Berliner Gericht zwingt X zu Datentransparenz – EU geht gegen Shein vor

Ein Berliner Gerichtsurteil gegen X und ein EU-Verfahren gegen Shein markieren den Start der aktiven Durchsetzung des Digital Services Act. Plattformen stehen unter verschärftem Regulierungsdruck.

Ein wegweisendes Urteil des Berliner Kammergerichts markiert das Ende passiver DSA-Compliance. Das Gericht verpflichtete die Plattform X, einem deutschen Forschungsinstitut Daten für eine Wahlstudie zu übergeben. Parallel eröffnete die EU-Kommission ein Verfahren gegen den Online-Händler Shein. Die Botschaft an die Digitalwirtschaft ist klar: Die Ära des aktiven Vollzugs des Digital Services Act (DSA) hat begonnen.

Deutscher Gerichtsbeschluss setzt EU-Recht durch

Das Berliner Kammergericht hat am Dienstag entschieden: Der Kurznachrichtendienst X muss der zivilgesellschaftlichen Organisation Democracy Reporting International Zugang zu öffentlichen Daten gewähren. Die Forscher wollen damit systemische Risiken wie Desinformation vor den ungarischen Wahlen untersuchen. Das Urteil bestätigt, dass nationale Gerichte die Rechte aus dem DSA durchsetzen können – ein wichtiger Präzedenzfall.

„Dies ist ein entscheidender Test für die Wirksamkeit des DSA“, kommentieren Beobachter. Die Vollziehung liegt nicht mehr allein bei der EU-Kommission in Brüssel. Zivilgesellschaft und Forschung können ihre Rechte nun auch vor deutschen Gerichten einklagen. Für Plattformen wie X, TikTok oder Meta bedeutet das eine neue Rechtsunsicherheit.

EU-Kommission nimmt Shein ins Visier

Während in Berlin Recht gesprochen wurde, schaltete sich in Brüssel die EU-Kommission ein. Sie leitete formelle Untersuchungen gegen den Fast-Fashion-Riesen Shein ein. Geprüft wird, ob der Online-Händler genug gegen illegale und unsichere Produkte unternimmt. Auch manipulative Design-Elemente und undurchsichtige Algorithmen stehen auf dem Prüfstand.

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Die Ermittlungen gegen Shein sind Teil einer breiteren Strategie. Die Kommission führt derzeit 16 DSA-Verfahren, darunter mehrere gegen X und TikTok. Die Botschaft: Die Aufsicht beschränkt sich nicht auf soziale Medien, sondern erfasst den gesamten E-Commerce. Für deutsche Online-Händler und Marktplätze ist das eine klare Warnung.

Hohe Strafen und deutsche Aufsicht

Seit dem 17. Februar 2024 gilt der DSA in Deutschland als Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für alle digitalen Dienste. Die Pflichten sind gestaffelt: Von kleinen Online-Shops bis zu globalen Plattformen müssen alle Transparenz schaffen, Beschwerdestellen einrichten und illegale Inhalte entfernen.

Die zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie koordiniert die Einhaltung der Regeln und bearbeitet Nutzerbeschwerden. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können als Geldbuße fällig werden. Zusätzliche Regeln für die Transparenz politischer Werbung stehen in Deutschland bereits in den Startlöchern.

Von der Theorie zur harten Praxis

Die jüngsten Entwicklungen markieren eine Zeitenwende. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird aus dem theoretischen Regelwerk harte Vollzugspraxis. Die 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X im Dezember 2025 war ein Vorbote. Nun folgen der Berliner Beschluss und das Shein-Verfahren.

„Unternehmen können nicht länger abwarten“, analysieren Branchenkenner. Die Risiken steigen durch das Zusammenspiel zentraler EU-Untersuchungen und dezentraler Klagen. Der Fokus liegt klar auf Transparenz und Datenzugang. Interne Prozesse für Content-Moderation, Werbung und Datenhandling müssen nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis standhalten.

Was deutsche Unternehmen jetzt tun müssen

Die nächsten Monate werden weitere Klärungen bringen. Der Berliner Fall wird ähnliche Klagen in der EU beflügeln. Die Kommission zeigt wenig Toleranz, besonders beim Jugendschutz und der Produktsicherheit.

Für deutsche Firmen heißt das: Sie müssen ihre Compliance-Strategie aktiv überprüfen. Dazu gehören funktionierende Meldesysteme für illegale Inhalte, transparente Nutzeroberflächen und klare Prozesse für Datenanfragen von Forschern. In Europas digitalem Binnenmarkt wird die Anpassungsfähigkeit an diese neue Rechtsprechung zum Überlebensfaktor.