Apple Pay: Tausende US-Finanzinstitute dürfen gemeinsam gegen Gebühren klagen

US-Kartenausgeber dürfen gemeinsam gegen Apple vorgehen; über Haftung und mögliche Rückzahlungen ist noch nicht entschieden.

•

Am 23. September 2026 hat der US-Bezirksrichter Jeffrey S. White in San Francisco den Status einer Sammelklage in einem Verfahren gegen den Technologiekonzern Apple bestätigt.

In dem Rechtsstreit Affinity Credit Union et al. v. Apple Inc. geht es um die Gebühren, die das Unternehmen von Finanzinstituten für die Nutzung des Bezahldienstes Apple Pay erhebt. Die Entscheidung ermöglicht es nun einer breiten Gruppe von US-Finanzdienstleistern, gemeinsam gegen den Konzern vorzugehen.

Kreis der Kläger auf US-Kartenherausgeber eingegrenzt

Die durch Richter White zertifizierte Klasse umfasst alle US-Einheiten, die für Apple Pay geeignete Zahlungskarten ausgegeben und dem Unternehmen eine Gebühr für entsprechende Transaktionen gezahlt haben. Nach Angaben der Klägerseite betrifft dies potenziell Tausende von Banken und sogenannten Credit Unions.

Der Richter stellte dabei klar, dass private Nutzer von Apple Pay nicht automatisch Teil dieser Gruppe sind; das Verfahren konzentriert sich ausschließlich auf die Ebene der Kartenausgeber und nicht auf die Endverbraucher.

Die Kläger, zu denen unter anderem die Affinity Credit Union, die GreenState Credit Union und die Consumers Co-op Credit Union gehören, werfen Apple vor, jährlich bis zu 1 Mrd. US-Dollar an unrechtmäßigen Gebühren über den Bezahldienst einzunehmen. Die beanstandeten Gebührensätze belaufen sich laut den vorliegenden Unterlagen auf 0,15 Prozent des Transaktionswerts bei Kreditkarten sowie auf 0,5 Cent (0,005 US-Dollar) pro Debitkartentransaktion.

Vorwurf der Monopolbildung durch NFC-Kontrolle

Im Kern der Klage steht der Vorwurf, Apple nutze die exklusive Kontrolle über den NFC-Chip im iPhone, um konkurrierende mobile Geldbörsen zu blockieren. Apple Pay sei demnach die einzige verfügbare Option für kontaktloses Bezahlen (Tap-to-Pay) auf iOS-Geräten. Die Kläger weisen darauf hin, dass das Konkurrenzsystem Android mehrere Wallets unterstütze, ohne dafür Gebühren von den Banken zu verlangen.

Anzeige

Der US-Beschluss vom 23. September 2026 zeigt, wie stark der Druck auf Mobile-Payment-Gebührenmodelle wächst: Kartenausgeber können nun gebündelt gegen Apple Pay vorgehen. Für Institute in DACH lohnt sich der Blick auf die eigenen Verträge — bevor sich die Verhandlungsposition weiter verschiebt. Kostenlosen Leitfaden zu Mobile-Payment-Gebühren anfordern

Rechtlich fordern die beteiligten Institute eine Rückzahlung der bisher geleisteten Gebühren sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung gegen die derzeitige Praxis. Die Anwälte der Klägerseite bezeichneten die erhobenen Kosten als „supracompetitive“ – also Preise, die über dem Niveau liegen, das in einem funktionierenden Wettbewerbsmarkt zu erwarten wäre.

Verfahrenshistorie und regulatorisches Umfeld

Der Rechtsstreit begann bereits am 18. Juli 2022 mit der ursprünglichen Klage der Affinity Credit Union. Im Herbst desselben Jahres traten weitere Institute dem Verfahren bei. Während ein Gericht im Jahr 2023 den Vorwurf des sogenannten „Tying“ – also der unzulässigen Kopplung von Apple Pay an das Betriebssystem iOS – abwies, blieb der Vorwurf der Monopolisierung als zentraler Bestandteil bestehen.

In seiner aktuellen Entscheidung lehnte Richter White zudem einen Antrag von Apple ab, den von den Klägern bestellten Schadensgutachter Christopher Vellturo vom Verfahren auszuschließen. Dem Unternehmen stehe es jedoch frei, dessen Annahmen im weiteren Verlauf des Prozesses anzufechten.

Die Zertifizierung der Sammelklasse stellt noch kein Urteil über eine Haftung oder die tatsächliche Höhe eines Schadensersatzes dar. Apple hat zudem die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Berufung einzulegen.

Anzeige

Seit iOS 18.1 ist der NFC-Chip im iPhone auch für Drittanbieter im EWR geöffnet — unter kommerziellen Bedingungen. Wer als Kartenausgeber die eigene Gebührenstruktur nicht aktiv prüft, trägt das Rechts- und Kostenrisiko allein. Die Checkliste hilft, Kartennetzwerk-Verträge und NFC-Klauseln systematisch zu bewerten. Checkliste Kartennetzwerk-Verträge jetzt sichern

Parallel zu dieser zivilrechtlichen Auseinandersetzung steht Apple unter Beobachtung der Regulierungsbehörden. Das US-Justizministerium prüft Apple Pay derzeit in einem separaten Monopolverfahren.

Auf internationaler Ebene hatte Apple bereits im Jahr 2024 auf Druck der EU-Kommission den NFC-Chip für Drittanbieter im Europäischen Wirtschaftsraum geöffnet. Ähnliche Öffnungen unter kommerziellen Bedingungen wurden für Regionen wie die USA, Kanada und Großbritannien angekündigt.