Apple zahlt 250 Millionen Euro wegen KI-Versprechen

Apple einigt sich in einer Sammelklage wegen irreführender Werbung zu KI-Funktionen und zahlt 250 Millionen Euro an betroffene Kunden.

Der iPhone-Konzern legt einen Rechtsstreit um angeblich irreführende Werbung für seine „Apple Intelligence“-Funktionen bei – und zahlt Millionen an enttäuschte Kunden.

Apple hat sich in einer Sammelklage zu einer Zahlung von umgerechnet rund 250 Millionen Euro bereit erklärt. Der Vorwurf: Der Konzern habe Verbraucher mit Versprechungen zu seinen KI-Funktionen und einem lange angekündigten Update des Sprachassistenten Siri getäuscht. Die Einigung wurde am Dienstag, dem 5. Mai 2026, vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht.

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Die Klage bezog sich auf Werbekampagnen aus dem Sommer 2024. Damals pries Apple erstmals eine große Integration generativer KI für seine Mobilgeräte an. Die Kläger argumentierten, diese Anzeigen hätten Millionen Kunden zum Kauf der neuesten iPhone-Modelle verleitet – unter dem falschen Eindruck, die versprochenen Funktionen seien sofort verfügbar. Tatsächlich blieben viele der angekündigten Features aus. Apple räumt mit der Einigung kein Fehlverhalten ein. Dennoch handelt es sich um eine der größten Vergleichszahlungen des Konzerns wegen irreführender Werbung.

Wer bekommt Geld – und wie viel?

Der vorgeschlagene Vergleich umfasst rund 37 Millionen Geräte, die in den USA über einen Zeitraum von knapp zehn Monaten verkauft wurden. Anspruchsberechtigt sind Käufer der iPhone-16-Serie (16, 16 Plus, 16 Pro, 16 Pro Max sowie das günstigere 16e) und der Modelle iPhone 15 Pro und 15 Pro Max. Der Kaufzeitraum liegt zwischen dem 10. Juni 2024 und dem 29. März 2025.

Pro Gerät sollen berechtigte Besitzer voraussichtlich 25 Euro erhalten. Dieser Betrag kann jedoch je nach Anzahl der eingereichten Ansprüche steigen – möglich sind bis zu 95 Euro pro Gerät. Apple will betroffene Kunden per E-Mail oder Post benachrichtigen und auf eine spezielle Webseite verweisen, auf der Ansprüche geltend gemacht werden können.

Der Vergleich muss noch von Richterin Noël Wise vorläufig genehmigt werden. Eine endgültige Anhörung ist für den 17. Juni 2026 angesetzt. Die volle Summe von 250 Millionen Euro soll an die Geschädigten und zur Deckung der Anwaltskosten ausgeschüttet werden – nicht eingelöste Anteile verfallen nicht.

Der Kern des Vorwurfs: Versprochene KI, gelieferte Luft

Die Klage warf Apple vor, die Werbung für „Apple Intelligence“ sei irreführend gewesen. Besonders im Fokus stand die versprochene, deutlich leistungsfähigere Version von Siri. Auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2024 hatte Apple eine Reihe KI-gestützter Werkzeuge vorgestellt und als fundamentalen Wandel in der Nutzerinteraktion präsentiert.

Doch als das iPhone 16 im September 2024 auf den Markt kam, wurde es als „gebaut für Apple Intelligence“ beworben – obwohl viele der meist erwarteten Funktionen in der ersten Softwareversion fehlten. Die Anwälte der Kläger argumentierten, Apple habe Verbraucherschutzgesetze verletzt, indem es diese unfertigen Funktionen zum Hauptverkaufsargument für teure Geräte machte. Eine von Morgan Stanley durchgeführte Umfrage, die im Verfahren zitiert wurde, zeigte, dass die versprochenen Siri-Verbesserungen das am meisten erwartete Feature für potenzielle iPhone-Käufer in der Weihnachtssaison 2024 waren.

