Die Europäische Kommission verpflichtet Google, zentrale Android-Funktionen für Drittanbieter-KI zu öffnen. Elf Kernbereiche des Betriebssystems müssen bis 2027 für Wettbewerber zugänglich werden. Das dürfte den KI-Wettbewerb in Europa grundlegend verändern.
Brüssels Machtwort: Gleiche Chancen für alle KI-Assistenten
Der Digital Markets Act (DMA) zeigt erstmals seine volle Wirkung auf das Android-Ökosystem. Mitte Juli 2026 verabschiedete die Kommission eine Entscheidung nach Artikel 6(7), die Alphabet dazu zwingt, Wettbewerbern kostenlosen und gleichberechtigten Zugang zu elf Android-Funktionen zu gewähren. Bislang nutzt Googles eigener KI-Dienst Gemini diese exklusiv.
Die betroffenen Bereiche lesen sich wie das technische Fundament moderner Sprachassistenten: Wake-Word-Erkennung über digitale Signalprozessoren (DSP), Umgebungssensoren, Bildschirmautomatisierung und der Zugriff auf On-Device-Modelle wie Gemini Nano. Genau diese Schnittstellen entscheiden darüber, ob ein KI-Assistent flüssig funktioniert oder an technischen Hürden scheitert.
Stufenplan bis Android 19
Die Kommission setzt auf einen gestaffelten Zeitplan. Die meisten Anforderungen müssen bis zum 1. August 2027 umgesetzt sein – pünktlich zum erwarteten Erscheinen von Android 18. Eine technisch anspruchsvollere Vorgabe lässt Brüssel mehr Zeit: Die parallele Hotword-Erkennung, die mehreren KI-Assistenten gleichzeitiges Zuhören ermöglicht, muss erst mit Android 19 am 1. August 2028 funktionieren.
Google muss den Entwicklern umfassende Dokumentation, Testwerkzeuge und technischen Support bereitstellen. Fünf besonders sensible Funktionen durchlaufen ein spezielles Zertifizierungsverfahren. Die Entwurfsbedingungen sollen bis Februar 2027 vorliegen, die endgültigen Regelungen bis Mai 2027.
Kleine Entwickler, große Hürden
Hinter der Entscheidung stehen jahrelange Beschwerden kleinerer Entwickler. Die Macher von Home Assistant etwa kämpften lange um die Implementierung des Wake-Words „Okay Nabu“. Ohne Zugriff auf die dedizierte DSP-Hardware von Android stieg der Batterieverbrauch ihrer App von einem auf 15 Prozent – ein existenzielles Problem für jede Alltagsanwendung.
Doch damit nicht genug: Ab Januar 2027 muss Google auch anonymisierte Suchdaten – Rankings, Suchanfragen, Klicks und Impressionen – mit konkurrierenden KI-Anbietern teilen. Die Bedingungen dafür müssen fair, angemessen und nicht-diskriminierend sein, nach dem sogenannten FRAND-Prinzip.
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Google zeigt sich skeptisch. Das Unternehmen warnt vor Sicherheitsrisiken für die 60 Prozent der europäischen Mobilnutzer, die Android verwenden, und verweist auf mögliche Datenschutzprobleme trotz Anonymisierung. Die Kommission kontert: Mehrschichtige Schutzmechanismen sollen die Privatsphäre der Nutzer absichern.
Milliardenstrafe als deutliches Signal
Der Interoperabilitäts-Beschluss kommt nicht isoliert. Am 23. Juli 2026 verhängte die Kommission eine Geldstrafe von über einer Milliarde Dollar gegen Google – wegen Verstößen gegen den DMA. Rund 530 Millionen Dollar betreffen die Selbstbevorzugung bei Suchergebnissen für Shopping, Hotels und Transport. Weitere 495 Millionen Dollar resultieren aus Beschränkungen für App-Entwickler im Google Play Store.
Google hat bis zum 21. September 2026 Zeit, die Missstände zu beheben. Andernfalls drohen tägliche Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes. Das wäre ein Schlag ins Kontor, den selbst der Tech-Konzern spüren würde.
EU AI Act wird scharf
Seit dem 2. August 2026 gelten zudem zentrale Bestimmungen des EU AI Act. Das Europäische KI-Büro, das mit Alessandro Abate einen neuen Leitenden Wissenschaftlichen Berater ernannt hat, darf nun KI-Modelle inspizieren und Transparenz über Trainingsdaten verlangen. Allgemeine KI-Modelle müssen offenlegen, welche urheberrechtlich geschützten Inhalte sie zum Training verwendet haben. KI-generierte Inhalte sind klar zu kennzeichnen.
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Internationale Welle der Regulierung
Die EU steht mit ihrem Kurs nicht allein. In den USA hat der Digital Competition and Accountability Act (DCAA) im Mai 2026 die Anhörung im Senatsjustizausschuss passiert. Sollte der Senat im September zustimmen, verbietet das Gesetz ebenfalls algorithmische Selbstbevorzugung und schreibt Datenportabilität für Plattformen mit mehr als 100 Millionen Nutzern vor.
Dass Google gegen frühere Urteile weiter vorgeht, zeigt der jüngste Rückschlag: Der Europäische Gerichtshof wies eine Berufung gegen die Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2018 ab. Die Richter bestätigten die damalige Feststellung der Kommission, Google habe seine marktbeherrschende Stellung durch die Vorinstallation eigener Apps auf Android-Geräten missbraucht. Die Botschaft aus Luxemburg ist eindeutig: Die Ära der unbegrenzten Plattform-Macht in Europa neigt sich dem Ende zu.

