmbH nicht zu sein, dass man die urspr\u00fcngliche Forderung durchsetzen kann.<\/p>\n<p>Aber einen solchen Weg k\u00f6nnte man w\u00e4hlen, wenn der Aufwand zur Durchsetzung der (berechtigten) Gesamtforderung zu hoch erscheint und man wenigstens eine Teilsumme erl\u00f6sen m\u00f6chte. Ich wei\u00df nicht, f\u00fcr welchen Betrag die TPI Investment GmbH die nicht titulierten Forderungen der 1N Telecom GmbH \u00fcbernommen hat. Es k\u00f6nnte sich f\u00fcr das Unternehmen aber \"rechnen\".<\/p>\n<p>Merkw\u00fcrdig wird es f\u00fcr mich aber, wenn man sich den Ausriss des nachfolgenden Schreibens anschaut, welches einen anderen Empf\u00e4nger erreichte. Dort findet sich der gleiche Standardtext, aber wundersamer Weise ist der Betrag von 250 Euro im \"Vergleichsangebot\" genannt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone\" title=\"TPI Vergleichsangebot 250 Euro\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/TPI-LG-Magdeburg-Urteil2.jpg\" alt=\"TPI Vergleichsangebot 250 Euro\" width=\"640\" height=\"397\" \/><\/p>\n<p>Ich hatte spontan das Bild vor Augen: \"Da hat jemand ein Monopoly-Brett und w\u00fcrfelt die Empf\u00e4nger und den Vergleichsbetrag aus, je nachdem, welches Feld beim W\u00fcrfeln erreicht wird.\" Aber der Eindruck kann nat\u00fcrlich tr\u00fcgen, ein unguter Eindruck bleibt bei mir aber auf jeden Fall.<\/p>\n<h3>Was ist mit dem zitierten Urteil?<\/h3>\n<p>Ganz spannend fand ich, dass in den mir bekannten Schreiben eine Anlage 2 mit einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 01.07.2025, Az. 2 S 3\/25, erw\u00e4hnt wurde, was die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Forderung unterstreichen soll. Dem Schreiben lag nachfolgend gezeigte Seite aus dem zitierten Urteil bei, und jetzt wird es interessant.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/TPI-LG-Magdeburg-Urteil.jpg\" alt=\"&quot;Urteilskopie&quot; beim TPI-Schreiben\" width=\"640\" height=\"843\" \/><\/p>\n<p>Die Seite tr\u00e4gt den Schriftzug \"beglaubigte Abschrift\", was der Kopie einen hochoffiziellen Anstrich verleiht &#8211; \"muss was amtliches sein\". Von einem Empf\u00e4nger wei\u00df ich, dass er glaubte, das Urteil sei gegen ihn selbst ergangen, er habe zwar geklagt, aber er wisse von keiner Verhandlung in Magdeburg. Aber die Kopie lag dem Schreiben der TPI bei, was mit normaler Post kam. Der Empf\u00e4nger war verunsichert und fragte, was er tun solle.<\/p>\n<p>Ich bin dem Thema \"Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 01.07.2025, Az. 2 S 3\/25\" nachgegangen, denn da passte einiges nicht. Der Ausriss der Seite soll meinem Eindruck nach dem Empf\u00e4nger suggerieren, dass da rechtlich was in \"trockenen T\u00fcchern\" sei. Der Schriftzug \"beglaubigte Abschrift\" ist in der Kopie aber juristischer Humbug, da die dem Empf\u00e4nger zugegangene Kopie bereits keinen Namen des Beklagten mehr enth\u00e4lt. Bei einer beglaubigten Abschrift unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ich habe zum 2. Oktober 2025 bei der Pressestelle des Landgerichts Marburg angerufen. Als ich das oben aufgef\u00fchrte Aktenzeichen durchgab, kam die Reaktion \"da fehlt doch noch was\". Ich habe dann in Absprache eine E-Mail-Anfrage stellt und auch am gleichen Tag eine Antwort bekommen. Das Urteil des Landgerichts gibt es in der Tat, es liegt mir in anonymisierter Fassung vor.