Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erreicht in Österreich eine neue Stufe. Mit gesetzlichen Anpassungen wird der Weg dafür geebnet, dass behördliche Bescheide künftig vollständig durch Künstliche Intelligenz ohne menschliches Eingreifen erstellt werden können.
Neben dieser weitreichenden Automatisierung administrativer Verfahren ist zudem der Einsatz behördlicher Chatbots vorgesehen, wie aus einem Bericht vom 24. September 2026 hervorgeht.
Vollautomatische Bescheide und digitale Schnittstellen
Der geplante Rechtsrahmen sieht vor, dass Verwaltungsverfahren in bestimmten Bereichen gänzlich ohne Mitwirkung von Sachbearbeitern abgewickelt werden dürfen. Behörden erhalten damit die rechtliche Grundlage, Routineentscheidungen sowie behördliche Schriftstücke durch algorithmische Systeme generieren und direkt erlassen zu lassen.
Ergänzend zu den automatisierten Bescheiden sollen moderne Kommunikationswerkzeuge in Form von Chatbots den Kontakt zwischen Bürgern und Ämtern unterstützen. Diese Systeme sollen Auskünfte erteilen und Anliegen vorstrukturieren, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Effizienz innerhalb der Verwaltungsorganisation zu steigern.
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Rechtliche Bedenken und parlamentarische Kritik
Die Neuregelung stößt auf deutliche Vorbehalte im parlamentarischen Raum. Der FPÖ-Abgeordnete Markus Tschank kritisierte die im Zuge der AVG-Novelle vorgesehenen Maßnahmen, wie aus einem Bericht vom 23. September 2026 hervorgeht. Er wies darauf hin, dass vollständig automatisierte Bescheide, bei denen vor der offiziellen Ausfertigung keine menschliche Genehmigung mehr stattfindet, erhebliche Risiken bergen.
Tschank bewertete die Regelung als zu weit gefasst und stufte sie als verfassungsrechtlich fragwürdig ein. Um die Rechtssicherheit für Betroffene zu gewährleisten und den Grundsatz einer ordnungsgemäßen Rechtsstaatlichkeit nicht zu untergraben, forderte der Abgeordnete klare gesetzliche Grenzen für den Einsatz autonomer Systeme in Behörden.
Fehleranfälligkeit und Risikoszenarien bei Algorithmen
Zur Untermauerung seiner Skepsis verwies Tschank laut dem Bericht vom 23. September 2026 auf praktische Schwachstellen aktueller Sprachmodelle. Als exemplarisches Problem nannte er einen Vorfall, bei dem ein System Vizekanzler Andreas Babler fälschlicherweise als ehemaliges Mitglied der Regierung ausgewiesen hatte.
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Derartige Halluzinationen und inhaltliche Fehler verdeutlichen nach Ansicht der Kritiker, dass komplexe Systeme ohne menschliche Kontrollinstanz fehlerhafte Fakten als Verwaltungstatsachen festschreiben könnten.
Darüber hinaus bezog sich der Abgeordnete auf globale Risikoanalysen der Entwicklerbranche. Er verwies dabei auf eine Einschätzung des Chefs des KI-Unternehmens Anthropic, nach der die Wahrscheinlichkeit, dass fortschrittliche Technologie innerhalb des kommenden Jahrzehnts alle Menschen töten könnte, bei über 10 % liege.
Vor dem Hintergrund solch unkalkulierbarer Gefahrenpotenziale mahnte Tschank eine wesentlich strengere regulatorische Zurückhaltung bei der Übertragung staatlicher Hoheitsakte an autonome Maschinen an.

