Das JuristInnen-Netzwerk E-Government befasst sich bei seinem 31. Treffen am 9. und 10. November 2026 in Saarbrücken mit einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragestellung: Dürfen Behörden verbindliche Verwaltungsentscheidungen künftig ohne menschliche Letztverantwortung erlassen?
Die nicht öffentliche Arbeitstagung bringt Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung und IT-Sicherheit zusammen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor abzustecken. Das Netzwerk existiert seit dem Jahr 2008 und kommt zweimal jährlich zusammen.
Im Mittelpunkt des ersten Sitzungstages am 9. November 2026 stehen die technischen und regulatorischen Grundlagen. Das CISPA Helmholtz-Zentrum beleuchtet dabei Chancen und Risiken von KI-Assistenten in Amtsstuben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik steuert einen Beitrag zur Mensch-Maschine-Interaktion sowie zur Letztverantwortung der Beschäftigten bei KI-gestützten Verwaltungsakten bei.
Ergänzend analysiert die Universität des Saarlandes die konkreten Vorgaben der europäischen KI-Verordnung für Verwaltungen und die datenschutzrechtliche Vereinbarkeit digitaler Assistenzsysteme. Staatssekretärin und CIO Elena Yorgova-Ramanauskas unterstrich im Vorfeld, dass die Technologie zwar neue Möglichkeiten eröffne, zugleich jedoch klare rechtliche Leitplanken erfordere.
Am zweiten Tag, dem 10. November 2026, folgen Praxisberichte aus Bund und Ländern zur Umsetzung der KI-Verordnung und zu bisherigen Erfahrungen mit digitalen Verwaltungsverfahren.
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Automatisierung stößt an verfassungsrechtliche Grenzen
Die Debatte berührt das Kernprinzip des deutschen Verwaltungsrechts. Nach dem geltenden Paragrafen 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist ein vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes nur dann zulässig, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich gestattet ist und der Behörde weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zusteht. Beispiele hierfür finden sich in der Abgabenordnung oder im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch.
Dass andere Staaten bereits andere Wege einschlagen, zeigt der Blick nach Österreich. Dort erlaubt seit Oktober 2026 ein neuer Paragraf im Verwaltungsrecht vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen selbst bei Ermessensentscheidungen.
Die obersten Behörden können entsprechende Bereiche per Verordnung festlegen, was theoretisch von Bau- bis zu Asylbescheiden reicht. Betroffene können solche Bescheide innerhalb von 14 Tagen im Wege einer Vorstellung anfechten, um eine Entscheidung durch einen Menschen zu verlangen, während die Behörde den Bescheid binnen zwei Monaten abändern darf.
Das Modell stößt in der Rechtswissenschaft auf erhebliche Vorbehalte: Claudia Wutscher von der Universität Wien mahnt an, dass unklar bleibe, was als geeignet gelte, und nicht zwischen regelbasierter und generativer KI unterschieden werde, während der dortige Verfassungsgerichtshof einen klaren Veranlassungs- und Verantwortungszusammenhang verlange. Ein Rechtsanwalt begrüßte den Vorstoß hingegen mit Blick auf die bestehende Arbeitsbelastung und eine bevorstehende Pensionierungswelle.
Internationale Mahnungen zur menschlichen Kontrolle
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Auch auf internationaler Ebene wächst das Problembewusstsein bezüglich autonomer Systeme in der Verwaltung. Im Bericht des Digital Government Outlook 2026 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gaben 35 von 36 befragten Ländern an, KI in mindestens einem Regierungsbereich einzusetzen.
Allerdings meldeten lediglich 8 von ihnen Beschwerde- oder Rückmeldemechanismen für Bürger. Für folgenreiche Entscheidungen fordert die OECD unter anderem zwingend einen benannten menschlichen Entscheidungsverantwortlichen sowie wirksame Rechtsbehelfe.
In Deutschland strebt die Bundesregierung laut dem Digitalgipfel 2026 in Berlin das Ziel einer KI-Nation bis 2030 an. Während Bundesdigitalminister Karsten Wildberger eine entschlossene Umsetzung anmahnte und Bundeskanzler Friedrich Merz die menschenzentrierte Gestaltung hervorhob, sehen Fachleute in der Fragmentierung über rund 11.000 Kommunen, 16 Länder und zahlreiche Bundesbehörden die größte praktische Hürde.
Auch wenn softwaregestützte Agenten standardisierte Prozesse beschleunigen sollen, bleibt die verfassungsrechtliche Letztverantwortung des Menschen das zentrale Nadelöhr der Verwaltungsmodernisierung.

