Apple-Watch-Geheimnisse: Oppo muss bis 21. Oktober auf Klage reagieren

Die Richterin wies Oppos Antrag auf Klageabweisung zurück; die Beklagten müssen bis zum 21. Oktober 2026 Stellung nehmen.

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In einem Rechtsstreit um mutmaßliche Industriespionage hat eine US-Bundesrichterin den Antrag auf Abweisung einer Klage von Apple gegen den Smartphone-Hersteller Oppo sowie einen ehemaligen Ingenieur abgelehnt. Damit muss sich das Gericht weiter mit den Vorwürfen befassen, wonach Geschäftsgeheimnisse zur Sensorik der Apple Watch unrechtmäßig entwendet wurden. Die beklagten Unternehmen haben nun eine Frist bis zum 21. Oktober 2026 erhalten, um formell auf die Vorwürfe zu reagieren.

Vorwurf der systematischen Datenentwendung durch Ex-Mitarbeiter

Im Zentrum des Verfahrens steht der ehemalige Apple-Watch-Ingenieur Chen Shi. Apple wirft ihm vor, unmittelbar vor seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen sensible Informationen entwendet zu haben. Laut der Klageschrift soll Shi drei Tage vor seinem Weggang insgesamt 63 vertrauliche Dokumente aus einem geschützten Ordner heruntergeladen haben. Einen Tag vor seinem Ausscheiden habe er diese Daten auf einen USB-Stick übertragen.

Die betroffenen Dokumente enthalten demnach technische Details zu zentralen Gesundheitsfunktionen der Apple Watch. Konkret gehe es um die Technologie hinter den Sensoren für die Elektrokardiogramm-Messung (ECG), die Photoplethysmographie (PPG) zur Bestimmung der Herzfrequenz sowie um Temperatursensoren.

Apple gibt an, dass Shi diese proprietären Hardware- und Softwaredetails später Hunderten von Ingenieuren bei seinem neuen Arbeitgeber Oppo präsentiert habe. Ziel der Entwendung sei es gewesen, sich durch die Weitergabe der Geschäftsgeheimnisse eine Anstellung bei Konkurrenzunternehmen zu sichern.

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Gericht sieht hinreichende Anhaltspunkte für Geschäftsgeheimnisse

US-Bundesrichterin Eumi Lee begründete ihre Entscheidung damit, dass Apple in der zweiten geänderten Klageschrift mindestens ein Geschäftsgeheimnis mit ausreichender Konkretheit benannt habe.

Die Vorwürfe hinsichtlich des Vertragsbruchs sowie der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen seien demnach plausibel genug, um das Verfahren fortzusetzen. Damit scheiterten die Beklagten mit ihrem Versuch, die Klage bereits in einem frühen Stadium abweisen zu lassen.

Apple macht in dem Verfahren geltend, dass die Entwicklung der betroffenen Watch-Funktionen erhebliche finanzielle Ressourcen beansprucht habe. Das Unternehmen beziffert die Investitionen in diesen Bereich auf Hunderte Millionen US-Dollar.

Neben Schadenersatz und Rückerstattungen fordert Apple eine einstweilige Verfügung. Diese soll unter anderem dazu dienen, betroffene Mitarbeiter bei Oppo von den fraglichen Technologien abzuschirmen und eine Prüfung der dortigen Systeme zu ermöglichen, um die weitere Nutzung der Apple-Technologie zu unterbinden.

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Fristen und prozessualer Fortgang

Nach der Entscheidung der Richterin am 30. September 2026 liegt der Fokus nun auf den nächsten prozessualen Schritten. Alle Beklagten, zu denen neben Chen Shi und Oppo auch die Unternehmen InnoPeak und Zijing Zeng gehören, sind aufgefordert, bis zum 21. Oktober 2026 eine formelle Erwiderung auf die Klage vorzulegen.

Obwohl das Verfahren nun in die nächste Phase eintritt, wurde bisher kein Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Der Ausgang des Rechtsstreits könnte weitreichende Folgen für die Zusammenarbeit und den Wettbewerb im Bereich der Wearable-Technologien zwischen US-amerikanischen und chinesischen Hardware-Produzenten haben.

Apple versucht mit der Klage nicht nur finanzielle Kompensation zu erzwingen, sondern auch den Schutz seines geistigen Eigentums gegenüber direkten Wettbewerbern im Bereich der Gesundheitssensorik zu festigen.