Apple vs. OpenAI: Klage wegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen

Apple drängt im Rechtsstreit mit OpenAI auf ein zügiges Beweisverfahren, um mutmaßlich entwendete Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Die Anhörung ist für Oktober angesetzt.

Der Technologiekonzern Apple hat im Juli 2026 eine Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem Unternehmen den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor. In einem aktuellen verfahrensrechtlichen Schritt drängt Apple nun auf eine beschleunigte Beweisaufnahme, um die Nutzung vertraulicher Informationen durch das KI-Unternehmen zu unterbinden. OpenAI weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Forderungen der Gegenseite als unverhältnismäßig.

Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung steht das Bestreben von Apple, innerhalb eines Zeitfensters von 30 bis 50 Tagen umfassenden Zugang zu Dokumenten, forensischen Untersuchungen und Vernehmungen zu erhalten. Apple begründet diese Dringlichkeit damit, dass jede Verzögerung es OpenAI ermögliche, die entwendeten Geschäftsgeheimnisse weiter für die eigene Entwicklung zu nutzen.

OpenAI hat diesen Antrag bereits abgelehnt und die geforderten Maßnahmen als zu weit gefasst kritisiert. Das Unternehmen schlug stattdessen vor, Vernehmungen erst gegen Ende der allgemeinen Tatsachenermittlung durchzuführen.

Vorwürfe systematischer Abwerbung und Spionage

Apple behauptet in der Klageschrift, dass OpenAI eine koordinierte Anstrengung unternommen habe, um sensible Unternehmensdaten zu extrahieren. Ein wesentlicher Teil dieser Strategie sei die Einstellung von über 400 ehemaligen Apple-Mitarbeitern gewesen.

Durch dieses Personal habe OpenAI Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Apple führt an, dass es Anleitungen zur Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen gegeben habe und interne Dokumente gezielt bereitgestellt worden seien.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung neuer Hardware. Berichten zufolge arbeitet OpenAI an einer eigenen Smartphone-Produktlinie, wobei laut Apple-Klage auf geschützte Technologien des iPhone-Herstellers zurückgegriffen werde.

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In diesem Zusammenhang wird auch der Name des ehemaligen Apple-Designchefs Jony Ive genannt, der an einer entsprechenden Produktlinie bei OpenAI beteiligt sein soll. OpenAI bestreitet jegliches Interesse an den Geschäftsgeheimnissen der Konkurrenz und betont, dass sämtliche Fortschritte auf interner Expertise und unabhängiger Innovation basieren.

Juristischer Zeitrahmen und prozessuale Details

Den relevanten Zeitraum für die mutmaßlichen Verstöße grenzt Apple auf den 1. August 2023 oder später ein. Dieser Zeitpunkt liegt sechs Monate vor dem Ausscheiden des Managers Tang Tan aus dem Unternehmen. Apple wirft OpenAI zudem vor, das Verfahren bewusst zu verschleppen. Am 20. August forderte Apple den zuständigen Richter auf, einen Antrag von OpenAI auf Klageabweisung zurückzuweisen.

Ein im Februar ereigneter Vorfall, bei dem ein Anwalt von Apple versehentlich E-Mails an zwei OpenAI-Mitarbeiter mit ähnlichen Namen versandte, spielt in der aktuellen Argumentation ebenfalls eine Rolle. Während OpenAI angab, auf die Nachrichten reagiert zu haben, behauptete Apple, das Unternehmen habe nie geantwortet. Apple bezeichnete den gesamten Vorfall in den jüngsten Schriftsätzen als ein Ablenkungsmanöver der Gegenseite.

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Die nächste entscheidende Phase des Rechtsstreits wird für den Herbst erwartet. Das Gericht hat eine Anhörung zur beantragten beschleunigten Beweisaufnahme für den 1. Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob das Gericht den strengen Zeitplan von Apple stützt oder der Argumentation von OpenAI folgt, die Ermittlungen in einem regulären Verfahrenstempo fortzuführen.