Steuerzahler in mehreren Ländern sind Ziel massiver Betrugskampagnen – kurz vor wichtigen Abgabefristen.
Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden weltweit schlagen Alarm. Mit dem nahenden Ablauf der Steuererklärungsfristen haben Cyberkriminelle ihre Aktivitäten massiv hochgefahren. Betroffen sind vor allem Indien, Australien und die USA – doch die Methoden ähneln sich.
Indien: Chinesische Hacker im Visier
Die indische Steuerbehörde warnt vor einer gezielten Phishing-Kampagne, die offenbar von Akteuren aus China ausgeht. Die Betrüger verschicken gefälschte E-Mails, die täuschend echt wie offizielle Schreiben der Steuerverwaltung aussehen. Ziel ist es, Schadsoftware auf den Geräten der Empfänger zu installieren.
Die Behörden stellen klar: Offizielle E-Mails kommen ausschließlich von der Domain @incometax.gov.in. Verdächtige Nachrichten sollten umgehend dem staatlichen Web-Manager oder dem indischen Computer-Notfallteam (CERT-In) gemeldet werden.
Doch die Gefahr lauert nicht nur im Posteingang. Die Steuerbehörde hat zudem Unstimmigkeiten bei der Offenlegung ausländischer Vermögenswerte für den Zeitraum 2022 bis 2024 festgestellt. Per SMS wurden Steuerzahler informiert, die Angaben zu Auslandskonten, Studentenkonten oder ausländischen Mitarbeiteraktienprogrammen (ESOPs) versäumt haben. Bis zum 31. Juli 2026 bleibt Zeit, diese Angaben im Formular Schedule FA zu korrigieren. Ein beschleunigtes Offenlegungsverfahren soll jenen Straffreiheit gewähren, die ihre Versäumnisse nachträglich korrigieren.
Um den Ansturm zu bewältigen, hat die Steuerbehörde CBDT ihr E-Filing-Portal aufgerüstet. Die Infrastruktur stemmt nun bis zu zehn Millionen Steuererklärungen pro Tag und ist durch Rund-um-die-Uhr-Überwachung sowie DDoS-Schutz gesichert. Trotz vereinzelter Berichte über technische Probleme betonen die Verantwortlichen, das Portal laufe einwandfrei.
Australien: Falsche Abzüge und die „Nebenjob-Falle“
In Australien hat die Steuerbehörde ATO die Saison für Steuererklärungen 2026 eröffnet – mit mehr als 100 Millionen vorausgefüllten Datensätzen. Während die Frist für Selbsteinreicher der 31. Oktober ist, warnt die Behörde vor typischen Fehlern und irreführenden Ratschlägen aus sozialen Medien.
Besonders brisant: Ein angeblicher Sofortabzug von 1.000 Dollar, der in sozialen Netzwerken die Runde macht. Die ATO stellt klar: Diese Regelung gilt nicht für das Steuerjahr 2025/26, sondern frühestens ab der Saison 2027. Zudem hat die Behörde Einkünfte aus „Nebenjobs“ im Visier und warnt davor, KI oder Social-Media-Influencern blind zu vertrauen. Wer gegen die Regeln verstößt, muss tiefer in die Tasche greifen: Die Strafbuße wurde auf 364 Dollar erhöht, die Höchststrafe liegt bei 1.820 Dollar.
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USA: Schulstart als Einfallstor für Betrug
In den USA warnt die Kriminalpolizei der Steuerbehörde IRS vor Betrugsmaschen rund um den Schulstart und E-Commerce. Allein im Fiskaljahr 2025 identifizierte die Behörde Schäden von über 24 Millionen Dollar durch Cyberkriminalität. Aktuell kursieren gefälschte E-Commerce-Seiten und betrügerische Gebühren, die gezielt Minderjährige und deren Eltern ins Visier nehmen. Die Behörde rät, Nachrichten von Schulen zu überprüfen und die Online-Aktivitäten von Kindern im Auge zu behalten.
Auch auf lokaler Ebene schlagen die Behörden Alarm. Im texanischen Harris County wurden Bürger vor einer SMS-Betrugswelle gewarnt, die angeblich offene Verkehrsstrafen oder Mautgebühren einfordert. In Hyderabad wiederum warnen die Behörden vor Phishing-Links und schädlichen Apps, die Zahlungen für staatliche Wohnungsbauprogramme abgreifen sollen.
Drei goldene Regeln für Steuerzahler
Experten raten in allen betroffenen Ländern zu äußerster Vorsicht. Offizielle Mitteilungen sollten stets über das gesicherte Portal der Steuerbehörde überprüft werden – niemals durch Anklicken von Links in Nachrichten. In Indien etwa können Steuerzahler die Echtheit eines Schreibens anhand der Dokumentenidentifikationsnummer (DIN) auf dem offiziellen E-Filing-Portal prüfen.
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Die Behörden betonen: Offizielle Stellen fordern niemals Zahlungen per UPI, Geschenkkarten oder Kryptowährungen. Wer eine solche Aufforderung erhält, sollte sofort misstrauisch werden und die zuständigen Behörden informieren.

