Unternehmen in Italien müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz anpassen, sobald sie Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz einsetzen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets D.Lgs. 179/2026 am 23. Oktober 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, das Dokument zur Risikobewertung (DVR) zu aktualisieren.
Diese Verpflichtung greift, wenn eingesetzte KI-Systeme die Arbeitsorganisation, die Produktionsrhythmen, die Art der Leistungserbringung oder sicherheitsrelevante Entscheidungsprozesse beeinflussen.
Mit dem Dekret wird der europäische Rechtsrahmen des EU AI Act in Italien operativ umgesetzt. Für die Marktaufsicht ist die Cybersicherheitsbehörde ACN zuständig, während die Digitalagentur AgID die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen übernimmt. Bestehende Kompetenzen der Banca d’Italia, der Börsenaufsicht Consob, der Versicherungsaufsicht IVASS sowie der Datenschutzbehörde Garante privacy bleiben parallel bestehen.
Sieben Pflichten für Betriebe mit KI-Einsatz
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Für Arbeitgeber, die KI-Technologien nutzen, definiert der neue Rechtsrahmen sieben zentrale Verpflichtungen. Zunächst müssen Unternehmen ein genaues Inventar der eingesetzten Systeme führen und ihre jeweilige rechtliche Rolle als Nutzer oder Anbieter gemäß Artikel 25 bestimmen.
Bei Entscheidungen, die das Personal betreffen, sind rein automatisierte Verfahren unzulässig; es ist zwingend eine natürliche Person mit wirksamer Entscheidungsbefugnis erforderlich.
Zudem ist das DVR nach Maßgabe des Artikels 42 im Hinblick auf den Arbeitsschutz anzupassen. Zu den weiteren Anforderungen zählen die Schulung der Beschäftigten – eine Pflicht, die bereits seit dem 2. Februar 2025 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt –, die Aktualisierung des internen Organisationsmodells nach Dekret 231, die Überprüfung von Lieferantenverträgen sowie die rechtskonforme Protokollspeicherung.
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Für die Gesundheitsberufe und Führungskräfte in diesem Sektor sehen die Vorgaben zudem vor, KI-Schulungen in die verpflichtende berufliche Weiterbildung (ECM) zu integrieren; die entsprechenden Regelungen sollen bis April 2027 festgelegt werden.
Strafrechtliche Risiken und hohe Bußgelder
Verstöße gegen die Bestimmungen sind mit empfindlichen Konsequenzen verbunden. Das Regelwerk sieht Verwaltungssanktionen von bis zu 35 Millionen Euro vor. Flankiert werden diese Maßnahmen durch das bereits seit dem 30. September 2026 geltende Gesetzesdekret D.Lgs. 160/2026, das den neuen Artikel 437-bis in das italienische Strafgesetzbuch eingeführt hat. Dieser sieht bei entsprechenden Delikten Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.
Ergänzend regelt Artikel 25-vicies des Dekrets D.Lgs. 231/2001 gesellschaftsrechtliche Sanktionen in Form von 600 bis 1.000 Strafquoten für Fälle nach Artikel 437-bis sowie 200 bis 700 Quoten bei der Verbreitung rechtswidriger KI-Inhalte.
Der Gesetzestext war zuvor im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nummer 234 vom 8. Oktober 2026 veröffentlicht worden. Die konkreten Modalitäten künftiger behördlicher Inspektionen sind einem gesonderten ministeriellen Dekret (DPCM) vorbehalten, das noch erlassen werden muss.

