Apple-Reparaturen: Neue EU-Regeln erzwingen günstige Ersatzteile

Die EU-Richtlinie 2024/1799 verpflichtet Hersteller zu Reparaturen auch nach Garantieende und verlängert die Garantie bei Instandsetzung um ein Jahr.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2024/1799 stehen Hersteller von Smartphones, Tablets und verschiedenen Haushaltsgeräten vor weitreichenden neuen Verpflichtungen. Die Regelung sieht vor, dass Unternehmen ihre Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit reparieren müssen. Ziel der Gesetzgebung ist es, die Lebensdauer von Elektronikgeräten zu verlängern und die Abfallmenge innerhalb der Europäischen Union deutlich zu reduzieren.

Angemessene Kosten und verlängerte Garantien

Ein zentraler Aspekt der Richtlinie 2024/1799 ist die Vorgabe, dass die Kosten für eine Reparatur in einem angemessenen Rahmen bleiben müssen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher allein aufgrund hoher Instandsetzungskosten zum Neukauf gedrängt werden. Um den Prozess zu vereinheitlichen, wurde zudem ein europäisches Reparaturformular eingeführt, das die Transparenz über Preise und Bedingungen verbessern soll.

Zusätzlich bietet die Neuregelung einen Anreiz für professionelle Instandsetzungen: Entscheidet sich ein Kunde für eine Reparatur, verlängert sich die Garantiezeit für das betroffene Gerät um zwölf Monate. Hersteller sind künftig zudem verpflichtet, Ersatzteile, notwendige Reparaturinformationen sowie Software-Tools zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Zugang für unabhängige Werkstätten und Endverbraucher erleichtert.

Herausforderungen bei der Umsetzung und Kritik an der Hardware

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt auf nationaler Ebene mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. In Frankreich läuft die Frist für die Implementierung in nationales Recht bis zum 31. Juli 2026, wobei entsprechende nationale Gesetzestexte bisher noch nicht veröffentlicht wurden.

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Branchenexperten wie der Refurbed-CEO Killian Kaminski betrachten die Entwicklungen kritisch. Kaminski wies darauf hin, dass Unternehmen wie Apple zwar bereits auf USB-C umgestellt hätten, dies jedoch primär aufgrund gesetzlicher Pflichten geschehen sei. Ein verbleibendes Problem stelle laut Kaminski das sogenannte „Part Pairing“ (Teileverriegelung) dar, welches den Austausch von Komponenten erschwert. Das Unternehmen Refurbed arbeitet aktuell mit mehr als 400 Partnern zusammen, um den Kreislauf von Geräten zu fördern. Auch in Belgien setzen Unternehmen wie SYA auf technologische Unterstützung und nutzen KI-Bewertungen für das Refurbishment von Geräten, wobei dort beobachtet wird, dass Verbraucher generalüberholte Produkte oft noch fälschlicherweise mit gewöhnlicher Gebrauchtware verwechseln.

Die Reparaturexperten von iFixit bemängeln unterdessen die Hardware-Konstruktion aktueller Modelle. So entspreche etwa die Display-Entfernung beim iPhone 16 aufgrund der Verwendung von Pentalobe-Schrauben und notwendiger Hitzeeinwirkung nicht den Anforderungen der EU-Ökodesign- und Batterieverordnung.

Langfristige Anforderungen und der digitale Batteriepass

Bereits seit dem 20. Juni 2025 gelten in der EU verschärfte Anforderungen, nach denen Hersteller für Smartphones und Tablets sieben Jahre lang Ersatzteile und fünf Jahre lang Software-Updates bereitstellen müssen. Bis Ende 2024 wurde zudem die Ausstattung mit USB-C-Anschlüssen sowie die Sicherstellung leicht austauschbarer Batterien verbindlich. Apple hat angekündigt, ab dem Herbst 2026 die Verwendung gebrauchter Originalteile für Reparaturen ab dem iPhone 15 zu ermöglichen.

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Für die kommenden Jahre sind weitere digitale Instrumente geplant. Zur besseren Vernetzung soll bis zum Jahr 2027 beziehungsweise 2028 eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienste entstehen. Ein weiterer meilenstein ist der digitale Batteriepass, der ab dem 18. Februar 2027 für Batterien in Elektrofahrzeugen, Industriebatterien mit einer Leistung von mehr als 2 kWh sowie für Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes verpflichtend wird. Dieser Pass soll detaillierte Informationen über den CO2-Fußabdruck, die verwendeten Materialien, die Leistung und die Kreislauffähigkeit enthalten. Elektronikgeräte sind nach aktuellem Stand jedoch noch nicht in der ersten Welle der neuen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) enthalten.