Apple-Tracking: Bundeskartellamt erzwingt neutralere Abfrage in der EU

Das Bundeskartellamt erklärt Apples Zusagen für bindend: Die Tracking-Abfrage wird neutraler formuliert und gilt künftig in der gesamten EU.

Apple passt nach Druck des Bundeskartellamts seine App-Tracking-Transparenz-Abfrage (ATT) für Nutzer in Deutschland und der EU an. Die deutsche Wettbewerbsbehörde erklärte die von Apple angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend und schloss damit ihre Untersuchung zu dem Thema ab.

Neutralere Formulierungen statt Warnhinweise

Kern der Änderungen ist eine deutlich neutralere Gestaltung der Abfrage, mit der Apps Nutzer um Erlaubnis bitten, ihr Verhalten über andere Dienste hinweg zu verfolgen. Bislang enthielt die Abfrage abschreckende Symbole und Formulierungen, die aus Sicht des Bundeskartellamts Drittanbieter-Apps gegenüber Apples eigenen Diensten benachteiligten.

Diese Elemente entfallen künftig. Auch das Wort „Tracking“ selbst wird aus der Abfrage gestrichen. Nutzer können künftig zwischen „Erlauben“ und „Verbieten“ wählen. App-Betreiber erhalten zudem die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr erneut um ihre Zustimmung zu bitten.

Die Änderungen betreffen laut Apple im Wesentlichen Farben und Formatierung der Abfrage und gelten für Drittanbieter-Apps in nahezu allen EU-Ländern. Sichtbar werden die Anpassungen ausschließlich für Nutzer innerhalb der Europäischen Union.

Vier Jahre Untersuchung, sieben Jahre Bindungsdauer

Das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Apple läuft bereits seit Juni 2022. Erst im Dezember 2025 hatte Apple der Behörde entsprechende Verpflichtungszusagen angeboten, die nun für bindend erklärt wurden. Apple hat ab jetzt vier Monate Zeit, die vereinbarten Änderungen technisch umzusetzen. Die Zusagen selbst gelten für einen Zeitraum von sieben Jahren.

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Apple selbst zeigte sich mit der bisherigen Gestaltung der Abfrage zufrieden und betonte, diese sei bereits klar und wirksam gewesen. Der Konzern stellte die Anpassungen entsprechend als vergleichsweise geringfügige Änderungen an Optik und Aufbau des Dialogfensters dar, nicht als grundsätzliche Kurskorrektur.

Vorgeschichte: Bußgelder in Frankreich und Italien

Der deutschen Einigung gingen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsbehörden in anderen europäischen Ländern voraus. Frankreich hatte gegen Apple im Zusammenhang mit der ATT-Funktion eine Geldbuße von 150 Millionen Euro verhängt, Italien belegte den Konzern mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro.

Beide Verfahren zeigen, dass die 2021 eingeführte Tracking-Abfrage in mehreren EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsrechtlich geprüft wurde, weil sie aus Sicht der Behörden Drittanbieter gegenüber Apples eigenem Werbegeschäft benachteiligte.

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Mit dem Abschluss des deutschen Verfahrens liegt nun eine verbindliche, langfristig angelegte Lösung vor, die über die reine Bußgeldebene hinausgeht: Statt einer Sanktion vereinbarten Bundeskartellamt und Apple konkrete Änderungen an der Nutzeroberfläche, deren Einhaltung über die kommenden sieben Jahre gilt.

Für App-Anbieter in Deutschland und der übrigen EU dürfte dies bedeuten, dass Nutzer die Tracking-Abfrage künftig in einer neutraleren Form vorfinden – ein Aspekt, der insbesondere für werbefinanzierte Drittanbieter-Apps von Bedeutung ist, deren Geschäftsmodell von der Zustimmungsrate der Nutzer abhängt.