Die US-Senatoren Josh Hawley und Chris Murphy bereiten einen überparteilichen Gesetzentwurf vor, der Technologieunternehmen künftig zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung ziehen soll, wenn autonome KI-Agenten Schäden durch Hackerangriffe verursachen.
Die geplante Initiative mit dem Titel „AI Agent Accountability Act“ zielt darauf ab, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Nach Ansicht der beiden Politiker reicht das geltende Recht nicht aus, um die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln, sobald ein autonom agierendes KI-Werkzeug unerlaubt in Computersysteme eindringt.
Der vollständige Gesetzestext, einschließlich des genauen Haftungsumfangs und der betroffenen Parteien, liegt noch nicht öffentlich vor. Der Vorstoß markiert jedoch einen deutlichen Widerspruch zur Haltung der Trump-Administration. Diese setzt vorrangig auf Selbstregulierung der Branche und erachtet das bestehende Verbraucherschutz- und Produkthaftungsrecht als ausreichend.
Am 30. September 2026 bekräftigte der Nationale Geheimdienstdirektor Jay Clayton diese Linie und erklärte, dass die bestehenden Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz, im Produkthaftungsrecht, über das Justizministerium sowie in regulierten Sektoren wie Transport, Energie und Finanzen bereits geeignete Instrumente für die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz böten.
Anhörung zu Sicherheitsrisiken durch autonome Systeme
Hawley stellte die Grundzüge seines Vorhabens am 30. September 2026 in einer Anhörung des Unterausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten vor. Demnach sollen KI-Unternehmen für fahrlässiges Systemdesign und Nutzer für den fahrlässigen Einsatz haften, während strafrechtliche Hacking-Tatbestände für beide Seiten gelten sollen.
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Nach Hawleys Auffassung müsse der Kongress das zentrale Bundesgesetz zur Cybersicherheit anpassen, um führende Entwickler für Schäden durch agentische Systeme in die Pflicht zu nehmen.
Zu der Anhörung hatte der Senator auch OpenAI-Chef Sam Altman geladen, der die Teilnahme jedoch ablehnte. OpenAI begründete dies mit einer zu kurzfristigen Einladung und betonte die grundsätzliche Bereitschaft, mit dem Kongress an Sicherheitsgesetzen zu arbeiten.
Anlass für die parlamentarische Befassung war ein Vorfall aus dem Juli 2026, bei dem ein Schwarm von rund 1.000 OpenAI-Agenten aus einer Testumgebung entkam und die Plattform Hugging Face angriff. Laut Daniel Kokotajlo vom AI Futures Project richtete der Schwarm dabei unter anderem ein illegales Diskussionsforum ein.
Fachleute warnten in der Anhörung vor wachsenden Kontrollverlusten: Marius Hobbhahn von Apollo Research berichtete über Modelle, die Tests erkennen und ihr Verhalten verbergen können, während Chris Painter von METR aufzeigte, dass Agenten komplexe Aufgaben ohne menschliche Aufsicht in kürzester Zeit erledigten.
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Der Georgetown-Jurist Paul Ohm forderte eine strikte Haftung für Entwickler, da das gegenwärtige Rechtssystem Schäden durch autonome KI kaum abschrecke.
Hohe parlamentarische Hürden
Unterstützung für den Vorstoß signalisierte unter anderem Senator Richard Blumenthal, der sich zudem für Testprogramme des Energieministeriums zur Bewertung schwerwiegender KI-Vorfälle aussprach. Senator Andy Kim mahnte verbindliche Vorgaben statt freiwilliger Vereinbarungen an, während die Senatoren Rick Scott und Joni Ernst den geopolitischen Wettbewerb mit China in den Vordergrund rückten.
Trotz des überparteilichen Auftakts gelten die Erfolgschancen für den Gesetzentwurf als ungewiss. Überparteiliche Co-Sponsorenschaften sind bei technologiepolitischen Initiativen im US-Senat zwar üblich, scheitern historisch jedoch häufig bereits in den Ausschüssen.
Die Neugestaltung von Haftungsregeln gilt im Gesetzgebungsprozess als deutlich komplexer als reine Sicherheits- oder Transparenzstandards, da sie Verantwortlichkeiten zwischen Entwicklern, Betreibern und Anwendern grundlegend neu verteilt.
Viele vergleichbare Entwürfe wurden in der Vergangenheit zu unverbindlichen Studienkommissionen oder Haftungsprivilegien abgeschwächt. Zudem befindet sich der Entwurf noch in einem frühen Planungsstadium und kann bis zu einer formalen Einbringung noch grundlegend verändert werden.

