Apple-Klage: 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz für iCloud-Nutzer

Britische Verbraucherschützer werfen Apple Missbrauch seiner Marktstellung bei iCloud vor. Das Gericht ließ die Milliardenklage zu.

Das britische Competition Appeal Tribunal hat eine Sammelklage gegen Apple zugelassen, die Schadensersatzforderungen in Höhe von umgerechnet rund 3,5 Milliarden Euro umfasst. Der Fall könnte weitreichende Folgen für den europäischen Cloud-Markt haben.

Die Verbraucherschutzorganisation Which? wirft dem Tech-Konzern vor, seine Marktmacht missbraucht zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf, Apple habe Millionen von Nutzern durch technische Hürden faktisch gezwungen, den hauseigenen iCloud-Dienst zu bezahlen – während konkurrierende Anbieter kaum eine Chance hatten.

Systematische Kundenbindung durch geschlossenes Ökosystem?

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Im Kern der Klage steht der Vorwurf, Apple habe sein iOS-Betriebssystem so gestaltet, dass Drittanbieter von Cloud-Diensten benachteiligt wurden. Die Folge: Wer seine Daten sichern wollte, griff automatisch zu iCloud. Und wer die kostenlosen 5 Gigabyte überschritt, musste zahlen.

„Apple hat ein geschlossenes System geschaffen, das Wettbewerb verhindert und Kunden in die Kostenfalle lockt“, argumentiert Which? in der Klageschrift. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Apple auf diese Weise überhöhte Preise für Speicherplatz verlangen konnte.

Wer profitiert – und wie viel?

Fast 40 Millionen Briten könnten von einer erfolgreichen Klage profitieren. Pro Person wären das rechnerisch bis zu umgerechnet rund 90 Euro. Die genauen Auszahlungen hängen jedoch von der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer ab.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Anspruchsberechtigt: Alle britischen iCloud-Nutzer zwischen dem 8. November 2018 und dem 8. Juni 2026
Wohnsitz: Zum 8. Juni 2026 in Großbritannien gemeldet
Austrittsfrist: Wer nicht automatisch teilnehmen möchte, muss bis zum 8. Oktober 2026 widersprechen

Apples Verteidigung: „Kein Zwang, keine Übervorteilung“

Apple weist die Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen betont, dass Nutzer keineswegs auf iCloud angewiesen seien – es gebe zahlreiche Alternativen von Drittanbietern. Der Konzern hat bereits angekündigt, gegen die Zulassung der Klage Rechtsmittel einzulegen.

Der Rechtsstreit dürfte sich über Jahre hinziehen. Apple muss seine offizielle Verteidigung bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Der Prozessbeginn ist für Oktober 2028 angesetzt – mit einer erwarteten Dauer von etwa neun Wochen.

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Europäische Perspektive: Italien ermittelt ebenfalls

Der britische Fall ist kein Einzelfall. Auch in Italien prüfen die Wettbewerbsbehörden Apples Cloud-Praktiken – und zwar auf Basis des Digital Markets Act (DMA). Die EU-Kommission könnte die Entwicklungen in London als Blaupause für eigene Maßnahmen nutzen.

Für deutsche Verbraucher ist der Fall ebenfalls relevant: Sollte die Klage Erfolg haben, wäre dies ein Präzedenzfall für ähnliche Verfahren in der gesamten EU. Tech-Konzerne wie Apple müssten dann womöglich ihre Geschäftsmodelle in Europa grundlegend überdenken.