Apple verliert vor Gericht: DMA-Gatekeeper-Status bleibt bestehen

Europäischer Gerichtshof weist Apples Klage gegen die DMA-Einstufung ab. iOS und App Store bleiben strengen Wettbewerbsregeln unterworfen.

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Mittwoch die Klage von Apple gegen die Einstufung als „Gatekeeper“ unter dem Digital Markets Act (DMA) abgewiesen. Damit bleiben iOS und der App Store den strengen Wettbewerbsregeln der EU unterworfen.

Gericht weist Argument zur Aufspaltung des App Stores zurück

Apple hatte in seiner Beschwerde argumentiert, dass die App Stores für iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und Apple TV als fünf separate Dienste behandelt werden müssten. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter entschieden, dass alle diese Stores denselben wesentlichen Zweck erfüllen. Damit bestätigte das Gericht die ursprüngliche Einstufung der EU-Kommission, die den App Store als einheitlichen zentralen Plattformdienst betrachtet.

Auch Apples Einspruch gegen die Einstufung von iMessage wiesen die Richter zurück – allerdings aus formalen Gründen. Die Klage zu diesem Punkt wurde als unzulässig eingestuft, da iMessage zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht als Gatekeeper-Dienst eingestuft worden war. Das Verfahren ist Teil einer Serie von Rechtsmitteln, die Apple bereits im Januar 2024 gegen den DMA eingeleitet hatte.

Regulatorische Auflagen und finanzielle Risiken

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Das Urteil zwingt Apple nun endgültig zur Einhaltung der DMA-Vorschriften. Dazu gehört die Pflicht, alternative App-Stores auf iPhones und iPads zu erlauben sowie die Interoperabilität mit anderen Diensten sicherzustellen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich.

Der Konzern hat bereits finanzielle Konsequenzen in der EU zu spüren bekommen. Branchenkreisen zufolge wurde Apple bereits mit einer Strafe von 500 Millionen Euro belegt – wegen Verstößen gegen europäische Wettbewerbsstandards im digitalen Bereich. Zwar ist das heutige Urteil ein wichtiger Meilenstein, doch Apple kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der höchsten juristischen Instanz der Union, in Berufung gehen.

Geteilte Reaktionen auf das Urteil

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Ein Apple-Sprecher zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Er bezeichnete die DMA-Auflagen als unverhältnismäßig und warnte vor Gefahren für den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer. Der Konzern argumentiert seit langem, dass die Öffnung seines Ökosystems für Drittanbieter-App-Stores die Integrität der Software-Umgebung gefährden könnte.

Ganz anders fiel die Reaktion der Verbraucherschutzorganisation BEUC aus. Sie begrüßte das Urteil als Sieg für den Wettbewerb im digitalen Markt. Die Entscheidung fand auch internationale Beachtung: Bereits Anfang des Jahres hatte der damalige US-Präsident Donald Trump die EU-Regulierungspraxis gegenüber amerikanischen Technologiekonzernen kritisiert und mit Zöllen gedroht. Das heutige Urteil zeigt jedoch, dass die europäische Justiz unbeirrt an der Durchsetzung des DMA gegen marktbeherrschende Digitalplattformen festhält.