Die EU-Kommission stuft Apple Maps und Apple Ads nicht als marktbeherrschende „Gatekeeper“-Dienste ein. Damit bleiben die Services von den strengsten Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) verschont – ein wichtiger Erfolg für den Konzern im zunehmend regulierungskritischen Europa.
Entscheidung nach detaillierter Prüfung
Die Behörde begründete ihren Beschluss vom Donnerstag damit, dass keiner der beiden Dienste die notwendigen Kriterien erfülle. Weder stellten sie ein unverzichtbares Bindeglied zwischen Unternehmen und Verbrauchern dar, noch erreichten sie die erforderliche Marktdurchdringung.
Für Apple Maps führten die Wettbewerbshüter die „relativ geringe Gesamtnutzungsrate in der EU“ an. Trotz Vorinstallation auf jedem iPhone habe der Kartendienst keine dominante Stellung erreicht, die ihn zu einem unvermeidbaren Zugangskanal machen würde.
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Auch Apple Ads wies die Kommission eine „sehr begrenzte Reichweite im Online-Werbesektor der EU“ nach. In einem von anderen Giganten dominierten Markt gilt der Service nicht als unverzichtbare Plattform für Werbetreibende. Apple selbst hatte bereits im November 2025 argumentiert, dass seine Dienste keine „wichtige Zugangsschleuse“ seien.
DMA: Regeln nur für wahre Markt-Torwächter
Der Digital Markets Act (DMA) ist ein Kernstück der europäischen Digitalpolitik. Er soll fairen Wettbewerb sicherstellen und zielt auf große Plattformen ab, die als „Gatekeeper“ gelten. Diese müssen besondere Pflichten erfüllen, etwa zu Interoperabilität und Nutzerwahl.
Als Gatekeeper wird ein Dienst eingestuft, wenn er in der EU mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer und 10.000 gewerbliche Jahresnutzer hat. Die Entscheidung betrifft nicht Apples bereits regulierte Kerndienste: iOS, den App Store, Safari und iPadOS sind seit 2023 bzw. 2024 als Gatekeeper eingestuft und unterliegen den vollen DMA-Auflagen.
Was die Ausnahme für Apple bedeutet
Die Befreiung gibt Apple mehr Spielraum in Europa. Das Unternehmen muss nun nicht – zumindest vorerst – tiefgreifende Änderungen umsetzen. Dazu hätten gehören können, Drittanbieter-Kartendiensten mehr Prominenz auf dem iPhone zu geben oder das Geschäftsmodell der Werbesparte anzupassen.
Der Fall zeigt die differenzierte Herangehensweise Brüssels: Nicht pauschal, sondern im Einzelfall wird geprüft, welcher Dienst tatsächlich marktbeherrschend ist. Selbst für einen Tech-Riesen wie Apple gilt die strengste Aufsicht also nicht automatisch für jedes Produkt. Die lebhafte Konkurrenz etwa durch Google Maps oder etablierte Werbenetzwerke spielte bei der Entscheidung eine entscheidende Rolle.
Wachsames Auge bleibt
Der Sieg ist vorläufig. Die Kommission behält sich ausdrücklich vor, die Marktentwicklung bei Apple Maps und Apple Ads weiter zu beobachten. Sollten sich die Verhältnisse „substanziell ändern“, könnte die Einstufung neu geprüft werden.
Während Apple hier Luft atmen kann, bleibt der regulatorische Druck hoch. Die Umsetzung des DMA ist ein dynamischer Prozess. Die Einhaltung der Vorgaben für die bereits regulierten Kerndienste – von Datentransparenz bis zu Nutzerrechten – bleibt eine Daueraufgabe für den Konzern. Die digitale Regulierung in Europa wird auch 2026 weiter Fahrt aufnehmen.
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