Ein kalifornisches Berufungsgericht hat am 28. August 2026 eine 2022 eingereichte Sammelklage gegen Apple wiederbelebt, in der den Verbrauchern Jesse Granato und Janice Zarad zufolge die Reparaturbeschränkungen des Konzerns für iPhones die Kosten für Verbraucher künstlich in die Höhe getrieben haben sollen.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Praktiken Verbraucher erheblich schädigen, und berief sich dabei ausdrücklich auf den 2024 verabschiedeten Right to Repair Act. Der Fall wird nun an das untere Gericht zurückverwiesen.
Worum es in der Klage geht
Granato und Zarad werfen Apple vor, durch technische und vertragliche Hürden unabhängige Reparaturbetriebe und den Einsatz von Drittanbieter-Ersatzteilen systematisch erschwert zu haben.
Das Berufungsgericht bestätigte nun, dass die Klägerinnen und Kläger einen Anspruch wegen unlauteren Wettbewerbs geltend machen können. Damit erhält der ursprünglich 2022 eingereichte Fall eine neue rechtliche Grundlage und wird zur weiteren Prüfung an die niedrigere Instanz zurückgeschickt.
Zentral für die Entscheidung ist der Verweis auf den kalifornischen Right to Repair Act aus dem Jahr 2024. Dieses Gesetz stärkt grundsätzlich das Recht von Verbrauchern und unabhängigen Werkstätten auf Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturanleitungen. Das Berufungsgericht sieht in den Apple vorgeworfenen Praktiken einen Widerspruch zu den Zielen dieses Gesetzes und damit ausreichend Substanz, um die Klage erneut zuzulassen.
Reparierbarkeit als Marktfaktor
Die juristische Auseinandersetzung um Apples Reparaturpraxis fällt in eine Zeit, in der Reparierbarkeit zunehmend zum Verkaufsargument wird. So brachte der niederländische Hersteller Fairphone kürzlich sein Modell Fairphone Gen 6+ in den USA auf den Markt.
Das Gerät kostet dort 650 US-Dollar und positioniert sich damit unterhalb der Preisspanne des iPhone 17, das laut Berichten zwischen 799 und 1.099 US-Dollar startet.
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Fairphone wirbt mit einem modularen, reparaturfreundlichen Design und erreichte laut iFixit eine Reparierbarkeits-Bewertung von 10 von 10 Punkten. Nach Angaben des Unternehmens bestehen über 50 Prozent der verwendeten Materialien aus fair gehandelten oder recycelten Rohstoffen.
Fairphone-CEO Raymond van Eck äußerte sich dahingehend, dass viele US-Verbraucher der geplanten Obsoleszenz bei Elektronikgeräten überdrüssig seien. Das europäische Modell wurde bereits am 18. August 2026 vorgestellt und ist unter anderem mit einem Snapdragon 7s Gen 4-Chip, 12 GB Arbeitsspeicher und in der Farbe Cobalt Blue ausgestattet.
In Europa kostet das Gerät 649 Euro – rund 50 Euro mehr als der Marktstart des Vorgängermodells Fairphone 6. Zubehörteile wie Fingerschlaufe, Schutzhülle und Kartenhalter werden bei der neuen Generation per Schrauben statt wie zuvor magnetisch befestigt.
Bedeutung für Verbraucher
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Die Wiederaufnahme der Apple-Klage könnte weitreichende Folgen für die Praxis großer Smartphone-Hersteller haben, ihre Reparaturbedingungen zu gestalten. Sollte sich vor dem unteren Gericht bestätigen, dass Apples Vorgehen tatsächlich gegen kalifornisches Wettbewerbsrecht verstößt, wären Anpassungen bei der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen denkbar.
Für Verbraucher bedeutet die Entwicklung zunächst vor allem eines: Der Rechtsstreit um faire Reparaturbedingungen bei iPhones ist noch nicht entschieden und wird die Instanzen weiter beschäftigen.

