Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten AI Omnibus, beginnt in der Europäischen Union eine neue Ära der Technologie-Regulierung. Das umfassende Gesetzespaket trat am heutigen Montag offiziell in Kraft und setzt den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von Systemen auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der Mitgliedstaaten. Flankierend dazu verabschiedete die EU ein Tech-Souveränitätspaket, das neben KI auch die Bereiche Halbleiter, Cloud-Dienste und Open-Source-Technologien adressiert.
Bereits am Vortag des Inkrafttretens hatten die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments (LIBE und IMCO) das Verhandlungsmandat für den AI Omnibus formell verabschiedet. Das Regelwerk zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit und Grundrechte der Bürger zu wahren.
Transparenzpflichten und Kennzeichnung ab August
Die EU-Kommission veröffentlichte begleitend zum Inkrafttreten neue KI-Transparenzleitlinien. Ab dem 02.08.2026 gelten demnach strikte Pflichten für Anbieter und Betreiber. Nutzer müssen explizit darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Zudem sieht die Verordnung vor, dass sogenannte Deepfakes sowie alle KI-generierten Inhalte künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden müssen.
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Für KI-Systeme, die bereits vor dem 02.08.2026 auf dem Markt bereitgestellt wurden, gewährt die Europäische Union eine Übergangsfrist. Diese müssen die neuen Kennzeichnungspflichten bis spätestens zum 02.12.2026 erfüllen.
Um die Umsetzung dieser Transparenzregeln in der Privatwirtschaft zu beschleunigen, unterzeichnete der Technologiekonzern Google bereits in der vergangenen Woche den EU-Verhaltenskodex für KI-Transparenz, dessen finale Fassung am 20.07.2026 vorlag. Das Unternehmen unterstützt in diesem Zusammenhang den C2PA-Standard sowie das Wasserzeichen-Verfahren SynthID. Google merkte jedoch an, dass vor übermäßigen Offenlegungspflichten gewarnt werden müsse, um die Effizienz der Systeme nicht zu beeinträchtigen.
Strenge Verbote und hohe Bußgelder
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regulierung betrifft den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Integrität. Zum 02.12.2026 tritt ein striktes Verbot für sogenannte Nudifier-Apps sowie für KI-Anwendungen in Kraft, die zur Erstellung nicht-einvernehmlicher intimer Bilder genutzt werden. Verstöße in diesem Bereich können mit empfindlichen Strafen belegt werden, die bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens betragen können.
Allgemeine Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung werden ab dem 02.08.2026 mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert. Ebenfalls zum 02.12.2026 greifen zudem die spezifischen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die im Annex III der Verordnung gelistet sind.
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Zeitplan für die kommenden Jahre
Die Europäische Union verfolgt einen gestaffelten Implementierungsplan für die weiteren Bestimmungen des AI Omnibus:
- Bis zum 02.02.2027 müssen interoperable Standards für die Erkennung von KI-Inhalten vorliegen, um eine systemübergreifende Kennzeichnung zu gewährleisten.
- Bis August 2027 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sogenannte KI-Reallabore (Sandboxes) einzurichten, in denen innovative Systeme unter Aufsicht getestet werden können.
- Ab dem 02.08.2028 treten schließlich die Pflichten für KI-Systeme in Kraft, die in bereits regulierte Produkte eingebettet sind (gemäß Annex I).
Das Inkrafttreten des Pakets markiert den Beginn einer mehrjährigen Übergangsphase, in der die europäische Digitalwirtschaft ihre Prozesse an die neuen Standards anpassen muss. Ziel der EU ist es, durch klare Vorgaben Rechtssicherheit für Entwickler zu schaffen und das Vertrauen der Verbraucher in neue Technologien zu stärken.

