Münster: Betrunkener 68-Jähriger stürzt mit eScooter, schwere Kopfverletzungen

PolizeiManche Leute lernen es nie: Bei eScootern gilt ‘kein Alkohol’, da die Fahrtüchtigkeit auch bei niedrigem Alkoholpegel extrem leidet. In der Stadt Münster ist jetzt wieder ein Unfall mit einem Elektrotretroller passiert, der wohl jeden Beobachter zweifeln lässt: ein Unfall im betrunkenen Zustand mit schweren Verletzungen.


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Der Unfall ereignete sich am Samstag, den 8.2.2020 gegen 18.42 Uhr: Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer stürzte auf der Apffelstaedtstraße in Münster und verletzte sich schwer. Der 68-Jährige verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte mit dem Kopf auf den Boden.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Rettungskräfte brachten den Mann in ein Krankenhaus. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,52 Promille. Dem Münsteraner wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Den 68-Jährigen erwartet ein Strafverfahren. Den Führerschein ist er für längere Zeit los – und sonst wird es auch recht teuer (siehe 1,2 Promille auf eScooter: Das wurde teuer).

Promillegrenzen gelten auch für eScooter

Was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte:

  • Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
  • Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille ist  eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.

Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze. Die Polizei von Niederbayern hat hier eine nette Übersicht veröffentlicht.

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