Anthropic-Klage: Musikverlage fordern bis zu 3 Mrd. USD Schadensersatz

Sony Music Publishing und Warner Chappell Music verlangen von Anthropic Entschädigung für die mutmaßliche Nutzung geschützter Songs.

Die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben eine umfassende Bundesklage gegen das KI-Unternehmen Anthropic sowie dessen Mitbegründer Dario Amodei und Benjamin Mann eingereicht.

Die in Nordkalifornien vorgelegte, 48-seitige Beschwerdeschrift wirft dem Entwickler des KI-Modells Claude massiven Urheberrechtsverstoß vor. Im Zentrum der Vorwürfe steht das mutmaßlich illegale Scraping und Torrenting von Zehntausenden Musikkompositionen, die zum Training der Künstlichen Intelligenz genutzt worden sein sollen.

Vorwürfe wegen illegalem Scraping und Torrenting

Laut der Klageschrift habe Anthropic urheberrechtlich geschützte Liedtexte und Notenblätter von Künstlern wie den Beatles, Taylor Swift und Michael Jackson ohne die erforderliche Genehmigung verwendet.

Die Kläger behaupten, dass das Unternehmen die Daten für das Training von Claude unter anderem von der Plattform Libgen sowie von lizenzierten Websites durch sogenanntes Scraping bezogen habe. Insgesamt beziehe sich die Klage auf etwa 20.000 urheberrechtlich geschützte Songs.

Ein besonderer Fokus der rechtlichen Auseinandersetzung liegt auf der persönlichen Beteiligung der Unternehmensführung. Die Klage legt dar, dass die Mitbegründer Amodei und Mann persönlich in das Torrenting von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher involviert gewesen seien. Diese Handlungen stünden im direkten Zusammenhang mit dem Aufbau der Datensätze, die für die Entwicklung der Sprachmodelle von Anthropic notwendig waren.

Finanzielle Forderungen und rechtliche Verteidigung

Die wirtschaftlichen Konsequenzen für Anthropic könnten erheblich sein. Die Musikverlage fordern einen Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk. Zusätzlich werden bis zu 25.000 US-Dollar für jedes entfernte Copyright-Management-Informationselement (CMI) geltend gemacht.

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Branchenbeobachter schätzen, dass sich die potenziellen Gesamtforderungen in der Spitze auf rund 3 Mrd. US-Dollar belaufen könnten. Neben den finanziellen Entschädigungen streben die Kläger zudem eine Unterlassungsverfügung an, um die weitere Nutzung der geschützten Inhalte zu unterbinden.

Anthropic wies die Anschuldigungen in einer ersten Stellungnahme zurück. Das Unternehmen kündigte eine robuste Verteidigung an und berufe sich dabei auf das Rechtsprinzip des „Fair Use“. Dieses erlaubt unter bestimmten Umständen die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ohne explizite Erlaubnis der Rechteinhaber, etwa zu Forschungszwecken oder für transformative neue Werke.

Juristischer Kontext und frühere Verfahren

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Der aktuelle Rechtsstreit ist nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung für Anthropic in diesem Bereich. Bereits im Jahr 2023 hatte Universal Music eine Klage wegen Musik-Urheberrechtsverletzungen gegen das Unternehmen eingereicht, die nach wie vor anhängig ist. Zudem musste Anthropic im Jahr 2025 bereits einen Vergleich in Höhe von 1,5 Mrd. USD im Zusammenhang mit einer Klage von Autoren wegen der Nutzung piratierter Bücher erzielen.

In der aktuellen Angelegenheit untermauerten die Kläger ihre Entschlossenheit Anfang September, indem sie das zuständige Bundesgericht in Kalifornien aufforderten, einen Antrag auf Abweisung der Klage abzulehnen.

Das Verfahren gilt als richtungsweisend für die Frage, inwieweit KI-Entwickler für die Herkunft ihrer Trainingsdaten haftbar gemacht werden können und wie der Schutz geistigen Eigentums gegenüber technologischen Innovationsansprüchen gewichtet wird.