Chat Control 2.0 im September: EU plant systematische Messenger-Überwachung

Nach dem Attentat verlangen Sicherheitsbehörden schärfere digitale Ermittlungsinstrumente. Datenschützer äußern Bedenken.

Nach dem schweren Anschlag in Berlin entbrennt eine neue Debatte über Spähsoftware und Überwachungsbefugnisse. Polizeivertreter verlangen schärfere digitale Ermittlungswerkzeuge – Datenschützer warnen vor rechtlichen Grenzen.

Sicherheitsbehörden fordern Zugriff auf verschlüsselte Chats

Heiko Teggatz, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), fordert deutlich erweiterte Befugnisse. Im Zentrum stehen die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese Tools sollen es ermöglichen, verschlüsselte Nachrichten direkt auf den Geräten der Verdächtigen mitzulesen – noch vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung.

Zusätzlich plädieren Polizeivertreter für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum und eine längere Speicherung von IP-Adressen. Die Bundesregierung plant derzeit eine Regelung zur dreimonatigen Speicherung von IP-Daten. Der Tatverdächtige, ein 21-jähriger polizeibekannter Islamist, war bereits wegen terroristischer Vorbereitung verurteilt – und befand sich zum Tatzeitpunkt in Vorbewährung.

Strenge Auflagen für staatliche Spähsoftware

Der Einsatz staatlicher Spähsoftware unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Das Bundesverfassungsgericht verschärfte die Bedingungen für die Quellen-TKÜ im August 2025 erheblich. Ein Zugriff ist demnach nur bei schweren Straftaten zulässig, die eine Mindesthaftstrafe von drei Jahren nach sich ziehen.

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Trotz dieser Vorgaben bleibt unklar, welche Software die Behörden tatsächlich nutzen. Das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) und die Bundespolizei verweigern die Auskunft – mit Verweis auf die Gefährdung künftiger Einsätze. Recherchen belegen jedoch, dass unter anderem die umstrittene Software Pegasus zum Einsatz kommt.

Auch auf EU-Ebene gibt es neue Überwachungspläne. Ende Juli 2026 beschlossen die Mitgliedstaaten eine Verlängerung der freiwilligen Erkennung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) bis April 2028. Für September 2026 stehen Verhandlungen über die „Chat Control 2.0“ an – eine systematische Überwachung auch verschlüsselter Messenger-Dienste.

Missbrauchsfälle befeuern die Kritik

Berichte über Fehlbelegungen von Spähsoftware in der EU schüren die Debatte. In Italien erhielt ein Journalist Anfang 2025 eine Warnung seines Messenger-Dienstes vor einer möglichen staatlichen Infektion. Experten fanden später Spuren der Software Paragon auf den Mobiltelefonen von Kollegen.

Gleichzeitig stärken aktuelle Entscheidungen die Rechte auf digitale Privatsphäre. In Österreich erklärte die Datenschutzbehörde den automatisierten Gesichtsabgleich durch die Polizei bei einer Klimademonstration im März 2023 für rechtswidrig. Die Beamten hatten Fotos von Aktivisten ohne hinreichende Rechtsgrundlage mittels KI mit Datenbanken abgeglichen.

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US-Verfahren sorgt für Aufsehen

Parallel dazu beschäftigt ein Gerichtsverfahren in den USA die IT-Sicherheitsbranche. Ein Nutzer des Betriebssystems GrapheneOS wurde angeklagt, weil er bei einer Grenzkontrolle eine spezielle Sicherheitsfunktion („Duress-PIN“) verwendete. Diese löschte alle Daten auf seinem Smartphone. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Beweismittelvernichtung. Die Verteidigung verweist auf das Fehlen eines Durchsuchungsbefehls. Eine Entscheidung wird für Ende Oktober 2026 erwartet – und könnte weitreichende Folgen für Datenschutzfunktionen auf Mobilgeräten haben.