Das US-amerikanische KI-Unternehmen OpenAI hat am Dienstag offiziell auf die im Juli eingereichte Klage des Technologiekonzerns Apple reagiert. In einem Blogpost mit dem Titel „Apple is getting this wrong“ wies OpenAI die Vorwürfe der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen entschieden zurück. Das Unternehmen argumentiert, dass die Anschuldigungen auf falschen Informationen basieren würden und die rechtlichen Schritte seitens Apple völlig unnötig seien.
OpenAI veröffentlicht interne Kommunikation als Gegenbeweis
Zur Untermauerung der eigenen Position veröffentlichte OpenAI verschiedene interne E-Mails und Screenshots aus dem Nachrichtendienst iMessage. Diese Dokumente sollen belegen, dass OpenAI keine Geschäftsgeheimnisse von Apple besitze oder anstrebe. In der Stellungnahme betonte das Unternehmen, dass ein bloßer Zugriff auf Daten nicht mit Diebstahl gleichzusetzen sei.
Dabei verwies OpenAI insbesondere auf Probleme im Offboarding-Prozess von Apple. Laut den veröffentlichten Belegen sollen Apple-Mitarbeiter dem ehemaligen Kollegen Chang Liu noch im Januar 2026 dabei geholfen haben, Dateien per AirDrop zu übertragen. OpenAI verteidigte zudem Tang Tan, der zuvor 24 Jahre lang bei Apple tätig war, sowie Chang Liu gegen die Vorwürfe. Apple-Mitarbeiter hätten Liu sogar nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen aktiv um Unterstützung gebeten.
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Apple fordert einstweilige Verfügung
Bereits am Montag hatte Apple beim zuständigen Gericht im Northern District of California eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI sowie die beiden ehemaligen Mitarbeiter Chang Liu und Tang Tan beantragt. Der iPhone-Hersteller argumentiert, dass dem Unternehmen ohne ein solches Eingreifen ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe.
Zusätzlich beantragte Apple eine beschleunigte Beweisaufnahme. In diesem Zuge sollen insgesamt fünf Personen vernommen werden, darunter Chang Liu, Tang Tan und Yu-Ting Peng. Apple wirft Liu konkret vor, sich unbefugt Zugriff auf vertrauliche Daten verschafft zu haben. Die ursprüngliche Klage vom 10. Juli 2026 umfasst Vorwürfe zur Veruntreuung von Hardware-Geschäftsgeheimnissen, Designs und spezifischem Wissen über Lieferantenketten.
Berichte über prozessuale Fehler und Sicherheitslücken
Im Zuge der aktuellen Auseinandersetzung räumte Apple offenbar prozessuale Unstimmigkeiten ein. So wurde bekannt, dass der Apple-Anwalt Gabriel Gross im Februar versehentlich die falsche Person kontaktiert hatte. Aufgrund einer Verwechslung asiatischer Nachnamen ging eine E-Mail an einen Mitarbeiter namens Che Chang statt an die eigentlich vorgesehene Person namens Wang. Zudem gab Apple zu, dass ein zuvor behauptetes Gespräch mit dem General Counsel von OpenAI tatsächlich nie stattgefunden hat.
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Parallel zu den juristischen Streitigkeiten berichten Branchenmedien unter Berufung auf interne Informationen über potenzielle Sicherheitslücken in Apples Cloud-Infrastruktur. Demnach habe die iCloud-Politik des Konzerns es mehr als einem halben Dutzend ehemaliger Mitarbeiter ermöglicht, über ihre persönlichen Konten weiterhin Zugriff auf vertrauliche Dokumente zu behalten. Apple stellte hierzu jedoch klar, dass sich die Klage gegen OpenAI nicht auf diese potenziell versehentlichen Zugriffe beziehe, sondern auf vorsätzlichen Diebstahl.
Trotz der rechtlichen Spannungen signalisierte OpenAI in seinem Blogpost grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit, um die Angelegenheit beizulegen. Eine offizielle Reaktion von Apple auf das Angebot und die veröffentlichten Beweisstücke steht derzeit noch aus.