<\/p>\n<p>Zur Einsch\u00e4tzung des Sachverhalts und der rechtlichen W\u00fcrdigung zitiere ich mal eine Stimme, die eine Vermutung \u00e4u\u00dferte:<\/p>\n<blockquote><p>Dieses beigef\u00fcgte Urteil, in Kombination mit dem Vergleichsangebot, ist v\u00f6llig l\u00e4cherlich, da das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat.<\/p>\n<p>Die Vorgeschichte dieses Urteils k\u00f6nnte sich wie folgt abgespielt haben &#8211; Beispiel Max Mustermann vs. 1N Telecom<\/p>\n<p>1. AG Hagen: 1N Telecom beantragt dort einen Mahnbescheid (gelber Brief). Max Mustermann reagiert nicht \u2013 nach 2 Wochen kommt der Vollstreckungsbescheid. Max Mustermann legt auch hier keinen Einspruch ein &#8211; der Bescheid wird rechtskr\u00e4ftig.<br \/>\n2. AG Oschersleben: Max Mustermann versucht sich sp\u00e4ter doch zu wehren und klagt gegen den Vollstreckungsbescheid (Vollstreckungsabwehrklage). Das Amtsgericht gibt ihm Recht und hebt den Bescheid auf.<br \/>\n3. LG Magdeburg: 1N Telecom geht in Berufung. Das Landgericht \u00e4ndert das Urteil und sagt: Der Vollstreckungsbescheid des AG Hagen bleibt bestehen.<br \/>\nMax verliert und 1N Telecom darf vollstrecken.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich dr\u00fccke es mal so aus: \"Die Stimme\" hat den Kern des Sachverhalts aus dem Urteil &#8211; nach meiner Lesart &#8211; ziemlich genau getroffen. Es ist wie oben skizziert abgelaufen. Laut Urteil des Landgerichts Magdeburg ging es nur noch darum, ob der rechtskr\u00e4ftig ergangene Vollstreckungsbescheid als Hagen in der Revision aufgehoben werden kann. Die Beklagte konnte laut Urteilsbegr\u00fcndung \"nicht schl\u00fcssig darlegen, einen Irrtum gem\u00e4\u00df \u00a7 119 BGB \u00fcber den richtigen Vertragspartner aufgesessen zu sein\".<\/p>\n<p>Hier gibt es in der Tat abweichende Urteile diverser Gerichte. Das Gericht in Magdeburg urteilt, dass die Beklagte auch bei nur geringer Aufmerksamkeit h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass sich nicht die Telekom an sie wendet, sondern die Kl\u00e4gerin. Die Firmenlogos der beiden Unternehmen unterschieden sich sehr deutlich. Auch sei die Mitnahme der Telefonnummer ein Indiz, dass es sich nicht um die Telekom AG als Vertragspartner handele.<\/p>\n<p>Das Gericht verweist in der Urteilsbegr\u00fcndung auch darauf, dass selbst wenn die Beklagte im Irrtum \u00fcber ihre Vertragspartner gewesen sein sollte,\u00a0 die Fristen zur Anfechtung des \u00a7 121 Abs. 1 BGB verstreichen lie\u00df. Interessant fand ich aber die Angaben des Gerichts, das in meinen Augen, sehr kurze Fristen zugrunde legte. Mit dem Schreiben zur Rufnummern-\u00dcbertragung der Telekom vom 15.06.2023 habe die Beklagte Kenntnis vom behaupteten Irrtum gehabt. Aber erst am 04.07.2023 sei die Anfechtung des Vertrags erkl\u00e4rt worden, ohne dass die Beklagte besondere Umst\u00e4nde f\u00fcr diese Verz\u00f6gerungen geltend gemacht hat. Hier legt das Gericht die \u00fcbliche 14 t\u00e4gige Widerrufsfrist an.<\/p>\n<p>Das sind gerade einmal 3 Wochen Frist &#8211; jemand der vertraglich nicht sehr erfahren ist, rei\u00dft schnell diese Fristen. Problem ist auch, dass diese Vorg\u00e4nge des Widerspruchs nachweisbar sind. Am Ende des Tages ist dies meiner Einsch\u00e4tzung nach aber ein Einzelfall. Entschieden wurde dieser wohl wegen Vers\u00e4umnissen der Beklagten. Der Anwalt konnte, in der von 1N Telecom GmbH beantragten Revision, das Urteil des Amtsgerichts Oschersleben nicht erfolgreich verteidigen.