Die Europäische Kommission hat Mitte Juli 2026 Sonderregelungen für kompakte Wearables wie die Apple Watch und die AirPods erlassen. Damit werden diese Produktkategorien von der allgemeinen Verpflichtung ausgenommen, Batterien so zu konstruieren, dass sie durch den Nutzer selbst gewechselt werden können.
Als wesentliche Begründung für diesen Schritt nannte die Behörde Sicherheitsrisiken, die bei der Manipulation von Akkus in extrem kompakten Gehäusen entstehen könnten.
Die beschlossenen Ausnahmen sind jedoch noch nicht final rechtlich bindend. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Europäischen Parlament sowie vom Rat geprüft werden.
Sonderstatus für iPhone und Wearables
Während die neuen Ausnahmen spezifisch auf Kleingeräte abzielen, unterliegt das iPhone bereits einer anderen Regelung. Das Smartphone des Herstellers Apple ist von der generellen Wechselpflicht ausgenommen, da es bestimmte Anforderungen an die Zyklenlebensdauer und den Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Staub (IP-Schutz) erfüllt.
Gemäß der EU-Verordnung 2023/1670 gilt eine Ausnahme für Geräte, die eine Zertifizierung nach IP67 vorweisen und nach 1.000 Ladezyklen noch eine Kapazität von mindestens 80 % aufweisen.
Für die breite Masse der Smartphones und Tablets tritt die EU-Vorgabe für leicht entnehmbare Batterien am 18. Februar 2027 in Kraft. Wearables sind von diesem spezifischen Stichtag der Verordnung für Mobilgeräte nicht im selben Maße betroffen, sofern die nun erlassenen Ausnahmen Bestand haben.
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Fortschritte bei Reparierbarkeit und Recycling
Unabhängig von den gesetzlichen Ausnahmen zeigen aktuelle Unterlagen technische Veränderungen bei neueren Produktgenerationen. Im Umweltbericht (PER) für die Watch Series 12 und die Watch Ultra 4 gab Apple erstmals an, dass die Batterie ersetzt werden kann. Bisher wurde in solchen Berichten lediglich auf den Austausch im Rahmen des Service (SAV) verwiesen.
Zudem dokumentiert das Unternehmen Fortschritte bei der Verwendung von Sekundärrohstoffen. Die Watch Series 12 bestehe demnach zu 40 % aus Recyclingmaterialien. Dabei werden Aluminium und Cobalt zu 100 % aus recycelten Quellen bezogen, während der Anteil bei Lithium bei 95 % liegt.
Diese Transparenz steht auch im Kontext der EU-Direktive 2024/825 gegen Greenwashing, die ab dem 27. September 2026 gilt und strengere Anforderungen an Umweltaussagen stellt.
Herausforderungen bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben
Die Bemühungen der EU um mehr Nachhaltigkeit und Transparenz umfassen auch den digitalen Batteriepass, der ab dem 18. Februar 2027 für Batterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend wird.
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Dieser Pass soll rund 80 Datenpunkte enthalten, die über einen QR-Code abrufbar sind. Obwohl die technischen Regeln hierfür noch als unvollständig gelten, sind für Unternehmen bereits feste Compliance-Kosten absehbar, wobei keine Ausnahmen für kleine Demontagebetriebe vorgesehen sind.
Gleichzeitig weist die aktuelle Marktsituation erhebliche Defizite bei der Umsetzung bestehender Transparenzpflichten auf. Eine Studie von Right to Repair Europe und iFixit untersuchte über 2.300 Datensätze von Smartphones in der EU. Das Ergebnis zeigt, dass lediglich rund 18 % der Einträge annähernd konform mit den geltenden Vorgaben waren.
Etwa die Hälfte der Hersteller ließ verpflichtende Felder für Web-Links leer, während andere auf generische Seiten oder Handbücher verwiesen. In diesem Zusammenhang forderte der EU-Politiksprecher von iFixit, Thomas Opsomer, eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Reparatur-Scores.
Parallel zur Förderung der Reparierbarkeit geht die EU-Kommission gegen Marktverzerrungen vor. So werden derzeit Einfuhren von Alkali-Mangan-Batterien aus China an den EU-Grenzen registriert. Dies ist Teil einer Untersuchung, die rückwirkende Strafzölle ermöglichen soll, falls sich der Verdacht auf Preisdumping bestätigt.

