E-Roller: Städte reagieren und definiere ‘rote Zonen’

eScooterSeit in einzelnen Städten E-Roller-Verleiher aktiv sind, häufen sich die Probleme mit den Fahrzeugen. Die Städte reagieren nun mit verstärkten Vorgaben für die Vermieter. So werden u.a. sogenannte rote Zonen eingerichtet, in denen die Fahrzeuge verboten sind.


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E-Roller separieren seit ihrer Freigabe Mitte Juni 2019 die Deutschen. Noch sind Leih-eScooter auf größere deutsche Städte wie Hamburg, Frankfurt, Berlin, München etc. begrenzt. Aber die Beschwerden häufen sich: Da wird verbotener Weise auf dem Bürgersteig oder in Fußgängerzonen gefahren. Auch die Nutzung der E-Roller in alkoholisiertem Zustand oder das Fahren zu Zweit auf einem eScooter sind häufige Verstöße.

Ein großes Ärgernis sind vor allem abgestellte Leih-eScooter, die Bürgersteige und Fläche blockieren und Stolperfallen für Fußgänger bilden. Zudem gibt es inzwischen schon eine ganze Reihe, teilweise schwerer Unfälle. Nun regieren die Städte und richten Verbotszonen für eScooter ein. In Berlin wurde nach einem Krisengipfel (siehe E-Roller: Krisengipfel in Berlin) die Einführung von Verbotszonen für eScooter beschlossen.

heise zitiert hier eine dpa-Information, nach der die kommunalen Spitzenverbände und die Anbieter von E-Tretrollern über eine Rahmenvereinbarung verhandeln. Es geht um Themen wie Abstellzonen (rote Zonen) oder eine bessere Information der Nutzer über die Regeln zur Benutzung von E-Rollern. Noch ist aber offen, ob und wann eine solche Vereinbarung zustande kommt. Bis dahin wird jede Stadt eigene Regeln aufstellen und durchsetzen müssen.

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