Big-Tech-Lobbying: Bundesregierung verzeichnet 103 Treffen mit Konzernen

Der Rat billigte Änderungen zur KI-Datennutzung; Parlament und mögliche Klage vor dem EuGH bleiben noch offen.

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Große Technologiekonzerne üben massiven Einfluss auf die europäische Gesetzgebung aus, um den Datenschutz im Rahmen der Förderung von Künstlicher Intelligenz (KI) aufzuweichen. Das dokumentiert eine gemeinsame Untersuchung der Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl, über die am 28. Oktober 2026 berichtet wurde.

Demnach treiben globale Techfirmen mit Unterstützung einzelner EU-Staaten wie Deutschland und Irland eine Deregulierung voran, die den bestehenden Datenschutzstandard der Europäischen Union unter dem Vorwand technologischer Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnte.

Hohe Trefferdichte bei Regierungsstellen

Die Untersuchung legt offen, wie intensiv internationale Konzerne europäische Regierungen bearbeiten. Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz verzeichnete die Bundesregierung 103 Treffen mit Technologieunternehmen von außerhalb der EU. Dies entspricht einem Durchschnitt von 1,5 Treffen pro Woche, wobei die tatsächliche Anzahl laut CEO noch höher liegen dürfte. Allein Bundesdigitalminister Karsten Wildberger führte 18 Gespräche mit Vertretern großer Tech-Unternehmen.

Auch in Irland zeigten sich vergleichbare Aktivitäten im Zusammenhang mit dem sogenannten Digital Omnibus: Meta traf sich zu diesem Vorhaben mit 41 Gesetzgebern, während Google 30 derartige Kontakte registrierte.

Zudem kam EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende Oktober mit Bill Gates zusammen. Bram Vranken von Corporate Europe Observatory erklärte dazu, große Technologieunternehmen genössen einen beispiellosen Zugang zu den höchsten Regierungsebenen.

Die geplanten Änderungen schafften eine erhebliche Hintertür, welche die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in vielen Anwendungsbereichen wirkungslos machen könne. Auch weitere zivilgesellschaftliche Organisationen warnten vor Vorstößen, den Datenschutz im Digital-Omnibus-Paket aufzuweichen.

Weitreichende Deregulierung im Ratsmandat

Hintergrund der Debatte ist das Verhandlungsmandat zum Digital Omnibus (Dokument 14756/26, Verfahren 2025/0360 COD), das der Rat der Europäischen Union über den Ausschuss der Ständigen Vertreter am 21. Oktober 2026 gebilligt hat.

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Nach diesem Beschluss soll über einen neuen Artikel 88a beziehungsweise 88bis der DSGVO geregelt werden, dass Unternehmen personenbezogene Daten für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen künftig auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f stützen können. Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen bleibt zwar weiterhin möglich, ist jedoch nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Gegenüber früheren Kommissionsentwürfen strich der Rat mehrere Vorgaben: So wurde die Klausel, wonach das berechtigte Interesse zurücktritt, wenn die Rechte der betroffenen Person überwiegen, aus dem eigentlichen Gesetzestext in den Erwägungsgrund 33bis verlagert.

Zudem strich der Rat spezifische Schutzmaßnahmen wie die Beschränkung auf zwingend notwendige Daten, Garantien gegen die Rückgabe persönlicher Daten, zusätzliche Transparenzregeln und ein unbedingtes Widerspruchsrecht.

Stattdessen verlangt der Ratsentwurf lediglich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie das reguläre Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO. Im Erwägungsgrund 33a wird festgehalten, dass KI-Entwicklung und -Betrieb nicht per se ein berechtigtes Interesse darstellen, womit eine Einzelfallprüfung und Abwägung bestehen bleiben.

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Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen finden sich ebenfalls nur noch in den Erwägungsgründen. Sensible Daten dürfen bei beiläufigem und residualem Vorkommen in Trainings-, Test- und Validierungsdatensätzen unter bestimmten Vorkehrungen genutzt werden.

Ebenfalls am 21. Oktober 2026 beschloss der Rat Modifikationen an den Cookie-Regeln. Nutzer müssen Zustimmungsanfragen mit einem Klick ablehnen können, woraufhin der jeweilige Anbieter mindestens vier Monate warten muss, bevor er erneut für denselben Zweck anfragt.

Für eng begrenzte eigene Reichweiten- und Besucherzählungen sowie kontextuelle Werbeleistungsmessungen werden einwilligungsfreie Wege geschaffen, während Werbe-Tracking und Profiling einwilligungspflichtig bleiben. Deutschland, Österreich und Estland stimmten im Rat gegen diese Gesamtposition.

Juristische Gegenwehr angekündigt

Auf scharfe Kritik stoßen die Ratsbeschlüsse bei Datenschutzorganisationen. Max Schrems von der Initiative noyb bezeichnete das Vorhaben am 23. Oktober 2026 als digitale Enteignung der europäischen Bürger und als historisch beispielloses Zugeständnis der Mitgliedstaaten an US-Konzerne. Die Organisation erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das Europäische Parlament hat seine Position noch nicht final festgelegt; eine Einigung der Abgeordneten wird für Februar 2027 angestrebt. Erst danach können die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen, für die es bislang keinen festen Zeitplan gibt.

Der Entwurf sieht vor, dass der KI-relevante Teil der Neuregelung bereits drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll.