Das Bundeskartellamt hat nach einem vier Jahre andauernden Verfahren durchgesetzt, dass Apple seine Tracking-Abfragen an deutsches Wettbewerbsrecht anpassen muss. Die Behörde erklärte die von Apple angebotenen Verpflichtungszusagen im Verfahren mit dem Aktenzeichen B7-54/25 für bindend. Die Entscheidung datiert auf den 13.08.2026 und beendet die seit vier Jahren laufende Untersuchung zu Apples App Tracking Transparency (ATT).
Rechtsgrundlage und Hintergrund
Grundlage des Verfahrens war Paragraf 19a des deutschen Wettbewerbsrechts. Apple war bereits im April 2023 vom Bundeskartellamt als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ eingestuft worden. Die ATT-Funktion selbst führte Apple im April 2021 mit iOS 14.5 ein.
In seiner vorläufigen Bewertung kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die ATT-Abfrage für Drittanbieter-Apps Nutzer dazu verleite, die Zustimmung zu verweigern, während die entsprechende Abfrage für Apples eigene Angebote Nutzer eher zur Zustimmung bewege.
Was sich konkret ändert
Nach den nun bindenden Zusagen muss Apple die Zustimmungsabfragen für eigene und für Drittanbieter-Apps aneinander angleichen. Konkret muss der Konzern das Warnhand-Symbol sowie den Begriff „Tracking“ aus den Abfragen für Drittanbieter entfernen und die Prompts inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestalten.
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Verlage und Publisher erhalten künftig bis zu 4.000 Zeichen, um personalisierte Werbung zu erläutern. Zudem muss Apple Entwicklern drei Optionen anbieten, um Consent-Management-Plattform-Abfragen (CMP) mit der ATT-Abfrage zu kombinieren.
Zu den weiteren Änderungen zählen der Ersatz des bisherigen Banners durch eine Vollbildabfrage, geänderte Button-Texte, eine zusätzliche Bildschirmseite für Entwickler, kleinere sprachliche Anpassungen sowie die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr erneut zu befragen.
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Apple hat vier Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Die Verpflichtungszusagen gelten für sieben Jahre und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. Die Anpassungen sollen in nahezu allen EU-Ländern greifen.
Apples Position
Apple erklärte, das Unternehmen halte ATT grundsätzlich für klar verständlich, habe den Änderungen aber zugestimmt. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte Apple die entsprechenden Anpassungen angeboten.
Vorwurf der Selbstbegünstigung
Das Bundeskartellamt warf Apple vor, die Zustimmungsfenster so gestaltet zu haben, dass sie die eigenen Apps begünstigten und Nutzer von einer Zustimmung bei Drittanbietern abhielten.
Die wirtschaftlichen Folgen der ATT-Einführung für die Branche waren erheblich: Laut Berichten kosteten die ATT-Abfragen Social-Media-Apps seit der Einführung mit iOS 14.5 branchenweit nahezu 10 Milliarden US-Dollar, allein Facebook soll bis Oktober 2021 einen Verlust von 10 Milliarden US-Dollar erlitten haben.
Deutschland ist zudem nicht das einzige europäische Land, das gegen Apples Tracking-Praxis vorgegangen ist. Frankreich verhängte gegen Apple eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro, Italien belegte den Konzern mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro – jeweils im Zusammenhang mit ATT.