Die Klage spricht von einer „Leistungslücke“ zwischen dem beworbenen Produkt und der tatsächlichen Nutzererfahrung. Zwar veröffentlichte Apple später einige Komponenten – wie Schreibwerkzeuge, Live-Übersetzung und grundlegende Fotobearbeitung –, die ausgefeiltere, kontextbewusste Version von Siri blieb jedoch bis 2025 in der Entwicklung.

Wettbewerbsdruck und verspätete Auslieferung

Branchenbeobachter sehen die rechtlichen Probleme auch als Folge von Apples Bemühungen, seine Marktposition gegen die Konkurrenz von Google und OpenAI zu verteidigen. Während diese schneller große Sprachmodelle in ihre Betriebssysteme integrierten, hatte Apples interne Entwicklung von „Apple Intelligence“ offenbar mit technischen Hürden zu kämpfen.

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Anfang 2026 gab Apple bekannt, für bestimmte Komponenten seines Assistenten auf Googles Gemini-KI-Modelle zurückzugreifen. Der vollständige Rollout dieser Integration verfehlte jedoch mehrere interne Termine. Experten vermuten, dass der Druck, im Bereich der „KI-Smartphones“ wettbewerbsfähig zu bleiben, zu einer aggressiven Marketingstrategie führte, die der technischen Reife der Software voraus war.

In einer Stellungnahme nach der Vergleichseinigung betonte ein Apple-Sprecher, der Konzern habe sich für diesen Schritt entschieden, um sich auf die Entwicklung innovativer Produkte konzentrieren zu können. Apple habe seit dem Start des iPhone 16 Dutzende KI-Funktionen eingeführt, darunter Visual Intelligence und Genmoji. Die Klage beziehe sich speziell auf die Verfügbarkeit von zwei weiteren, besonders komplexen Funktionen.

Ein Präzedenzfall für die KI-Branche

Rechtsexperten sehen in dem Fall einen wichtigen Präzedenzfall für die aufstrebende KI-Industrie. Ryan Clarkson, der Anwalt der Kläger, bezeichnete die Einigung als „historischen“ Erfolg, der die Notwendigkeit von Transparenz unterstreiche, wenn Unternehmen experimentelle Technologien in Alltagsprodukte integrieren. Die Entscheidungen von Aufsichtsbehörden und Konzernen in dieser aktuellen „Wendepunkt“-Phase für KI würden den Verbraucherschutz für Jahre prägen.

Der Vergleich spiegelt auch einen wachsenden trend von sogenanntem „AI-Washing“ wider – Vorwürfe, dass Unternehmen die Fähigkeiten ihrer KI-Tools übertreiben, um von der Markthype zu profitieren. Mit der Zahlung von 250 Millionen Euro vermeidet Apple einen öffentlichen Prozess, der die Offenlegung interner Dokumente zu den Entwicklungszeitplänen von Siri und den KI-Fahrplänen erzwungen hätte.

Trotz des Vergleichs bleiben Apples KI-Ambitionen ein zentraler Pfeiler der Unternehmensstrategie. Es wird allgemein erwartet, dass der Konzern auf seiner Entwicklerkonferenz im Juni 2026 – fast zwei Jahre nach der ersten Ankündigung – die lang erwartete, vollständig überarbeitete Version von Siri vorstellt. Der Vergleichsvertrag hält ausdrücklich fest, dass Apple diese zusätzlichen Funktionen in zukünftigen Software-Updates ohne zusätzliche Kosten für die Nutzer ausliefern will. Ein klares Zeichen, dass der mehrjährige Entwicklungszyklus für das Kern-Erlebnis von „Apple Intelligence“ sich dem Ende nähert.

Für die gesamte Mobilfunkbranche ist der Fall eine Warnung vor den Risiken, Softwarefunktionen zu bewerben, die erst noch entwickelt werden müssen. Da die Hersteller zunehmend auf KI setzen, um ihre Hardware zu differenzieren, werden die rechtlichen Grenzen von „demnächst verfügbar“-Werbung wohl unter genauer Beobachtung von Verbraucherschützern und Gerichten bleiben.