Betrugswelle in der Pflege: Senioren zahlen 2,64 Euro pro Toilettenpapier

Betrüger verkaufen Senioren überteuerte Waren oder erbeuten Finanzdaten. Zugleich warnt die Verbraucherzentrale vor unzulässigen Pflegezuschlägen.

In der Branche der häuslichen Pflege beobachten Ermittlungsbehörden und Verbraucherschützer derzeit eine besorgniserregende Entwicklung. Betrüger nutzen das Umfeld pflegebedürftiger Menschen zunehmend als lukratives Geschäftsfeld. Dabei kontaktieren die Täter potenzielle Opfer vornehmlich per Telefon oder über digitale Kanäle, um den Verkauf nicht bestellter Hilfsmittel zu forcieren oder sensible Finanzdaten zu erbeuten.

Aggressive Verkaufsmethoden und überhöhte Forderungen

Ein aktueller Fall der Verbraucherzentrale Sachsen verdeutlicht die Vorgehensweise: Eine 82-jährige Seniorin wurde am Telefon dazu gedrängt, eine Lieferung von 48 Rollen Toilettenpapier und 40 Rollen Küchenrollen abzunehmen.

Hierfür wurde eine Summe von 260,94 Euro verlangt, was einem Einzelpreis von 2,64 Euro pro Rolle Toilettenpapier und 2,85 Euro pro Küchenrolle entspricht. Der Anrufer gab sich dabei als Mitarbeiter des Unternehmens R.Kaniss aus Duisburg aus.

Die Masche beschränkt sich nicht nur auf den direkten Verkauf von Haushaltswaren. Auch auf internationaler Ebene gehen Behörden gegen ähnliche Praktiken vor. In Serbien kontrollierte die Marktinspektion Firmen, die Pensionisten therapeutische Produkte zu massiv überteuerten Konditionen anboten.

Laut der zuständigen Ministerin Jagoda Lazarević wurden Waren zum 25- bis 33-fachen ihres Einkaufspreises veräußert. Besonders betroffen seien demnach Senioren in ländlichen Regionen mit geringem Einkommen.

Wechselnde Taktiken: Von Schockanrufen bis zu falschen Bankmitarbeitern

Die Polizei warnt vor einer hohen Dynamik bei den angewandten Betrugsmethoden. Ende August wurden bundesweit zahlreiche Vorfälle registriert, die das gesamte Spektrum krimineller Aktivitäten abdecken:

  • Kartenbetrug: In Jever übergab ein 89-Jähriger seine EC-Karte samt PIN an Unbekannte, woraufhin 2,000 Euro von seinem Konto abgehoben wurden. In Alfeld konnten zwei Verdächtige im Alter von 22 und 24 Jahren festgenommen werden, nachdem sie sich gegenüber Seniorinnen im Alter zwischen 80 und 92 Jahren als Bankmitarbeiter ausgegeben hatten, um deren Karten zu erlangen.
  • Schockanrufe: In Bad Sassendorf-Lohne zahlte eine Seniorin einen mittleren vierstelligen Betrag, nachdem ihr am Telefon ein angeblicher Unfall ihrer Tochter vorgetäuscht worden war. Ein noch massiverer Fall ereignete sich bereits im Juli in Osloß, wo ein über 90-jähriger Mann nach einer vorgetäuschten Krebsdiagnose seiner Tochter Bargeld und Gold im Wert von etwa 100.000 Euro an Unbekannte verlor.
  • Falsche Identitäten: Während in Memmingen Seniorinnen und Senioren Betrugsversuche durch falsche Polizeibeamte rechtzeitig erkannten, gelang es Tätern in Städten wie Osnabrück, Ludwigsburg und Berlin, unter dem Vorwand einer Nachbarschaftshilfe Bargeld für angebliche Notlagen wie Schlüsseldienste oder Essenslieferungen zu erbeuten.
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Unberechtigte Zuschläge und rechtliche Rahmenbedingungen

Neben kriminellen Einzeltätern stehen auch reguläre Pflegeeinrichtungen im Fokus der Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass Pflegeheime und -dienste oft Zuschläge für Leistungen fordern, die bereits durch das reguläre Entgelt abgedeckt sind.

Solche Zusatzkosten seien nur zulässig, wenn eine echte Wahlmöglichkeit zu einem gleichwertigen Standardangebot bestehe. Insbesondere in Pflege-Wohngemeinschaften ab Pflegegrad 4 seien bestimmte Nacht- oder Betreuungspauschalen unzulässig, sofern diese bereits durch bestehende Leistungskomplexe abgegolten werden.

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Um Betroffene vor finanzieller Übervorteilung zu schützen, verweisen Experten auf kostenlose Beratungsangebote, wie sie unter anderem von den Pflegekassen geleistet werden. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) stellt hierzu Leitfäden zur Verfügung, die Merkmale einer seriösen Beratung definieren.

Für die häusliche Pflege gelten zudem neue finanzielle Rahmenbedingungen. Seit Mitte 2025 steht ein gemeinsames Entlastungsbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Durch das Anfang 2026 in Kraft getretene BEEP-Gesetz wurden zudem die Intervalle für verpflichtende Beratungseinsätze auf zweimal jährlich angepasst. Die monatlichen Pflegegeldsätze bleiben mit 347 Euro für Pflegegrad 2 bis hin zu 990 Euro für Pflegegrad 5 auf dem bisherigen Niveau bestehen.