Das Bundeskartellamt hat am 17. August 2026 ein vierjähriges Verfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple mit der Feststellung bindender Zusagen abgeschlossen. Im Zentrum der Untersuchung stand das sogenannte App-Tracking-Transparency-Framework (ATT), mit dem Apple die Privatsphäre-Einstellungen auf seinen Geräten regelt.
Die Wettbewerbshüter hatten dem Unternehmen vorgeworfen, bei den Einverständnis-Abfragen für die Datennutzung eigene Anwendungen gegenüber Drittanbietern systematisch zu bevorzugen.
Ende der Bevorzugung eigener Anwendungen
Durch die nun für bindend erklärten Zusagen verpflichtet sich Apple dazu, die Gestaltung der Nutzerschnittstellen für Dritt-Apps neutraler zu halten. In der Vergangenheit warfen Wettbewerbshüter dem Konzern vor, bei externen Anwendungen abschreckende Formulierungen und Warnsymbole einzusetzen, während die konzerneigenen Dienste weniger restriktiven Regeln unterworfen schienen.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass Apple innerhalb von vier Monaten das Design und die Sprache der Consent-Pop-ups neutralisieren muss. Dabei entfallen insbesondere Warnsymbole, die Nutzer bisher von einer Zustimmung zur Datenweitergabe abhalten konnten.
Konkret wird Apple das Wort „Tracking“ aus den entsprechenden Abfragen entfernen und die farbliche Gestaltung anpassen. Die bisherige Signalfarbe Orange soll durch ein neutraleres Blau ersetzt werden.
Apple selbst bezeichnete die nun vereinbarten Anpassungen als geringfügig. Dennoch markiert die Entscheidung das Ende einer intensiven kartellrechtlichen Prüfung der Art und Weise, wie der Konzern den Zugriff auf Nutzerdaten für personalisierte Werbung steuert.
Wer sich mit den Privatsphäre-Optionen seines Smartphones befasst, sollte nach größeren Systemänderungen die eigenen Sicherheitseinstellungen prüfen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Daten nach einem Update wirklich schützen. Kostenlose Anleitung für sichere iOS-Updates herunterladen
Erweiterte Freiheiten für App-Entwickler
Ein wesentlicher Teil der Vereinbarung betrifft die Informationsrechte der App-Anbieter. Entwickler erhalten künftig deutlich mehr Spielraum, um ihren Nutzern den Zweck der Datenerhebung zu erläutern.
So stellt Apple den Anbietern künftig bis zu 4.000 Zeichen für Erklärungen zur personalisierten Werbung zur Verfügung. Dies soll es Unternehmen ermöglichen, die Vorteile der Datenverarbeitung detaillierter darzustellen, als dies im bisherigen, stark reglementierten Rahmen möglich war.
Zudem wurde festgelegt, dass App-Betreiber ihre Nutzer nach einem Zeitraum von 12 Monaten erneut um Zustimmung bitten dürfen, falls diese zuvor abgelehnt wurde. Eine weitere Neuerung betrifft die Integration technischer Lösungen zur Einholung von Einwilligungen.
App-Anbieter dürfen den Apple-spezifischen Prompt künftig mit ihren eigenen datenschutzrechtlichen Einwilligungen kombinieren. Hierfür stehen den Entwicklern drei verschiedene Optionen zur Verfügung, um das System mit einer bestehenden Consent-Management-Plattform (CMP) zu verknüpfen.
Viele Bezeichnungen in den Menüs und Abfragen rund um die Apple-ID oder das App-Tracking können verwirrend wirken. Das kostenlose PDF-Lexikon erklärt die 53 wichtigsten Begriffe leicht verständlich und hilft Ihnen, sicher durch alle Einstellungen zu navigieren. Gratis iPhone-Lexikon jetzt sichern
Langfristige Überwachung und europäische Reichweite
Die Verpflichtungen, die Apple gegenüber dem Bundeskartellamt eingegangen ist, haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Um sicherzustellen, dass der Konzern die Vorgaben dauerhaft und korrekt umsetzt, wird die Einhaltung durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Bevor die Änderungen final für alle Nutzer ausgerollt werden, hat das Unternehmen eine Frist von vier Monaten, um die neuen Designs und Abläufe gemeinsam mit Entwicklern zu testen.
Obwohl das Verfahren auf nationaler Ebene geführt wurde, haben die Ergebnisse weitreichende Auswirkungen über die deutschen Grenzen hinaus. Die Änderungen am ATT-Framework werden laut Berichten in fast allen Ländern der Europäischen Union umgesetzt. Das Vorgehen der deutschen Behörde reiht sich in eine Serie europäischer Regulierungsmaßnahmen ein.
Zuvor hatten bereits Wettbewerbsbehörden in Frankreich und Italien Bußgelder gegen Apple verhängt, wobei sich die Strafzahlungen auf 150 Millionen Euro beziehungsweise 98,6 Millionen Euro beliefen. Mit dem aktuellen Abschluss der Zusagen wird das spezifische Verfahren des Bundeskartellamts nun eingestellt.

