Der Bundesgerichtshof prüft, ob das Weiterleiten privater Chatverläufe gegen die DSGVO verstößt. Im konkreten Fall verlor eine Frau ihren Job, nachdem eine Freundin private Nachrichten über eine Arztpraxis an Dritte weitergegeben hatte. Die Klägerin fordert 7.500 Euro Schadensersatz.
Streit um die Haushaltsausnahme
Der Fall durchlief bereits mehrere Instanzen. Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin im November 2024 noch recht und sah eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage im Jahr 2025 jedoch ab – mit Verweis auf die sogenannte Haushaltsausnahme. Diese besagt, dass die DSGVO bei rein persönlichen oder familiären Tätigkeiten keine Anwendung findet.
Der BGH muss nun klären, ob diese Ausnahme auch greift, wenn Nachrichten an Personen außerhalb des engsten Kreises gelangen. Im konkreten Fall erhielt die Lebensgefährtin des Arbeitgebers die Chatverläufe. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gilt als möglich.
WhatsApp-Hijacking: Betrüger übernehmen Konten
Unabhängig von den Gerichtsverhandlungen warnen Behörden vor einer wachsenden Betrugsmasche. In Swisttal verlor Ende Juli ein 21-Jähriger die Kontrolle über seinen WhatsApp-Account, nachdem er auf einen Link zu einer vermeintlichen Abstimmung geklickt hatte. Der anschließend eingegebene Bestätigungscode öffnete den Betrügern Tür und Tor.
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Die Täter forderten unter dem Namen des Opfers Geld von dessen Kontakten. Ein Bekannter überwies einen mittleren dreistelligen Betrag. Die Polizei rät dringend zur Zwei-Schritt-Verifizierung und empfiehlt, Geldforderungen über Messenger immer persönlich zu verifizieren.
Phishing bleibt das größte Einfallstor
Die Messenger-Angriffe sind Teil eines größeren Trends. Laut Marktanalysen von Cisco Talos begannen im zweiten Quartal 2026 über 50 Prozent aller untersuchten Sicherheitsvorfälle mit Phishing. Angreifer nutzen zunehmend spezialisierte Plattformen, um selbst Multifaktor-Authentifizierungen zu umgehen. Aktuelle Kampagnen setzen auf Fernwartungstools und haben bereits über 80 Organisationen weltweit infiziert.
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Auch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein beobachtet eine wachsende Professionalität beim Identitätsdiebstahl. Täter nutzen gestohlene Daten wie Namen und Bankverbindungen für Konto-Übernahmen oder Fake-Shops. Aktuell kursieren zudem gefälschte E-Mails im Namen des Steuerportals Elster. Sie setzen Empfänger mit kurzen Fristen – etwa bis Anfang August – unter Druck und verbreiten Schadsoftware über PDF-Dateien.
Schutz vor Datenmissbrauch
Experten empfehlen Nutzern konkrete Schutzmaßnahmen. Private Nachrichten sollten grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung weitergeleitet werden – besonders wenn sie Informationen über das berufliche Umfeld enthalten. Technisch helfen Zwei-Faktor-Authentifizierung oder physische Sicherheitsschlüssel nach dem FIDO2-Standard. Unbekannte Links und Dateianhänge bleiben tabu, selbst wenn der Absender bekannt wirkt.
Die BGH-Entscheidung könnte die Nutzung von Messengerdiensten in Deutschland grundlegend verändern. Sie wird klären, wo die Grenze zwischen privater Korrespondenz und Datenschutzverstoß verläuft.

