Europäische Regulierer zwingen Google zur Verantwortung für falsche KI-Informationen – ein Münchner Urteil setzt neue Maßstäbe.
Das Landgericht München I hat Google für Falschinformationen haftbar gemacht, die durch die KI-Funktion „AI Overviews“ verbreitet wurden. In einer einstweiligen Verfügung vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden die Richter, dass die von der KI generierten Zusammenfassungen als eigene Inhalte des Konzerns gelten – und nicht als neutrale Suchergebnisse.
Zwei Münchner Verlage waren betroffen: Die KI hatte sie fälschlicherweise mit betrügerischen Machenschaften in Verbindung gebracht. Googles Argument, als Host-Provider nach dem Digital Services Act (DSA) geschützt zu sein, wies das Gericht zurück. Auch der Einwand, Nutzer müssten KI-Ergebnisse selbst überprüfen, verfing nicht – zumal Studien zeigen, dass nur ein Prozent der Nutzer die verlinkten Quellen tatsächlich anklicken.
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Google muss die Verbreitung der falschen Behauptungen nun unterlassen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro. Der Konzern kündigte für den 12. Juni 2026 Berufung an, die Verfügung gilt jedoch zunächst EU-weit. Juristen erwarten, dass das Prinzip der direkten Haftung künftig auch auf andere KI-Dienste ausgeweitet werden könnte.
Berliner Gericht sieht es anders
Während München auf Haftung setzt, urteilte das Landgericht Berlin II in einem Markenrechtsstreit gegensätzlich. Ein Parfümhersteller hatte Google verklagt, weil AI Overviews seine Marke neben günstigeren Alternativen nannte.
Die Berliner Richter wiesen die Klage ab: AI Overviews seien ein neues Suchformat, kein von Google verfasster Originalinhalt. Der Konzern habe keine entscheidende Kontrolle über die konkreten Inhalte, und Nutzer erkennen die KI als reines Werkzeug zur Informationsbündelung. Der Widerspruch zwischen beiden Urteilen zeigt: Der rechtliche Status KI-generierter Informationen ist in Europa noch längst nicht geklärt.
Britische Wettbewerbshüter greifen durch
Die britische Wettbewerbsbehörde CMA verhängte am 17. Juni 2026 weitreichende Auflagen gegen Google. Verlage müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte technisch von der KI-Zusammenfassung auszuschließen – ohne Nachteile im klassischen Suchergebnis-Ranking.
Google hat neun Monate Zeit, die Opt-out-Werkzeuge zu implementieren. Zusätzlich muss der Konzern binnen sechs Monaten transparentere und objektivere Ranking-Kriterien vorlegen. Mit einem Marktanteil von 90 Prozent im britischen Suchmarkt steht Google dort unter besonderer Beobachtung. Die CMA machte zudem Datenportabilität verbindlich: Nutzer können künftig ihre Suchdaten innerhalb von drei Monaten zu Drittanbietern übertragen.
Zweifel an der Zuverlässigkeit
Der rechtliche Druck wächst, während Studien die mangelnde Verlässlichkeit der KI-Zusammenfassungen belegen. Eine Analyse von knapp 100.000 AI-Overview-Aussagen ergab: Elf Prozent waren durch die zitierten Quellen überhaupt nicht gedeckt. Bei 56 Prozent der korrekten Antworten ließ sich nicht nachvollziehen, aus welchem Link die Information stammte.
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Neues EU-Recht steht bevor
Das europäische Regelwerk verdichtet sich. Am 2. August 2026 tritt der EU AI Act vollständig in Kraft. Und die überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie, voraussichtlich bis Dezember 2026 verabschiedet, dürfte eine strenge Gefährdungshaftung für KI-Systeme einführen – und damit genau den Standard festschreiben, den das Münchner Gericht nun gesetzt hat.

