Das EU-Parlament entscheidet am Donnerstag über die Wiedereinführung der umstrittenen Chatkontrolle. Die Regelung erlaubt die Durchsuchung privater Nachrichten nach Missbrauchsmaterial.
Die Abstimmung am 9. Juli 2026 könnte weitreichende Folgen für den Datenschutz in Europa haben. Zur Debatte steht die Verlängerung einer Übergangsregelung, die Telekommunikations- und Technologieunternehmen ermächtigt, private Nachrichten automatisiert auf kinderpornografisches Material zu scannen. Der Vorstoß kommt nur wenige Tage, nachdem das Parlament am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen bei 11 Enthaltungen den Weg für ein beschleunigtes Verfahren freigemacht hatte.
Der lange Weg zurück zur Chatkontrolle
Die ursprüngliche Verordnung (EU) 2021/1232, auch als Chat Control 1.0 bekannt, war am 4. April 2026 ausgelaufen. Bereits am 26. März hatte das Parlament einen Verlängerungsantrag mit 311 zu 228 Stimmen abgelehnt. Doch die Europäische Volkspartei (EVP) gab nicht auf.
Unter Führung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola drängte die EVP auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen. Der Rat der EU folgte diesem Appell und verabschiedete am 2. Juli seine Position für eine Wiedereinführung der Scan-Regeln bis zum 3. April 2028.
Die Gegner der Regelung stehen vor einer hohen Hürde: Um die Wiederbelebung im zweiten Anlauf am Donnerstag zu verhindern, benötigen sie eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen.
Unterstützung aus der EU-Kommission, scharfe Kritik aus dem Parlament
Vier EU-Kommissare richteten ein gemeinsames Schreiben an die Abgeordneten und forderten sie zur Zustimmung auf. Die Maßnahme sei notwendig, um einen rechtlichen Rahmen für die Erkennung illegaler Inhalte zu erhalten.
Doch der beschleunigte Prozess stößt auf erbitterten Widerstand. Der Abgeordnete Martin Sonneborn kritisierte das Vorgehen scharf: Der zur Abstimmung stehende Text sei identisch mit der im April ausgelaufenen Version. Kritiker werfen der EVP „Verfahrensmissbrauch“ vor – sie umgehe die übliche parlamentarische Prüfung.
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Grundrechte versus Kinderschutz
Die vorgeschlagenen Regeln würden Plattformen ermächtigen, private Kommunikation automatisiert zu durchsuchen – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste. Befürworter betonen die Notwendigkeit für den Kinderschutz. Datenschützer warnen dagegen vor flächendeckender Überwachung und der Aushöhlung digitaler Sicherheit.
Interessant: Daten aus Deutschland zeigen, dass die Zahl der Missbrauchsmeldungen nach dem Auslaufen der Regeln im April nicht zurückging. Mehr als 60 Prozent der Meldungen stammen ohnehin aus öffentlichen Beiträgen, nicht aus privaten Nachrichten.
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Parallelverhandlungen stocken
Während die Übergangsregelung zur Abstimmung steht, liegen die Verhandlungen über eine dauerhafte Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAR) auf Eis. Mitgliedstaaten wie Italien stimmten zwar für den aktuellen Text, reichten aber eine formelle Warnung vor den Risiken der Massenüberwachung ein. Zudem hatte der Rechtsdienst des Rates bereits früher Bedenken geäußert: Freiwillige Scan-Maßnahmen könnten mit der EU-Grundrechtecharta kollidieren.