<\/p>\n<p>Ob dieses Urteil des LG Magdeburg inzwischen rechtskr\u00e4ftig ist, oder ob erfolgreich Beschwerde eingelegt wurde, ist mir nicht bekannt. Im Urteil bleibt der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen daher bestehen. Die Beklagte muss knapp 420 Euro Schadensersatz, zuz\u00fcglich Zinsen, sowie die Kosten des Verfahrens tragen.<\/p>\n<p>Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es die oben erw\u00e4hnten, abweichenden Urteile anderer Gerichte gibt, die den Vertrag wegen Irrtum als nichtig erkl\u00e4rt haben. Es h\u00e4ngt wohl immer vom Einzelfall ab &#8211; eine \u00fcbergreifende Rechtsprechung gibt es m.W. in dieser Angelegenheit nicht. Damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt, dass Empf\u00e4nger solcher Schreiben z\u00fcgig reagieren m\u00fcssen und sich juristischen Rat bei Anw\u00e4lten oder der Verbraucherzentrale einholen sollten.<\/p>\n<p>Ich selbst bin von dieser Angelegenheit nicht betroffen und kann auch keine juristische Beratung geben, sondern dokumentiere hier lediglich die Sachverhalte, die mir zur Kenntnis gelangen. Alles in allem stellt sich das Ganze f\u00fcr mich als \"unappetitlicher Vorgang\" dar. Zwei von der 1N Telecom GmbH mit der Eintreibung der Forderungen beauftragte und offiziell registrierte Inkasso-Unternehmen haben n\u00e4mlich nach kurzer Zeit diese Auftr\u00e4ge zur\u00fcckgegeben. Weiterhin sind meines Wissens nach noch eine Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die 1N Telecom GmbH sowie weitere Verfahren gegen deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer anh\u00e4ngig. Es wird daher vermutlich nicht das letzte Mal sein, dass \u00fcber neue Entwicklungen berichtet wird.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/11\/verbraucherzentrale-niedersachsen-warnung-vor-vertragswechsel-zu-1n-telecom\/\">Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/17\/deutsche-telekom-geht-gegen-1n-telecom-gmbh-wegen-werbebriefen-vor\/\">Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen \"Werbebriefen\" vor<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/02\/22\/weiterhin-rger-mit-1n-telecom-feb-2024\/\">Weiterhin \u00c4rger mit 1N Telecom (Feb. 2024)<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2024\/06\/13\/1n-telecom-gmbh-was-ist-da-los-wirken-urteile-juni-2024-teil-1\/\">1N Telecom GmbH: Was ist da los? 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Inzwischen haben einige Personen ein weiteres Schreiben der TPI Investment GmbH erhalten, in denen ein \"Vergleich\" angeboten wird &#8211; &hellip; <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2025\/10\/04\/neues-von-1n-telecom-fingierte-vertraegen-tpi-vergleichsangebot-und-tricks-mit-urteilskopie\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[4293,4328],"class_list":["post-316475","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-allgemein","tag-sicherheit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/316475","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=316475"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/316475\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=316475"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=316475"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=316475"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}