Die Bundesregierung bereitet die Einführung der staatlichen Ausweis-App vor: Die deutsche Brieftasche für digitale Identitäten mit dem Namen „d-you“ soll planmäßig am 2. Januar 2027 starten. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) stellte das Vorhaben im September in Berlin vor.
Grundlage für das Projekt ist die europäische eIDAS-2.0-Verordnung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche bereitzustellen. Über die Anwendung sollen Bürger Ausweise und weitere Nachweise digital speichern und nach einheitlichen Standards europaweit vorzeigen können.
Hürden bei der Freischaltung und PIN-Verwaltung
Die Nutzung der Wallet bleibt nach Angaben von Verbraucherschützern freiwillig und kostenlos, während die physische Ausweiskarte weiterhin gültig bleibt. Allerdings setzt die Einrichtung zwingend die PIN der Online-Ausweisfunktion voraus.
Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom vom April 2026 ergab, dass lediglich 18 Prozent der Befragten die Funktion aktiviert haben und ihre PIN kennen. Weitere 21 Prozent gaben an, die Funktion zwar freigeschaltet zu haben, die Geheimnummer jedoch nicht mehr zu wissen.
Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst warnte deshalb vor verschlossenen Türen am Starttag. Seit Anfang Oktober 2026 lässt sich die PIN wieder kostenlos per Brief zurücksetzen. Die Zustellung erfolgt über Postident ausschließlich persönlich gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.
Empfänger müssen die Sendung bei Nichtantreffen innerhalb von sieben Werktagen in einer Postfiliale abholen. Ein Führerschein genügt dafür nicht. Der per Brief übermittelte Aktivierungscode bleibt 90 Tage ab Bestellung gültig. Liegt eine Verlust- oder Diebstahlmeldung vor, schlägt der Bestellvorgang bis zur Aufhebung der Sperre fehl.
Gesetzgebungsverfahren beziffert Kosten und Einsparungen
Auf politischer Ebene beriet der Bundestag am Mittwoch, den 23. September 2026, in erster Lesung über den Entwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes (DIdG, Drucksache 21/7408) und überwies ihn an die Ausschüsse. Am Dienstag, den 6. Oktober 2026, fand in Berlin eine öffentliche Anhörung des federführenden Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung statt.
Laut Gesetzentwurf beläuft sich der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf 1,1 Millionen Euro, ergänzt um einmalige Kosten von rund 13,5 Millionen Euro. Für die öffentliche Verwaltung soll der jährliche Aufwand hingegen um rund 121,7 Millionen Euro sinken.
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Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur unter Präsident Klaus Müller als zentrale Aufsichtsstelle. Der Bundesrat fordert, die Bereitstellungsform der Wallet per Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länderkammer festzulegen, statt diese allein dem Bundesministerium zu überlassen.
Kritik an Sicherheitsarchitektur und mangelnder Pseudonymität
In der Anhörung mahnten Sachverständige Nachbesserungen an. Bundesdatenschutzbeauftragter Andreas Hartl begrüßte zwar die gesetzliche Basis für die erste Version, bezeichnete die fehlende Möglichkeit zur pseudonymen Nutzung jedoch als datenschutzrechtlich misslich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte in seiner Stellungnahme vor kommerzieller Profilbildung und bemängelte, dass anfangs keine selektive Weitergabe einzelner Merkmale wie etwa ein reiner Altersnachweis ohne Nennung des Geburtsdatums möglich sei. Auch die im Kabinettsentwurf verankerte Pflicht zur Integration des biometrischen Lichtbilds stößt auf Kritik.
Zudem äußerten IT-Experten Sicherheitsbedenken. Professorin Jiska Classen von der Universität Potsdam gab zu bedenken, dass wesentliche Teile der Sicherheitsarchitektur bislang nicht öffentlich bewertet seien und über die Hälfte der weltweit genutzten Android-Geräte keine Sicherheitsupdates mehr erhalte.
Bereits seit Juli 2026 unterstützen beispielsweise viele Krankenkassen ihre Apps zur elektronischen Patientenakte nicht mehr auf Versionen ab Android 13 und älter.
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Geplante Integration in Wirtschaft und Gesundheitswesen
Für den bundesweiten Start nennt das Digitalministerium rund 40 Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft; andere Quellen verzeichnen rund 50 Launch-Partner, darunter die Technische Universität München, die Freie Universität Berlin sowie die Unternehmen Rossmann und Vodafone. Über 300 Anwendungsfälle wurden in einer Testumgebung erprobt, ein Termin für die offizielle Zertifizierung als vollständige Wallet steht jedoch noch aus.
Perspektivisch soll das System auch im Gesundheitswesen greifen: Die Digitalagentur Gematik plant ab 2027 die Einführung der Gesundheits-ID. Der Entwurf für das Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) sieht vor, dass die Brieftasche ab dem 1. Dezember 2028 als Versicherungsnachweis und ab dem 1. Dezember 2030 für die Authentisierung wie die elektronische Gesundheitskarte eingesetzt werden kann. Diese Regelungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

