Arbeitsmarktreform: Merz kündigt Krankschreibung ab Tag eins an

Verschärfte Arbeitsgesetze in UK, USA und Deutschland sowie KI-Instrumente für HR zwingen Firmen zu raschen Anpassungen ihrer Personalstrategien.

Zwischen dem 2. und 4. Juli 2024 wurden zahlreiche Vorlagen und Plattformen veröffentlicht, die Betriebe bei der Anpassung an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und den Siegeszug der künstlichen Intelligenz unterstützen sollen.

KI erobert die Personalabteilung

Am 4. Juli brachte Bizmanualz eine aktualisierte Sammlung von Geschäftsrichtlinien auf den Markt. Die bearbeitbaren Vorlagen decken Bereiche von Finanzen über IT bis hin zur Produktion ab und sollen als Grundlage für Verwaltungs- und Sicherheitsprotokolle dienen. Zeitgleich veröffentlichte die Academy to Innovate HR (AIHR) eine neue Strategievorlage für das Talentmanagement. Der Fokus: die Schließung von Qualifikationslücken, die 63 Prozent der Arbeitgeber laut Weltwirtschaftsforum als größtes Geschäftshindernis nennen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Branchen mit hoher KI-Exposition verzeichneten ein Umsatzwachstum von 27 Prozent pro Mitarbeiter – in anderen Sektoren waren es nur neun Prozent.

Im Technologiesektor sorgte uKnowva mit der Einführung des KI-Assistenten UVA für Aufsehen. CEO Vicky Jain beschrieb das Tool als Meilenstein für intuitive HR-Technologie: Mitarbeiter können Gehaltsabrechnungen, Anwesenheit und Urlaubsanträge künftig per natürlicher Spracheingabe erledigen. Bereits am 2. Juli wurde zudem eine neue HR-Strategy-Canvas vorgestellt, die speziell auf Wachstumsunternehmen zugeschnitten ist und Personalverantwortlichen hilft, HR-Initiativen direkt mit Geschäftszielen zu verknüpfen – unterstützt durch KI-gestützte Vorschläge.

Arbeitsrecht auf beiden Seiten des Atlantiks

Die Veröffentlichung der neuen Vorlagen fällt in eine Zeit tiefgreifender arbeitsrechtlicher Veränderungen. In Großbritannien gelten seit dem 1. Juli neue Regeln: Arbeitnehmer können bereits nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit eine Klage wegen unfairer Kündigung einreichen – bisher waren es zwei Jahre. Der Hintergrund: Die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren ist im Jahresvergleich um 54 Prozent gestiegen, die durchschnittliche Entschädigungssumme liegt bei umgerechnet rund 16.000 Euro.

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Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte am 3. Juli ein umfassendes Arbeitsmarktreformpaket an. Die Neuerungen im Überblick:
Krankschreibung: Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen – Schluss mit der telefonischen Krankschreibung.
Steuerentlastung: Zehn Milliarden Euro Steuererleichterungen für Unternehmen.
Befristete Verträge: Künftig bis zu 48 Monate möglich.

Die Regierung will damit die jährlichen Kosten des Krankenstands in Höhe von 82 bis 85 Milliarden Euro für die Arbeitgeber senken. Ärzteverbände schlagen jedoch Alarm: Sie rechnen mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.

Auch in Nordamerika gibt es Bewegung:
Prince Edward Island: Ein neues Arbeitsgesetz schreibt Überstundenzuschläge ab 44 Wochenstunden vor und gewährt 27 Wochen medizinische Freistellung.
New York: Das „No Severance Ultimatums Act“ vom 3. Juli zwingt Arbeitgeber, Arbeitnehmern mindestens 21 Tage Bedenkzeit für Abfindungsvereinbarungen zu geben.
Colorado: Wer die Ausweisdokumente eines Mitarbeiters länger als zehn Stunden einbehält, macht sich ab sofort strafbar – ein Vergehen der Klasse 2.

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Um bei den rasanten Gesetzesänderungen rechtlich abgesichert zu sein, sollten Arbeitgeber ihre Vertragsunterlagen dringend auf veraltete Klauseln prüfen. In diesem Gratis-Report erfahren Sie, welche Standardformulierungen heute nicht mehr zulässig sind und wie Sie teure Bußgelder vermeiden. 6 gefährliche Fallen in Arbeitsverträgen entdecken

Sicherheitsrisiko KI: Wenn Bewerber die Systeme austricksen

Die Nutzung künstlicher Intelligenz birgt auch Risiken. Neue Leitlinien für KI-Richtlinien vom 2. Juli warnen Unternehmen davor, sensible Daten unkontrolliert in KI-Tools einzugeben. Die Empfehlung: Nur zugelassene Programme nutzen und KI-generierte Ergebnisse stets überprüfen. Wer das geistige Eigentum an KI-Outputs klärt, ist auf der sicheren Seite.

Doch nicht nur Unternehmen müssen sich schützen – auch die Rekrutierung wird zum Minenfeld. Ein Bericht des Sicherheitsunternehmens Nisos vom 3. Juli deckte einen Betrugsring auf, der mit gefälschten Bewerbungen versuchte, in Unternehmen einzudringen. Die Antwort darauf: Poppin‘ Jobs, eine am 4. Juli gestartete Plattform, die KI-Assistenten für Vorstellungsgespräche und Lebenslauf-Erstellung nutzt. Ziel ist es, jungen Arbeitnehmern zu helfen, die automatischen Bewerber filter zu überwinden.

Experten raten Bewerbern, ihre Lebensläufe gezielt auf KI-Systeme abzustimmen: Schlüsselbegriffe aus der Stellenausschreibung übernehmen, messbare Erfolge hervorheben – nur so landen Bewerbungen nicht im digitalen Papierkorb.