Apple einigt sich auf 250 Millionen Euro Vergleich in KI-Werbe-Streit

Apple einigt sich auf 250 Millionen Euro Entschädigung für US-Kunden wegen irreführender Werbung zu nicht verfügbaren KI-Funktionen.

Der iPhone-Hersteller lenkt ein: Apple zahlt 250 Millionen Euro, um einen Rechtsstreit um irreführende Werbung für seine KI-Funktionen beizulegen. Betroffen sind Millionen US-Kunden, die auf versprochene „Apple Intelligence“-Features warteten – und leer ausgingen.

Die Einigung, die am Dienstag erzielt wurde, beendet eine Sammelklage vor dem Bundesgericht in Nordkalifornien. Die Kläger warfen Apple vor, mit seiner Marketingkampagne für die iPhone-16-Serie und ausgewählte iPhone-15-Modelle bewusst falsche Versprechungen gemacht zu haben. Im Zentrum stand die Ankündigung eines revolutionär verbesserten Siri-Sprachassistenten und einer Suite fortsrittlicher KI-Tools – Funktionen, die zum Zeitpunkt des Verkaufsstarts schlicht nicht verfügbar waren.

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37 Millionen Geräte betroffen – bis zu 95 Euro pro Besitzer

Der Vergleich betrifft rund 37 Millionen Geräte, die zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 29. März 2025 in den USA verkauft wurden. Dazu zählen sämtliche Modelle der iPhone-16-Reihe – vom Standard-iPhone 16 über das iPhone 16 Plus, iPhone 16 Pro und iPhone 16 Pro Max bis hin zum günstigeren iPhone 16e – sowie das iPhone 15 Pro und iPhone 15 Pro Max.

Die Entschädigung: Pro berechtigtem Gerät sind zunächst rund 25 Euro vorgesehen. Sollten weniger Ansprüche angemeldet werden als erwartet, könnte die Summe auf bis zu 95 Euro steigen. Bei hoher Beteiligung droht dagegen eine Kürzung.

Betroffene Kunden erhalten in den kommenden 45 Tagen Benachrichtigungen per E-Mail oder Post. Ein spezielles Portal zur Anmeldung der Ansprüche soll in wenigen Wochen freigeschaltet werden. Die endgültige Genehmigung des Vergleichs durch Richterin Noël Wise ist für den 17. Juni 2026 in San Jose angesetzt.

„Apple Intelligence“ – Versprochen und nicht gehalten

Der Streit entzündete sich an der Diskrepanz zwischen Apples hochglanzpolierten Werbeversprechen und der Realität. Die Kläger argumentierten, dass Apples Marketing – insbesondere auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2024 – den Eindruck erweckt habe, der verbesserte Siri sei „sofort verfügbar“ oder zumindest fester Bestandteil des iPhone-16-Erlebnisses beim Marktstart.

Die US-Werbeaufsicht National Advertising Division hatte bereits zuvor festgestellt, dass bestimmte Apple-Anzeigen fälschlicherweise die sofortige Verfügbarkeit dieser KI-Funktionen suggerierten. Eine im Rechtsstreit zitierte Morgan-Stanley-Umfrage belegte zudem, dass der „verbesserte Siri“ das am sehnlichsten erwartete Feature potenzieller iPhone-Käufer war.

Als die versprochenen Upgrades wiederholt auf sich warten ließen, zog Apple im März 2025 mehrere umstrittene Werbespots zurück. Zwar hat der Konzern inzwischen einige KI-Tools wie „Writing Tools“, „Genmoji“ oder „Visual Intelligence“ eingeführt – der vollständig neu entwickelte, kontextbewusste Sprachassistent blieb jedoch ein Desiderat.

Strategischer Kurswechsel: Apple setzt auf Google

Der Vergleich zeigt den enormen Druck, unter dem Apple im Wettlauf mit Google und OpenAI im Bereich der generativen KI steht. Während die Android-Konkurrenz bereits 2024 fortschrittliche KI-Modelle in ihre Flaggschiffe integrierte, kämpfte Apple intern mit technischen Hürden bei der Entwicklung seines KI-Assistenten.

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Die Lösung: Im Januar dieses Jahres gab Apple bekannt, mit Google zusammenzuarbeiten, um Gemini-KI-Modelle und Cloud-Technologie für das Siri-Update zu nutzen. Branchenberichten zufolge könnte die lang erwartete Siri-Revolution nun endlich auf der WWDC 2026 vorgestellt werden.

Apple betonte in einer Stellungnahme, man habe den Vergleich gewählt, um sich auf die Entwicklung innovativer Produkte konzentrieren zu können. Ein Schuldeingeständnis ist mit der Einigung nicht verbunden.

Präzedenzfall für die Tech-Branche

Rechtsexperten sehen in dem Fall ein Warnsignal für die gesamte Technologiebranche. Die Clarkson Law Firm, die die Kläger vertrat, spricht von einem „historischen Sieg für den Verbraucherschutz im KI-Zeitalter“. Die Botschaft sei klar: Wer mit Funktionen wirbt, die noch in der Entwicklung stecken, muss mit Konsequenzen rechnen.

Der Fall definiert die rechtlichen Grenzen von „Coming Soon“-Werbung neu – ein besonders relevantes Thema, da immer mehr Hardware-Hersteller ihre Geräte auf Basis zukünftiger Software-Updates verkaufen. Analysten erwarten, dass Apple künftig deutlich zurückhaltender mit seinen Ankündigungen umgehen wird. Der Erfolg der KI-Integration in der nächsten iPhone-Generation wird sich nun an den Maßstäben messen lassen müssen, die dieser langwierige Rechtsstreit gesetzt hat.