Die Finanzaufsicht BaFin warnt dringend vor der Online-Plattform fragfinanz.com. Das Unternehmen bietet laut Behördenangaben Bankgeschäfte ohne jede Erlaubnis an. Besonders im Fokus stehen betrügerische Festgeldangebote.
Attraktive Zinsen als Köder
Verbraucherschützer und Anwälte melden eine wachsende Zahl betroffener Anleger. Diese sind auf vermeintlich lukrative Festgeldangebote hereingefallen, die mit Zinsen knapp über dem Marktdurchschnitt lockten. Die BaFin stellte nun klar: FragFinanz besitzt keine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG). In Deutschland dürfen Bankgeschäfte jedoch nur von staatlich beaufsichtigten Instituten angeboten werden.
Ermittlungen offenbaren weitere Warnsignale: Die auf der Website angegebenen Unternehmenssitze in Monheim am Rhein und Kopenhagen sind fingiert. Vor-Ort-Recherchen ergaben, dass es sich um einen Büroservice beziehungsweise eine Adresse ohne Geschäftsbetrieb handelt. Solche falschen Standortangaben gelten als klassisches Indiz für organisierte Finanzkriminalität.
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So funktioniert die Masche
Marktbeobachter ordnen den Fall in eine aktuelle Welle von „Festgeld-Betrug“ ein. Die Täter nutzen das hohe Zinsumfeld aus und gehen äußerst professionell vor:
- Seriöse Fassade: Die Webseiten sind modern gestaltet und nutzen Bilder von glücklichen Senioren sowie gefälschte Gütesiegel.
- Identitätsdiebstahl: Oft werden Namen realer Banken oder fiktiver Partnerinstitute genannt.
- Persönliche Ansprache: Nach der Registrierung kontaktieren vermeintliche Finanzberater die Opfer telefonisch.
Das Ziel ist stets dasselbe: Anleger sollen größere Geldbeträge auf Konten im Ausland überweisen. Diese laufen häufig auf Privatpersonen oder Briefkastenfirmen. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab.
Kein Schutz für Anleger
Rechtsanwälte, die erste Geschädigte vertreten, machen die Konsequenzen deutlich: Bei unregulierten Plattformen wie FragFinanz greift kein Einlagenschutz. Bei lizenzierten europäischen Banken sind bis zu 100.000 Euro gesichert – hier tragen die Kunden das volle Risiko. Juristen raten Betroffenen zu sofortiger Strafanzeige und dem Versuch, Überweisungen rückgängig zu machen.
Der Fall ist kein Einzelfall. Allein in diesem Januar warnte die BaFin vor mehreren ähnlichen Plattformen. Experten für Cyberkriminalität sehen einen Trend: Betrügerbanden industrialisieren ihre Infrastruktur, erstellen hunderte Webseiten und tauchen nach kurzer Zeit unter neuem Namen wieder auf. Die Qualität der Fälschungen nimmt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu.
Was Sparer jetzt beachten müssen
Verbraucherzentralen appellieren an alle Anleger, vor jeder Geldanlage einen entscheidenden Check durchzuführen: die Unternehmensdatenbank der BaFin. Ist ein Anbieter dort nicht gelistet, darf kein Geld fließen. Die Faustregel lautet: Unbekannte Institute mit deutlich überhöhten Zinsen versprechen sind immer ein Grund für äußerste Skepsis.
Für Betroffene zählt jetzt jede Stunde. Wer Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Hausbank und die Polizei kontaktieren. Experten warnen zudem vor Folgeanrufen. Oft melden sich die Betrüger erneut – diesmal als angebliche „Rettungsfirma“, die gegen Vorkasse die Rückholung des Geldes verspricht. Ein weiterer Betrugsversuch.
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