Mit der Smartphone-App „d-you“ plant die Bundesregierung eine umfassende Modernisierung des Nachweises amtlicher Identitäten. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte die Bereitstellung der digitalen Brieftasche für Anfang 2027 an, um Bürgerinnen und Bürgern behördliche und private Dienstleistungen digital zugänglich zu machen. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig und für die Bevölkerung kostenlos sein.
Gesetzlicher Rahmen und technische Architektur
Die Entwicklung folgt der europäischen Verordnung eIDAS 2.0, die seit 2024 in Kraft ist und sämtliche Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer solchen digitalen Brieftasche verpflichtet.
Im Vorfeld der Einführung verabschiedete das Bundeskabinett am 9. September 2026 den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz, während das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zeitgleich den Namen „d-you“ festlegte.
Am 23. September 2026 befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzesvorhaben. Wildberger warb in der Debatte für Mut und Tempo und betonte, dass der Staat für die Sicherheit sorge, während die Selbstbestimmung das Recht der Bürger bleibe.
Technisch sieht das Konzept vor, dass amtliche Dokumente verschlüsselt und lokal auf dem Smartphone hinterlegt werden. Nach einer einmaligen Überprüfung durch eine staatliche Stelle erfolgt die Authentifizierung im Alltag über QR-Codes. Um Transparenz zu gewährleisten, soll der Quellcode der Anwendung veröffentlicht werden. Andere Staaten, darunter Estland, setzen digitale Ausweisdokumente bereits seit längerer Zeit im Alltag ein.
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Vorgesehener Stufenplan und Beteiligung der Wirtschaft
Der offizielle Start von d-you ist für den 2. Januar 2027 angesetzt. Zu Beginn beschränkt sich der Funktionsumfang im Wesentlichen auf den elektronischen Personalausweis. Erst in weiteren Ausbauschritten sollen der Führerschein, Lichtbildnachweise, digitale Signaturen, pseudonyme Log-ins sowie Zahlungsfreigaben folgen. Analoge Nachweise bleiben parallel bestehen.
Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung bereiten eigene Dienste vor. Dazu zählen neben Kommunen, Bundesländern und Hochschulen auch die Deutsche Post sowie Banken, Strom- und Telekommunikationsanbieter. Typische Anwendungsfälle bilden die Eröffnung von Bankkonten, Vertragsabschlüsse und Altersnachweise.
Ab Ende 2027 werden Akzeptanzstellen wie Kreditinstitute verpflichtet sein, die Wallet anzuerkennen. Private Anbieter dürfen eigene, zertifizierte EUDI-Wallets frühestens am 2. Januar 2028 und damit zwölf Monate nach dem Start der staatlichen Lösung auf den Markt bringen.
Laut Koalitionsvertrag planen CDU, CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz zudem ein verpflichtendes Bürgerkonto für digitale Verwaltungsangebote, wobei das bestehende Konto auf Basis von Paragraf 3 des Onlinezugangsgesetzes bislang freiwillig ist. Die BundID soll dabei zur DeutschlandID ausgebaut werden; rechtliche Ausnahmen und der genaue Zeitpunkt einer Verpflichtung sind bisher noch nicht festgelegt.
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Datenschutzbedenken und Altlasten früherer Projekte
Vor dem Start rufen geplante Mechanismen erhebliche Kritik hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Schutzlücken an und fordert pseudonyme Nutzung sowie selektive Datenfreigabe als Grundstandard.
Bei Alterskontrollen müsse die Bestätigung genügen, dass die Person über 18 Jahre alt sei, ohne dass Name, Anschrift oder das genaue Geburtsdatum übermittelt werden. Zudem fordern Verbraucherschützer klare technische und gesetzliche Schranken gegen Profilbildung.
Auf politischer Ebene bemängelte Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) das Fehlen von Pseudonymen und sogenannten Zero-Knowledge-Proofs zur Markteinführung, obwohl die europäische Verordnung diese vorsehe.
Sonja Lemke (Die Linke) warnte mit Blick auf sogenannte Signed Credentials vor den Gefahren von Datenhandel sowie Identitätsdiebstahl und verwies auf entsprechende Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesdatenschutzbeauftragten und aus der Sicherheitsforschung.
Die AfD fordert dagegen bereits seit Juni eine vollständige Einstellung des Vorhabens sowie die Aufhebung der eIDAS-Regeln zugunsten einer rein nationalen Lösung.
Zudem lasten Erfahrungen früherer Digitalprojekte auf dem Vorhaben: Die Online-Funktion des klassischen Personalausweises kommt 15 Jahre nach ihrer Einführung auf eine Nutzungsrate von maximal 25 Prozent, während Pilotprojekte wie die Smart-eID oder die frühere ID-Wallet des Bundeskanzleramts aus dem Jahr 2021 vorzeitig eingestellt wurden.
Auch die Vorbereitung vor Ort erfordert noch Zeit: Bei einem Fachgespräch im Juli 2026 befanden sich über 90 Prozent der mehr als 300 teilnehmenden Kommunalvertreter noch in einer frühen Vorbereitungsphase. Am 6. Oktober 2026 berät der Ausschuss für Digitales in einer Sachverständigen-Anhörung über die weiteren Schritte.

