Im juristischen Konflikt zwischen Apple und OpenAI haben die betroffenen Parteien in den letzten Tagen einen neuen Antrag auf Abweisung der Klage wegen des mutmaßlichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen eingereicht.
OpenAI, das Unternehmen io Products sowie die ehemaligen Apple-Führungskräfte Chang Liu und Tang Tan fordern damit eine Beendigung des Verfahrens mit Vorbehalt. Der Fall beleuchtet die zunehmenden Spannungen im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte im Bereich der Hardware für künstliche Intelligenz.
Die rechtliche Auseinandersetzung wurde durch schwere Vorwürfe seitens des iPhone-Herstellers ausgelöst. Apple wirft OpenAI und den mitbeschuldigten Personen eine systematische Aneignung vertraulicher Informationen sowie Vertragsverletzungen vor.
Im Zentrum der Klage steht unter anderem Tang Tan, der zuvor eine leitende Position bei Apple innehatte und nun als Chief Hardware Officer bei OpenAI tätig ist. Apple behauptet, Tan habe vertrauliche Projektnamen genutzt und Bewerber dazu aufgefordert, interne Materialien zu studieren sowie Hardware-Komponenten und Prototypen zu Vorstellungsgesprächen mitzubringen.
Vorwürfe der systematischen Abwerbung
Zusätzlich zu den Vorwürfen gegen Tang Tan richtet sich die Klage gegen Chang Liu. Ihm wird zur Last gelegt, nach seinem Ausscheiden bei Apple einen Firmen-Laptop behalten zu haben, auf dem sich vertrauliche Dokumente befunden haben sollen.
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Apple argumentiert, dass OpenAI eine aggressive Strategie zur Abwerbung von Mitarbeitern verfolge, die insbesondere Experten aus der Hardware-Entwicklung ins Visier nehme. Ziel dieser Bemühungen sei es, sich einen unfairen Vorteil im wachsenden Markt für KI-gestützte Endgeräte zu verschaffen.
In dem nun eingereichten Antrag auf Abweisung wehrt sich OpenAI gegen diese Darstellung. Das Unternehmen argumentiert, dass Apple in seiner Klageschrift keine konkreten, rechtlich schützbaren Geschäftsgeheimnisse spezifiziert habe. Die Vorwürfe seien demnach zu vage, um eine Fortführung des Verfahrens zu rechtfertigen.
Eskalation nach Kommunikationspanne
Ein ungewöhnlicher Vorfall im Vorfeld der Klageerhebung scheint das Verhältnis zwischen den Parteien zusätzlich belastet zu haben. Berichten zufolge unterlief einem Anwalt von Apple ein Fehler beim Versand einer E-Mail, wodurch vertrauliche Informationen versehentlich an den General Counsel von OpenAI statt an einen ehemaligen Apple-Mitarbeiter gelangten.
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In der Folge warf OpenAI dem Technologiekonzern Unwahrheiten vor und forderte den Ausschluss des betreffenden Anwalts von dem Fall. Dieser Vorfall führte zu einem vollständigen Abbruch der Kommunikation und mündete schließlich in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Parallel zur Hauptklage hat Apple ein beschleunigtes Beweisverfahren sowie eine einstweilige Verfügung beantragt, um die weitere Nutzung der fraglichen Informationen zu unterbinden. OpenAI und die weiteren Mitbeklagten streben hingegen mit ihrem aktuellen Antrag eine schnelle Einstellung des Verfahrens an.
Eine gerichtliche Anhörung zu dem Antrag auf Abweisung ist für den 1. Oktober angesetzt. Das Ergebnis dieses Termins wird maßgeblich darüber entscheiden, ob der Fall in eine umfangreiche Beweisaufnahme geht oder ob Apple seine Vorwürfe in einer überarbeiteten Klageschrift präzisieren muss.
Der Ausgang des Streits wird in der Branche aufmerksam verfolgt, da er weitreichende Auswirkungen auf die Rekrutierungspraktiken und den Schutz von Betriebsgeheimnissen im Silicon Valley haben könnte.

