Cybersicherheit: Bacs warnt vor 820-CHF-Forderungen von Swissnovachat

Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor betrügerischen Inkassoforderungen über 820 CHF, die im Namen von SwissNovaChat und SwissNovaCare versendet werden.

Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) hat eine offizielle Warnung vor gefälschten Rechnungen herausgegeben, die im Zusammenhang mit den Internetportalen Swissnovachat.ch und Swissnovacare.com stehen. Die Behörde reagiert damit auf eine Zunahme von unberechtigten Zahlungsaufforderungen, die derzeit an zahlreiche Haushalte versandt werden. Hinter den betroffenen Webseiten steht nach offiziellen Angaben die Margot Brands Ltd mit Sitz in Hongkong.

Masche mit angeblichen Online-Abonnements

Die Vorgehensweise der Hintermänner folgt einem festen Muster: Das Inkassounternehmen Letterdata verschickt Mahnungen im Namen von SwissNovaChat und SwissNovaCare. In diesen Schreiben wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 820 CHF gefordert. Die Forderung wird mit einem angeblichen Online-Abonnement begründet, das die Empfänger bei der Margot Brands Ltd abgeschlossen haben sollen.

Die betroffenen Portale suggerieren dabei Dienstleistungen in den Bereichen Chat und Pflege, für die jedoch nach Erkenntnissen der Behörden keine rechtlich haltbaren Verträge vorliegen. Die Einschaltung eines Inkassodienstleisters dient in diesem Kontext offenbar dazu, den Druck auf die Empfänger zu erhöhen und die Seriosität der Forderung vorzutäuschen.

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Einzelfall in St. Gallen verdeutlicht das Vorgehen

Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht die Reichweite der Betrugsmasche. Eine 83-jährige Frau aus dem Kanton St. Gallen erhielt kürzlich eine solche Forderung über 820 CHF von Letterdata. Die Seniorin ließ sich jedoch nicht einschüchtern. Sie verweigerte die Zahlung und reagierte damit laut Expertenmeinung genau richtig auf den Einschüchterungsversuch durch die Mahnung.

Dieser Fall zeigt, dass die Urheber der Schreiben gezielt auch ältere Bevölkerungsgruppen ansprechen, in der Hoffnung, dass die angedrohten Konsequenzen einer Nichtzahlung zu einer schnellen Überweisung führen.

Verhaltensempfehlungen für betroffene Verbraucher

Sowohl staatliche Stellen als auch juristische Experten raten dringend dazu, bei Erhalt solcher Schreiben besonnen zu agieren. Eine Rechtsexpertin empfahl, die Forderung grundsätzlich schriftlich zu bestreiten. Es sei essenziell, keine Zahlungen zu leisten, da durch die bloße Zusendung einer Rechnung oder Mahnung kein gültiges Vertragsverhältnis belegt werde.

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Das Bundesamt für Cybersicherheit schließt sich dieser Einschätzung an und rät Betroffenen explizit davon ab, den geforderten Betrag zu überweisen. Zudem warnt das Bacs davor, elektronische Links in entsprechenden Mahn-E-Mails oder Nachrichten zu öffnen.

Solche Verknpfungen könnten auf schädliche Webseiten führen oder dazu dienen, weitere persönliche Daten abzugreifen. Verbraucher sollten stattdessen die Kommunikation ignorieren, sofern sie sicher sind, keinen entsprechenden Vertrag unterzeichnet zu haben.

In Fällen, in denen bereits persönliche Daten preisgegeben wurden oder massiver Druck durch das Inkassobüro ausgeübt wird, kann zudem die Meldung des Vorfalls bei den zuständigen Behörden sinnvoll sein, um die Dokumentation der Machenschaften der Margot Brands Ltd und ihrer Partner zu unterstützen.